Nun ja, die Richter des Hamburger Landgerichtes fallen nicht zum ersten Male wegen ihrer drastisch reduzierten Intelligenz auf. Das Urteil ist ein Fehlurteil und diese Richter gehören dafür zur Verantwortung gezogen, sprich: Bestraft.
Los geht es damit, daß diese Richter das Wort "
Plagiat" benutzen, offensichtlich aber nur eine fehlerhafte Vorstellung von seiner Bedeutung haben.
Unbestritten ist. daß "Diese(r) (Rechteinhaber) allein das Recht der Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der geschützten Filmwerke (hat)". Der Antragsgegner nun hat die Werke weder verbreitet noch öffentlich zugänglich gemacht. Daß nicht er derjenige ist, der sie verbreitet, ist wohl unbestritten; der Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung greift auch nicht, da die Dateien im Netzwerk generell öffnetlich zugänglich sind, unabhängig von den von ihm veröffentlichten Links.
Der Vorwurf, "er erleichtere den Zugriff auf die "Filmplagiate" nachhaltig" ist ebenfalls zumindest äußerst fragwürdig. Wäre die Nutzung anderer Methoden, sich "Zugriff" auf die Werke zu verschaffen, erheblich schwieriger, dann könnte die von diesem Gericht gewählte Formulierung vielleicht als zutreffend interpretiert werden. Eine simple Nutzung der in die Filesharingprogramme integrierten Suchfunktion kann aber nicht als schwieriger bezeichnet werden. Ein solcher Link erleichtert also nicht nachhaltig.
Den Serverbetreiber ebenfalls als Störer zu verurteilen zeigt, daß diese Richter in voller Absicht und bösartig Fehlurteile fällen. Konsequent weitergedacht müßte dann auch z.B. der betreffende Energieversorger mitschuldig sein.
Es wird Zeit, daß in diesem Lande Richter zur Verantwortung gezogen werden. Es kann einfach nicht angehen, daß sie unbehelligt bleiben, wenn sie mit falschen Urteilen Menschen ruinieren.
Mit freundlichen Grüßen
aalerich