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LG Hamburg: ed2k-Links auf urheberrechtlich geschützte Inhalte sind illegal Erste Entscheidung zum Thema eDonkey-Links: Zitat:
gruss daguru |
Assig. Pissen jedem ans Bein der deren Geldschneider einschränkt und ziehen die Preisschraube noch fester. In einem Land wo Wirtschaftskriminalität stärker verfolgt und härter bestraft wird als Verbrechen an Leib und Seele von Kindern, Frauen und Männern fragt man sich manchmal schon wer eigentl. bekloppt ist! Würde ich als Betreiber von TRW über ausreichende finanzielle Mittel verfügen wäre es mir die Sache Wert es auch bis zum obersten Gericht zu gehen. Leider fehlt es aber den meisten genau an diesen Mitteln, was sich die großen Konzerne zum Vorteil nehmen. Da wird ne Mahnung rausgesand und die Leute bezahlen diese, da ein Anwalt und ein Prozess sie noch um vieles teurer kommen würden! Im großen und ganzen ist jegliches Copyright doch nur überzogen. Was bringt es denn wenn Anwälte Galerien in das Internet stellen nur um die Leute abzumahnen, die eines dieser Bilder auf ihrer Homepage verwenden¿¡ Das der Staat da mitzieht zeigt wie korrupt es hier doch ist. Nun sogar die zu verurteilen, die zu dem Material verweisen ist ja wohl mehr als arm. Als nächstes wird der verurteilt der von Spricht und dann der, der sich unwissentlich solches Material ansieht. MFG Stulle |
...hallo auch... ...das ganze klingt für mich etwas schizophren... ...wenn ich, als beispiel, eine dieser serien per videorecorder oder dvd-recorder aufnehme, ist es rechtens, da beim kauf der videokassette oder des rohlings für den dvd-recorder (sind ja bekanntlich etwas teurer...) bereits abgaben an die filmindustrie getätigt werden... ...sauge ich diese serie stattdessen aus dem netz, weil ich vielleicht eine folge verpasst habe, ist und bleibt es illegal, auch wenn ich es anschliessend auf einen solch besagten rohling brenne...?! ...ich denke, hier bedarf es noch reichlich an aufklärungsarbeit... greetz Sorrow :dance |
Naja, es gibt da schon gewisse Unterschiede. Eine Kopie mit VHS gilt als analoge Kopie. Ist wie bei der Audiocassette. Analoge Kopien sind legal. Wenn du nun aber digitale Kopien machst is das wieder nicht mehr legal. Was dieser Müll soll habe ich selbst noch nicht verstanden, aber ich bin ma zuversichtlich! In jedem Fall sind diese Menschen sehr merkwürdig. MFG Stulle |
naja, die problematik mit den legalen und illegalen kopien hat sich erst nach der erneuerung des UrhG (September 2003) ergeben. davor: eine serie z.b. Alf war egal in welcher form (also auch als aus dem muli gezogen) legal für den privatgebrauch als kopie. danach: jede illegale kopie einer kopie ist illegal. es spielt jetzt eine rolle, wie die kopie erstellt wurde. das aufnehmen aus dem fernsehen wäre legal auch als avi-datei. entsprechendes aus dem internet ist illegal. ist doch geil ;) naja, ich denke früher oder später wird es soweit sein, dass sogar tauschbörsen als illegal eingestuft werden, mit der argumentation dass sie überwiegend illegal eingesetzt werden.... eine frage der zeit ? gruss daguru |
Nun ja, die Richter des Hamburger Landgerichtes fallen nicht zum ersten Male wegen ihrer drastisch reduzierten Intelligenz auf. Das Urteil ist ein Fehlurteil und diese Richter gehören dafür zur Verantwortung gezogen, sprich: Bestraft. Los geht es damit, daß diese Richter das Wort "Plagiat" benutzen, offensichtlich aber nur eine fehlerhafte Vorstellung von seiner Bedeutung haben. Unbestritten ist. daß "Diese(r) (Rechteinhaber) allein das Recht der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der geschützten Filmwerke (hat)". Der Antragsgegner nun hat die Werke weder verbreitet noch öffentlich zugänglich gemacht. Daß nicht er derjenige ist, der sie verbreitet, ist wohl unbestritten; der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung greift auch nicht, da die Dateien im Netzwerk generell öffnetlich zugänglich sind, unabhängig von den von ihm veröffentlichten Links. Der Vorwurf, "er erleichtere den Zugriff auf die "Filmplagiate" nachhaltig" ist ebenfalls zumindest äußerst fragwürdig. Wäre die Nutzung anderer Methoden, sich "Zugriff" auf die Werke zu verschaffen, erheblich schwieriger, dann könnte die von diesem Gericht gewählte Formulierung vielleicht als zutreffend interpretiert werden. Eine simple Nutzung der in die Filesharingprogramme integrierten Suchfunktion kann aber nicht als schwieriger bezeichnet werden. Ein solcher Link erleichtert also nicht nachhaltig. Den Serverbetreiber ebenfalls als Störer zu verurteilen zeigt, daß diese Richter in voller Absicht und bösartig Fehlurteile fällen. Konsequent weitergedacht müßte dann auch z.B. der betreffende Energieversorger mitschuldig sein. Es wird Zeit, daß in diesem Lande Richter zur Verantwortung gezogen werden. Es kann einfach nicht angehen, daß sie unbehelligt bleiben, wenn sie mit falschen Urteilen Menschen ruinieren. Mit freundlichen Grüßen aalerich |
also sorry welcher jurist weis was er in dieser richtung redet ?!?!?!?!?!? keiner !.... wie schon gesagt, die wissen net mal wie man computer schreibt bzw. den anmacht... kenne einige dieser juristen aus meinem bekannten und familienkreis.... wenn die schon kommen mit dem satz: " duuuuuuuu kannst du mir mal......" argh mama :-D |
Meines Wissens wird den Beschuldigten (Websitebetreiber und Hoster) ja nicht direkt Bruch des Urheberrechts vorgeworfen, sondern Beihilfe dazu. Und das wird lt. allgemeiner Gesetzgebung im schlimmsten Fall genauso wie die damit unterstützte Straftat selbst bestraft. Ciao Rumpelzuck |
Zitat:
Danke für die gute Aufschlüsselung des Prozeses, aalerich. MFG Stulle |
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