Allgemeines OffTopic Alles Mögliche, was nicht in andere Kategorien reinpasst. |
24. February 2008, 01:08
|
#136 | MODder
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035
|
also es ist wohl wahrscheinlicher, dass die irgendwo her deine adresse als deine ip beziehen um dich abzumahnen, weil - wie gesagt - für die ermittlung eines anschlussinhabers bedarf es eingem mehr als einer ip...
__________________ Here comes the Kaiser Von Shizer! Oufweidersehen. with Hanzel und Gretyl Ja, ich bin Misanthrop! |
| |
24. February 2008, 10:31
|
#137 | MODder
Registriert seit: 06.11.2003
Beiträge: 598
| @aalerich : Abmahnwahn-Dreipage :: Im Gespräch mit Volker Birk (CCC Ulm)
Also es ist zugegebener Maßen sehr stark konstruiert, aber der Knackpunkt ist doch es ist theoretisch möglich und somit kann die Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen werden.
Und noch muss man in Deutschland beweisen das jemand schuldig ist.
@Stulle: In dem Schreiben ist von einer Staatsanwaltlichen Ermittlung die Rede. Also ich gehe mal davon aus das die schon auf "regulärem" Wege an meine Adresse gekommen sind, also nicht durch Informanten beim Provider oder sowas.
Eine Information über ein Verfahren das gegen mich läuft habe ich aber nie erhalten...zu keiner Zeit und von keiner Staatsanwaltschaft.
Allerdings frage ich mich schon wie leicht es doch in diesem Staat geworden ist an äußerst persönliche und sensible Daten von Bürgern zu kommen.
Schließlich ist die Aussagekraft der angeblich so hieb und stichfesten gesammelten Daten noch sehr umstritten und da jedem dahergel.... (nein ich lass mich jetzt nicht hinreißen) Antragsteller sofort Zugang zu Providerdaten zu gewähren halte ich für mehr als bedenklich.
Übrigens scheint das gerade eine Welle zu sein gestern haben noch 2 andere Leute aus meinen ja doch nicht all zu großen Bekanntenkreis ebenfalls eine Abmahnung erhalten.
Die modifizierte UE beinhaltet keinerlei Schuldanerkennung!!!!!!
Es wird lediglich zum Ausdruck gebracht das ich nicht vor habe jetzt oder in Zukunft genau diese Datei von genau diesem Rechteinhaber der Öffentlichkeit zum Download zur Verfügung zu stellen.
Und das habe ich nicht vor da ich diese Datei ja nicht mal besitze, also kann ich das auch in einer Erklärung bekanntgeben.
Sicherlich hast du recht, wenn ich angenommen durch Zufall nochmal ein paar Bytes dieser Datei runter und ergo nach dem sharingprinzip auch hochlade bin ich sowas von dran....dranner gehts schon garnicht mehr ohne das ich das wirklich ausschließen kann.
Also Filesharing wäre dann für mich eine sehr heikle Angelegenheit selbst wenn ich vermeintlich legale Inhalte downloade, denn ich kann nie ausschließen nicht doch eine Datei unter falschen Namen herunterzuladen (wenn es so ist das einige Bytes zu Beweisführung reichen) die mir das Genick bricht.
Ergo wäre jeder der Filesharing betreibt egal ob legal oder illegal ein Straftäter. Der eine weil er bewußt illegale Dateien gedownloaded hat.
Der Andere weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist und die Datei nicht vorm Download kontrolliert hat ob sie wirklich nicht urheberrechtlich geschützt ist (wass ja technisch auf einmal möglich zu sein scheint).
Fakt ist ich kann es mir nicht leisten um 10.000 Euro vor Gericht zu streiten,aber mit einer modifizierten UE liegt der Streitwert bei momentan 700 Euro und dafür würde ich es drauf ankommen lassen.
Denn jetzt muß die Gegenpartei Beweise vorlegen um vor Gericht zu gehen.
Und dann hät ich gern jemand vom CCC dabei der dieses Fesstellungsverfahren dieser ominösen Tracking Firmen mal durchleuchtet.
Interessant wäre dann auch mal die Software welche diese Firmen nutzen.
Irgendwie müssen die ja auch an das Emule Protokoll gekommen sein und dementsprechend wird hier wohl Open-Source Software kommerziell genutzt und ob das im vollem Umfang legal ist?
Es ist halt sehr schade das Sammelklagen in Deutschland nicht möglich sind....Geschädigte gibt es sicherlich mehr als genug.
MfG Max
__________________ |
| |
24. February 2008, 11:06
|
#138 | MODder
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035
| nochmal, du hast doch nichts von irgendeiner SA bekommen. geh zur polizei und mach ne anzeige und dann guck mal was passiert.
ich hatte auch mal ne abmahnung, weil ich das bild eines sportbekleidungsherstellers für eine ebay auktion genommne habe. habe weder eine UE noch einen cent bezahlt, nur mit einer absolut düsigen email geantwortet und ebay informiert. er wart nie wieder gesehen.
wenn dieses verfahren gegen dich existiert, dann müsstest du davon kenntnis erhalten. hast du dies nicht müsste es zumindest möglich sein auch informationen über jenes verfahren zu erhalten. das solltest du mal als erstes tun.
sollte die forderung begründet sein, dann existieren nach wie vor gesetzliche fristen. diese kannst du ruhig mal durcharbeiten. aber wenn wir uns nun einfach mal vorstellen wie so eine sache normalerweise aussieht, dann ist der weg doch so: brief --> anwalt --> prüfung --> beratung --> reaktion. das geht aber nicht in zwei tagen! somit kannst du schonmal sämtliche fristen als nichtig ansehen!
nun auch noch dokumente wie eine UE quer durch die republik zu senden auf puren verdacht... nein. du gehst doch auch nicht mit einer UE zur polizei in der du bestätigst, dass du nie unter voller absicht (mit vorsatz) zu schnell fahren wirst. du gehst doch auch nicht mit einer UE zum kaufhaus um die ecke, in der du angibst nie klauen zu werden, um zu keinem zeitpunkt verdächtigt zu werden.
UND mein opa wird nie der gvu eine UE schicken um zu sagen, dass er nie filesharing betreiben wird. wenn schon die geldforderung und die termine absolut fraglich sind, dann braucht man erst recht nicht irgendwelche versicherungen rausschicken.
außerdem, wir sprechen hier von einer einzigen datei. es gibt kaum noch einen richter, der auf grundlage einer einzigen datei ein verfahren unterstützen würde. es gibt kaum noch einen SA, der auch grundlage einer datei ermitteln würde. das ist wie wenn dir der fahrer des PKW mit dem kennzeichen xyz einen vogel zeigt und du dann mit genau den beiden hier benannten informationen (kennzeichen und beleidigung durch vogelzeigen) zur polizei gehst. das wird wegen nichtigkeit eingestellt.
__________________ Here comes the Kaiser Von Shizer! Oufweidersehen. with Hanzel und Gretyl Ja, ich bin Misanthrop! |
| |
24. February 2008, 11:57
|
#139 | MODder
Registriert seit: 06.11.2003
Beiträge: 598
| Naja sicherlich hast du Recht.
Aber gesetzt den Fall die Gesetzeslage ändert sich zu meinen Ungunsten und es muss ein Showprozess stattfinden und ich werde aus diesem riesigen Pool von potentiellen Anwärtern rausgepickt wird es echt teuer wenn ich diese mod. UE nicht eingesannt habe.
Die Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren ...solange können die nach belieben den alten Müll wieder raus kramen und niemand weiss jetzt wie es in 3 Jahren aussieht...vielleicht machen dann ja die Gerichte bei dieser Hexenjagd mit ?
Die Strafrechtliche Verfolgung wird mit Sicherheit wegen Nichtigkeit eingestellt.
Entscheidend ist aber der Zivilrechtliche Prozess!!!
Dort wird das Geld eingefordert und da geht es zu Sache und der läuft völlig unabhängig vom staatlichen Prozess.
__________________ |
| |
24. February 2008, 12:14
|
#140 | MODder
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035
| Du verkennst den eigentlichen Punkt. Die Ermittlung wird nämlich bei einer einzigen Datei nämlich wohl schon vor der Ermittlung deiner Daten eingestellt. Bei meinem Autofahrer Beispiel wäre das genau so.
Es geht hier auch nicht um eine Exempel, einen Schauprozess, sondern es geht um Abzocke.
Geh zur Polizei, mach eine Anzeige wegen Nötigung, weil nichts anderes wird dort versucht. Kennst du irgendeine Angabe über das eingeleitete Strafverfahren? Aktenzeichen, SA bei der die Anzeige vorliegt? Ich vermute nein. Somit wird unter der Vortäuschung falscher Tatsachen versucht dich um Geld zu erleichtern und dich dazu zu bewegen, eine UE zurück zusenden. Das erfüllt meiner Einschätzung nach ganz klar einen Straftatbestand und das einzige was solche Leute erhalten sollen, das ist meiner Meinung nach eine Anzeige.
Darum nichts zahlen, nichts schicken, einfach anzeigen. Selbst wenn der Streitwert steigt, es ist doch dein gutes Recht vorab die Richtigkeit der Anschuldigungen zu prüfen und gegebenenfalls Gegenschritte einzuleiten. Da wird dir kein Gericht sagen, "sie hätten erstmal machen sollen was die wollten, bevor sie geprüft haben", weil in jeglichem Geschäftsverkehr obliegt auch dir die Verantwortung sorgfältig zu agieren. Lass es ran kommen, das Recht ist für den Moment auf deiner Seite und selbst wenn es vor Gericht geht, du würdest gewinnen und die müssten die Zeche zahlen. Genau das wissen die und darum wird es nicht so weit kommen.
Was denkst du denn wie solche Abzocker ihre Kasse füllen? Nicht durch den Rechtsstreit mit aufmerksamen Bürgern, sondern mit Eltern die einem ach so offiziellen Schreiben mehr Glauben schenken als ihrem Kind oder aber mit eben jenem Kind, dass sich über die Tragweise seines Handelns ja nicht ein mal bewusst war!
__________________ Here comes the Kaiser Von Shizer! Oufweidersehen. with Hanzel und Gretyl Ja, ich bin Misanthrop! |
| |
24. February 2008, 18:43
|
#141 | Board Methusalem
Registriert seit: 31.05.2004
Beiträge: 2.800
| Zitat:
Zitat von MaxUpload In dem Schreiben ist von einer Staatsanwaltlichen Ermittlung die Rede. Also ich gehe mal davon aus das die schon auf "regulärem" Wege an meine Adresse gekommen sind, also nicht durch Informanten beim Provider oder sowas. | Genau das zu überprüfen ist alles, was Stulle Dir vorschlägt. Ermittelt der Staatsanwalt, so wird Dir das von ihm mitgeteilt, nicht von RA Hugo Müller, der die schnelle Mark machen will. Für Dich sieht es im Moment nach einem illegalen Abzockversuch aus. Und gerade die Eile des Abzockers ist ein überdeutlicher Hinweis auf kriminelle Machenschaften. Wenn er Dich erfolgversprechend verklagen kann hat er keinen Grund zur Eile. Er will Dich aber unter Druck setzen und zu überstürzten Handlungen verleiten in der Hoffnung, daß Du im Nachhinein vor den Kosten zurückschreckst, die von Dir selbst geschaffenen vollendeten Tatsachen zu revidieren. (Sofern dies überhaupt möglich ist; Du hast schließlich freiwillig gehandelt.)
Du solltest immer bedenken, daß der Beruf des Rechtsanwaltes seit inzwischen vielen Jahrzehnten hauptsächlich von minder intelligenten, unsäglich gierigen / karrieregeilen, zum Arbeiten zu faulen und insgesamt charakterlich sehr verkommenen Subjekten ergriffen wird. Sehr sehr viele von denen sind mehr als nur zwielichtige Gestalten, der Freiherr ist da ein ganz typisches Beispiel. Die haben nichts mit Recht oder gar Gerechtigkeit zu tun; die gehen über Leichen, um sich zu bereichern. Und weil der Beruf des Rechtsanwaltes dafür besser geeignet ist als fast alle anderen Berufe, deshalb ist er für viele so attraktiv. Und glaube mir, Richter wissen das ...
Naja, mache, wie Du denkst. Ich wünsche Dir so oder so viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
aalerich
__________________ _______________________________________________ Der Router ist schuld! |
| |
28. February 2008, 10:07
|
#142 | MODder
Registriert seit: 06.11.2003
Beiträge: 598
| Also mal ein paar Punkte die ich in der Zwischenzeit klären konnte:
1) Das staatanwaltliche Ermittlungsverfahren kann völlig im Hintergrund
ablaufen ohne das der Beschuldigte davon Kenntnis hat.
Wenn man wegen einer Datei abgemahnt wird und nicht wegen 1000
Musikstücken oder so ist das Verfahren in der Regel bereits abgeschlossen
bevor man eine Abmahnung erhält.
2) Man hat als Privatperson nicht das Recht einblick in Prozessakten zu
nehmen in welcher Sache und was über einen ermittelt wurde.
Das fand ich persönlich ja der Hammer.
Also jeder ob begründet oder unbegründet kann dich verklagen und über
seinen Anwalt Akteneinsicht einfordern.
Man selbst kann das aber auch nur über einen Anwalt.
3) Die kurzen Fristen bei Urheberrechtsverletzungen sind durchaus üblich.
Der Tatbestand der Nötigung ist dadurch nicht gegeben.
Die Fristen sind bindend und sollten unbedingt eingehalten werden.
Das wird dadurch begründet das dem Rechteinhaber ja mit jedem Tag an
dem man keine Unterlassung unterschreibt und sich daran hält enormer
(zumindest auf dem Papier -> "Brennerstudie") Schaden zugefügt wird.
Aufgrund der kürze der Zeit, der unsicheren Rechtslage und um überhaupt erstmal Akteneinsicht zu bekommen habe ich jetzt meinerseits einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Den muß man selber bezahlen!! Kein Vebraucherschutz und keine Rechtsschutzversicherung springt da ein.
Die einzige Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen ist es beim Provider einzuklagen insofern man eine Flat besitzt wäre zumindest in 2007 und davor eine Vorratsdatenspeicherung unzulässig gewesen da für eine Flat keinerlei Daten für die Abrechnung benötigt werden.
Meiner Berechnung nach bekommen da zumindest die größeren Provider ca. 7 Mio Euro jährlich aus der Staatskasse. Jo richtig für den Abmahnwahn bezahlt der Steuerzahler die Anwälte verdienen nur.
Nunja ich wer jetzt mal abwarten was passiert und mal schauen was da überhaupt gegen mich ermittelt wurde.
Kleiner Tip am Rande:
Wenn Ihr betroffen sein solltet und auch einen eigenen Anwalt in Erwägung zieht. Sucht euch einen mit kostenloser Erstberatung um überhaupt erstmal alle Optionen festzustellen. Schlaft 1-2 Nächte drüber auch wenn die Fristen kurz sind wir leben im Zeitalter des Faxes. Informiert euch in Ruhe lasst euch nicht zu irgend etwas nötigen das euch später leid tun könnte.
Unterschreibt um Gottes Willen garnichts auf dem Abmahnschreiben...nicht drauf reagieren,wenn dann nur über einen Anwalt der sich auskennt.
Und gaaaaanz wichtig....wenn Ihr euch entschließt einen Anwalt zu nehmen vereinbart einen Pauschalpreis für die Rechtsangelegenheit. Meist ist auch eine Ratenzahlung vereinbar wenn man mal etwas knapp bei Kasse ist.
MfG Max
__________________ |
| |
28. February 2008, 10:54
|
#143 | MODder
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035
| zu 1.) selbst wenn man nicht unterrichtet wird kann man sich aber informieren.
zu 2.) das wusste ich (durch dark-born und seinen blog...), keine prozessakteneinsicht bedeutet aber nicht keine möglichkeit zu prüfen, ob es überhaupt ein verfahren, eine anzeige gab.
zu 3.) die nötigung bezieht sich ja nicht nur auf die fristen, sondern auch auf die unterstellung. existiert also keine solche anzeige, dann ist es eine unbegründete forderung und dann ist es nötigung, weil man euch versucht unter druck zu setzen und mit dingen droht, die nicht stimmen.
das geld für den anwalt kriegst du im übrigen auch dann wieder, wenn du eine zivilklage gegen den abmahner gewinnst, dann kannst du ihm nämlich die kosten aufdrücken lassen, da er der ursprüngliche forderungssteller war, so ist mir zumindest.
__________________ Here comes the Kaiser Von Shizer! Oufweidersehen. with Hanzel und Gretyl Ja, ich bin Misanthrop! |
| |
29. February 2008, 09:07
|
#144 | MODder
Registriert seit: 06.11.2003
Beiträge: 598
| Ahso , also die Anzeige existierte ich bekam nur keine Einsicht.
Die bekommt jetzt wie gesagt mein Anwalt.
Leider muss in Zivilklagen nur eine Meinung dem Richter glaubhaft dargelegt und nichts bewiesen werden.
D.h. man kann Ihr System ansich nicht anfechten...Aussagekraft des Dateihash, Kopierbarkeit von IP's etc. .
Es geht nur darum den Richter mit möglichst vielen Gutachten davon zu überzeugen das man im Recht ist.
Sehr wahrscheinlich wird es aber nicht zu einem Zivilverfahren kommen.
MfG Max
__________________ |
| |
29. February 2008, 10:52
|
#145 | MODder
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035
| verdammte rechtslage... grauenvolle politiker, kack lobbyisten!
__________________ Here comes the Kaiser Von Shizer! Oufweidersehen. with Hanzel und Gretyl Ja, ich bin Misanthrop! |
| |
29. February 2008, 14:14
|
#146 | Newbie
Registriert seit: 28.02.2008
Beiträge: 4
| hi an alle betroffene und nichtbetroffene. wie schon hier öfters von anderen erwähnt bin ich auch von einer "Strafbewährten Unterlassungserklärung" betroffen.
Bevor ich weiterschreibe... sollte ich hier auf diesem forum auf "nofollow" links zu den einzelnen threads hoffen, weil man unter dem keyword "unterlassungserklärung" gleich als ergebnis die anwaltskanzlei und dieses forum bekommt (?) .... naja nur so ein gedanke.
zum fakt. die komische erklärung kam nicht zu mir sondern zu meinem 80-jährigen vater. ich als nutzer habe sofort alles entfernt was nur ansatzweise mit festplatte beginnen und enden könnte.
nun wundere ich mich bisshen über die erklärung in der neben der erwähnten datei, url und auch der ip u.a. steht, dass er doch bitte für die bearbeitung dieser unterlassungserklärung, des abmahnschreibens und die "durchführung des strafrechtlichen ermittlungsverfahrens" einen betrag in höhe von 205,00 euro zu bezahlen hätte.
kann mir bitte jemand beantworten, ob denn die "durchführung des strafrechtlichen ermittlungsverfahrens" abgeschlossen ist, oder ob nachdem der zettel von meinem vater unterschrieben zurückgeschickt wurde, es einer einladung zum selbstabschuss gleicht. ich meine hier soll ich noch meinem vater brüste auf seinen rücken eingravieren und draufschreiben "bitte von hinten"?
bitte versteht mich nicht falsch aber ich konnte hier in diesem thread niemanden finden, der seine erfahrungen mitteilte, nachdem er nichts unternahm.
für mich bedeutet schon eine geringste reaktion auf das ominöse schreiben als eingeständnis zu irgendwelchen internetaktivitäten. damit hat doch der anwalt schon was in der hand. das möchte ich gerne vermeiden, zumal das schreiben ohne "einschreiben mit rückschein" kam. für mich ist es eben ein versuch mit serienbriefen irgendwelchen "esel" zu finden und denen geld abzumurksen, die dann voller schei**e in der hose brav zahlen.
kann mir bitte jemand konkret mitteilen, was die dann unternehmen, wenn man überhaupt nicht reagiert und sich blöd stellt.
viele grüße an alle
Geändert von barry123 (29. February 2008 um 14:17 Uhr)
|
| |
29. February 2008, 15:16
|
#147 | Newbie
Registriert seit: 29.02.2008
Beiträge: 1
| Ich habe sowas auch bekommen Hallo Leut´
ich ahbe auch sollch ein Schreiben erhalten und weiß nicht so recht was ich nun machen kann..
Das erste Schreiben war vom 4.6.07 mit dem Vorwurf am 2.10.06 eine RAR Datei angeboten zu haben ( darunter eine IP )
Forderung 150 Anwalt und 150 Fa. Zuxxez.
Nach dem ich dieses Schreiben für einen FAKE hielt bekam ich am 12.2.08 wieder ein Schreiben. Bla,blabla ...da Sie nicht reagierten...ect.. jetzt Anwalt 506 € und 150 Zuxxez.
Die außergerichtliche Vollmacht datiert vom 29.11.06 also NACH dem angeblichem Vergehen..
Wer kann helfen was ich nun machen soll..??
Grußß |
| |
29. February 2008, 16:02
|
#148 | Newbie
Registriert seit: 17.02.2008
Beiträge: 8
| Also ich habe gar nichts getan.Es geht mir bzw. meinem Vater so wie Dir. 1. Schreiben(Normal) im Juni 2. Schrieben(per Einschreiben) im Februar. Wir haben gar nichts getan und warten auf was Neues. AUF KEINEN FALL DIE ERKLÄRUNG UNTERSCHREIBEN!!!!!!!!
Wenn Du was schreiben willst, dann eine Mod. Unterlassungserklärung. Wenn Du die beigelgegte unterschreibst, saugen die Dich aus. Du unterschreibst Deine private Insolvenz.
Wenn ich unrecht habe, korregiert mich!?
mfg |
| |
29. February 2008, 16:21
|
#149 | MODder
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035
| nur mal n gedanke von mir, hat es derartig stark zugenommen mit dem laden von files ODER sind die mit mal so stark hinterher ODER finden nun mit mal nur alle den weg in dieses forum?
in jedem fall sollten wir eins ein für alle mal klarstellen, hier diskutieren eigentlich nur rechtslaien. was hier so steht kann richtig sein, muss aber nicht richtig sein. in jedem fall solltet ihr einen rechtsbeistand zu rate ziehen, wenn ihr auf nummer sicher gehen wollt.
__________________ Here comes the Kaiser Von Shizer! Oufweidersehen. with Hanzel und Gretyl Ja, ich bin Misanthrop! |
| |
29. February 2008, 17:10
|
#150 | Newbie
Registriert seit: 28.02.2008
Beiträge: 4
| Zitat:
Zitat von Stulle nur mal n gedanke von mir, hat es derartig stark zugenommen mit dem laden von files ODER sind die mit mal so stark hinterher ODER finden nun mit mal nur alle den weg in dieses forum?
in jedem fall sollten wir eins ein für alle mal klarstellen, hier diskutieren eigentlich nur rechtslaien. was hier so steht kann richtig sein, muss aber nicht richtig sein. in jedem fall solltet ihr einen rechtsbeistand zu rate ziehen, wenn ihr auf nummer sicher gehen wollt. | hi, also der zusammenhang zwischen dem neuen "verfolgungswahn" - Gesetz und den zig tausend hits in diesen thread wundert mich das ned. aber ratet mal wer hier noch so erscheint. natürlich derjenige, der die grosse kasse machen will. ich spreche hier von unserem lieben anwalt, daher auch nur der gedanke mit nofollow und oder gar robot.txt. |
| |
Forumregeln
| Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten. HTML-Code ist aus. | | | Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:10 Uhr.
|