Standort Deutschland ?
Deine Frage zu beantworten, könnte dort gegen den dort geltenden §184 StGB verstoßen.
Zitat:
StGB § 184 Verbreitung *****graphischer Schriften
(1) Wer *****graphische Schriften (§ 11 Abs. 3)
1. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich
macht,
...
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Das wäre mir zu lang oder zu teuer.
PS.: Nenn Dich nicht "master", wenn Du keine Ahnung hast.