Zitat:
Die T-Online AG muss die IP-Adressen von Flatrate-Nutzern sofort nach Beendigung der jeweiligen Verbindung löschen. So urteilte am heutigen Mittwoch die 25. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt in der Berufungsverhandlung zur erstinstanzlichen Entscheidung in der Klage des Flatrate-Nutzers Holger Voss (Az. 25 S 118/2005). Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand.
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Den vollständigen Text vom 25.01.06 gibt es
hier.
Demnach könnte man davon ausgehen, als Flatrater tatsächlich "anonym" zu surfen. (Es sei denn, durch geeignete Abfrage wird die MAC-Adresse des Netzwerkadapters ausgelesen.)