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Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung Zitat:
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tja... im Zeitalter der Flatrates muss es auch sowas ähnliches im Straf- und Urheberrecht geben ;) .daguru |
hi da guru, heisst das im klartext, dass die p2p nutzer, die bis 100 filez im sahre-folder haben, nicht angeklagt bzw. nicht verfolgt werden? |
Ich würde sicherheitshalber die Files im Incoming und Temp zusammenzählen. MfG Frawe |
...mich würde ja in diesem fall auch brennend interessieren, ob bei der genannten zahl nur dir "fertigen" oder auch die "noch ladenden" gemeint sind... ...zumindest geht das nich aus der quelle hervor... :huh @FINDUK: ...auf so etwas würde ich mich nicht verlassen... :naughty greetz Sorrow :dance |
@FINDUK es bedeutet, dass bis 100 files zwar die peronalien des anschlussinhabers ermittelt werden, aber weder eine beschuldigtenvernehmung noch durchsuchungen noch etwaige anklagen oder strafbefehle erfolgen. es wird kein verfahren aufgenommen. das ist die strafrechtliche seite. es werden aber (wie üblich) auf antrag des geschädigten die personalien des anschlussinhabers herausgegeben. der geschädigte kann versuchen an schadenersatz zu kommen. bislang wurde wegen filesharing niemand auf schadenersatz verklagt. das war die zivilrechtliche seite. @sorrow es bezieht sich auf ALLE dateien, die geshared werden. dazu zählen sowohl die fertigen als auch die unfertigen. es spielt keine rolle in welchem stadium du eine datei zur verfügung stellst. gruss .daguru |
wer & wie wer & wie sollte das denn nachgeprüft werden, was jeder momentan im share-ordner hat ??? bei zig tausenden Strafanzeigen ... dazu wäre ja ein zugang zu jedem pc notwendig & das geht nicht ohne weiteres ... also irgendwie fehlts mir etwas an vorstellungskraft, wie das in der praxis umgesetzt werden soll. |
ist das dein bier¿ nicht du bist in der beweispflicht, die staatsanwaltschaft ist es! |
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