1. Das kann niemand sagen, absolut niemand. Und "alte Horrorfilme" ist relativ. Alles, was vor mindestens siebzig Jahren erstmalig veröffentlicht wurde darfst Du hin- und herladen, wie Du willst. Sind Sachen nicht zu Lebzeiten des Urhebers veröffentlicht worden darfst Du siebzig Jahre nach seinem Tode das gleiche tun. Mit allen anderen Sachen darfst Du nur das tun, was der Besitzer ausdrücklich erlaubt.
2. Keine Ahnung, aber vermutlich ja.
3. Ein gesetzestreuer Bürger sein und auf Gott vertrauen.
Weiß ich nicht und vermutlich auch niemand anderer, jedenfalls nicht sicher.
Mit freundlichen Grüßen
aalerich
__________________ _______________________________________________ Der Router ist schuld! |