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Niemals die beigelegte "Strafbewährte UE" unterschreiben!!!!!!!!!! @Barry: Wenn dein Vater alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder darüber belehrt hat das sie kein Urheberrechtlich geschütztes Material im Internet anbieten dürfen ist er nach ansicht von mindestens 3 Oberlandesgerichten erstmal aus dem Schneider...sonst würde er als Störer haften. Blöd wenn du im Raum Hamburg lebst,weil das OLG sieht es dort etwas anders. Wer etwas gesaugt haben könnte davon weiss dein Vater ja mit 80 Jahren bestimmt nichts, oder ? Abgesehen davon muss er dazu auch keine Aussage machen. Wenn man garnicht reagiert geht man das Risiko eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein welches sehr teuer werden kann falls es zum Prozess kommt. Mit einer modifizierten UE gestehst du nichts ein und verpflichtest dich auch zu keinerlei Zahlung du umgehst lediglich die einstweilige Verfügung indem du sagst das es keinerlei Verletzungen des Urheberrechts von deinem Anschluss geben wird.....obwohl es die ja sowieso nie gegeben hat. Allerdings bist du an diese UE 30 Jahre gebunden, d.h. 30 Jahre lang darf die angemahnte Verletzung nicht mehr von deinem Vater begangen werden also von seinem Anschluss. Mehr zum Thema modifizierte UE findest du unter dem Suchbegriff "Abmahnwahn e.V." . Einfach mal googlen. Ist nicht schlecht das Forum und man kann sich erstmal informieren. 1) Das Schreiben darf auf normalen Postweg verschickt werden. 2) Auch die sehr kurz gehaltenen Fristen sind leider Rechtens. 3) Du musstest nicht darüber informiert werden das eine Ermittlung gegen dich läuft. 4) Wenn es nur um eine Datei geht ist in der Regel das staatliche Ermittlungsverfahren gegen dich eingestellt sobald du die Abmahnung in der Post hast. Es geht dann nur noch um eine Zivilprozess...sprich um deine Kohle. Wenn du eine mod. UE abgibst ist es sehr wenig Kohle und demensprechend gering ist auch die Wahrscheinlichkeit eines Zivilprozesses weil der lohnen Faktor sehr gering ist. Guter Rat ist bei sowas immer teuer, letztednlich muss du entscheiden welche Taktik du wählst. Auf jeden Fall würde ich mich aber von einem Rechtanwalt beraten lassen. Wie Stulle bereits eingeworfen hat sind wir hier auch alle nur Betroffene und somit Laien. Wir können einen ordentlichen Rechtsanwalt niemals ersetzen!!! Einige Rechtsanwälte bieten sogar eine kostenlose Hotline an bei der du dich erstmal schlau machen kannst. Zumindest das würde ich erstmal in Anspruch nehmen. Aus meiner Erfahrung heraus kennen die denjenigen der dich Abgemahnt hat und können halbwegs vorhersagen wie der reagieren wird und welches die beste Taktik ist. @buzlik: Wie von mir oben bereits dezent in Rot angedeutet geh ich völlig konform mit dir das man die beigelegte UE nicht unterschreiben darf unter gar keinen Umständen. Allein der Zusatz "Strafbewehrt" sollte schon jeden zusammenzucken und den Kugelschreiber in die Ecke werfen lassen. Denkt bitte nicht mal drüber nach!!!! Insolvenz vielleicht nicht gleich, aber auf jeden Fall ist das sehr sehr von Nachteilen behaftet. Folgendes wird passieren wenn Ihr das Ding unterschreibt : 1) Ihr seid deutlich mehr Geld los als wenn Ihr euch einen eigenen Anwalt genommen hättet. 2) Ihr werdet kurz darauf einen neuen Brief mit einer neuen Abmahnung und einer neuen "Strafbewährten UE" nebst Rechnung bekommen. 3) Ihr gebt zu das Ihr die Urheberechtsverletzung begangen habt und verpflichtet euch somit automatisch zu Zahlung der kosten ->unwiederruflich. So nach dem Motto wenn er einmal zahlt, zahlt er auch nochmal. Das meint buzlik sicherlich mit Insolvenz. Meines laienhaften Wissens nach ist die Rechtslage diesbezüglich momentan so. Mehrfach Abmahnungen sind missbräuchlich und somit unzulässig. Somit wäre auch im Falle eines Zivilprozesses nur das Geld aus der ersten Abmahnung einklagbar nicht aber die Anwaltskosten aus der 2. . Wohl gemerkt rede ich hier von Abmahnungen durch die selbe Kanzlei. Ich gehe auch davon aus das Ihr bereits eine modifizierte UE abgegeben habt und das sich die Abmahnung auf den selben Zeitraum wie die vorherige oder früher bezieht. Solltet Ihr dannach noch was getan haben weiss ich auch keinen Rat. Es kann lediglich von Euch verlangt werden eure modifizierte UE auf den gegebenenfalls anderen Rechteinhaber oder ein anderes Werk des Rechtinhabers aus erster Abmahung auszuweiten. Dafür dürfen aber keine neuen Kosten veranschlagt werden!! Nochmal zur Verdeutlichung: Angenommen der Streitwert ist 10.000 Euro . Euch wird also vorgeworfen ihr habt jedem Nutzer eures Filesharing Netzwerkes eine Datei kostenlos zum runterladen zur Verfügung gestellt. Damit ihr dieses hättet legal machen können hättet Ihr eine Lizenz beim Rechteinhaber erwerben müssen diese hätte 10.000 Euro gekostet. Solltet ihr euch nicht dazu bereit erklären das in Zukunft nicht mehr zu tun -> Unterlassungserklärung (erstmal dahingestellt ob strafbewährt oder modifiziert) wird eine einstweilige Verfügung gegen euch angestrebt. Das ist mit jeder Menge Ärger und Kosten verbunden!! Habt ihr eine nicht strafbewährte UE abgegeben sprich also eine modifizierte UE. Zahlt Ihr nichts an den Abmahnenden ,sondern gegebenfalls höchstens euren Rechtsanwalt. Sollte es dann wirklich zum Zivilprozess kommen geht es um nichts mehr als um das Geld welches Ihr ohnehin zahlen solltet. Dabei würde sich aber wahrscheinlich herausstellen das die Höhe der Rechnung völlig überzogen ist und ihr müsstet statt sagen wir mal 500 Euro lediglich 150 Euro zahlen. Für 150 Euro lohnt es sich nicht euch vor Gericht zu zerren. Und selbst wenn und die sollten tatsächlich den Prozess gewinnen ist das immernoch tausendmal günstiger als ein einstweiliges Verfügungsverfahren. @Stulle: Wie gesagt es ist grad eine riesige Abmahnwelle über Deutschland hereingebrochen. Ist ja auch logisch haben doch unsere lieben Medien überall verkündet das es ab Januar 2008 auch den letzen Missetäter gnadenlos an den Kragen geht. Diese Angst und Panik muss man doch schüren und ausnutzen um mit der Angst der Leute richtig Kasse zu machen. Ich möcht nicht wissen wer da so alles zahlt ohne sich vorher zu informieren und vor allem wieviel zu unrecht. Sicherlich auch einige zu Recht,aber heben heutzutage 50 Schuldige eine Unschuldigen auf ??? Oder wie ist da zur Zeit die Quote :twisted: Wichtig: Niemals Kontakt aufnehmen zum Abmahner egal welcher Art. Das wird euch immer als Schwäche ausgelegt egal ob Ihr schimpft und zetert oder um Gnade winselt. Weder per Mail noch per Fax noch sonst irgend wie. Sollte er bei euch anrufen direkt auflegen. Ruft er nochmal an -> Anzeige wegen Nötigung. Er hat euch nicht anzurufen!!!! Komunikation nur über den Anwalt sonst garnicht. Maximal die modifizierte UE abgeben wenn Ihr das unbedingt ohne Anwalt machen wollt. Aber nichts dazu keinen Text schreiben...einfach kurz und knapp...ihr wolltet eine UE hier isse als Anlage *Punkt* Siehe dazu "Abmahnwahn e.V." -> modifizierte UE , Verhaltenskodex Ihr müsst bei Hausdurchsuchungen nicht helfen. Ihr könntet den Beamten aber netter Weise euren Rechner zeigen damit die nicht das ganze Haus auf links krempeln müssen.Wer weiss was die da so alles finden. Lasst euch die Ausweise von Allen an der HD beteiligten Personen zeigen. Wer kein Polizeibeamter oder Staatsanwalt ist hat in eurer Wohnung nichts zu suchen !!!!! Ohne Durchsuchungsbefehl sowieso nicht. Also lasst euch den auf jeden Fall auch mal der Form halber zeigen. Dannach sofort Funkstille auch wenn die Polizistin noch so nett und verständnisvoll ist oder man den Herren mal so gerne die Meinung sagen würde. Verkneift es euch!!!!! Vorladen zur Polizei sind freiwillig auch Aussagen sind immer freiwillig egal ob bei der Hausdurchsuschung oder bei einer Vorladung zur Polizei. Hier gilt der Grundsatz Schweigen ist Gold bzw. mein Name ist Hase.... Wie gesagt zu Polizeilichen Vorladungen höchstens den Anwalt schicken aber nie selber gehen. Das müsst Ihr nicht... da eure Aussage freiwillig ist ist es logischer weise auch euer erscheinen zu Vorladung. So mehr weis sich erstmal nicht dazu zu sagen. MfG Max |
hi und vielen dank für dein eintrag. kannst du mir bitte sagen, wie ich es jetzt am dümmsten anstelle, wenn mein vater mittlerweile gar kein internet mehr hat und ich selber in polen wohne. wie kann ich die aufmerksamkeit (um hier nicht zu schreiben "schuld") auf mich schieben, damit die post zu mir kommt und nicht zu meinem vater. viele grüsse :beer: |
Hallo zusammen,und danke ersmal für die vielen Infos bis jetzt.Ich hab mich seit einer Stunde bis hierher durchgelesen ;) Grund: Auch ich bekam heute Post von den bekannten RA Schutt/Waetke bezügl.einer "Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer UE" Klar war auch ich ersmal geschockt,aber im Gegensatz zu anderen hier...muss ich zugeben die bestimmte Datei (Liedtitel) per Mule gesaugt zu haben,(mit Datum vom 27.06.07)bzw.die dann verbreitet. Urheber des Liedes ist die Firma Kontor Records in Hamburg. Seitenweise Text wo erklärt wird das die bekannte Firma LOGISTEP AG meine Daten (IP) gerichtsverwehrtbar ermittelt hat,usw. Und natürlich beigefügt eine UE. Allerdings kommt mir diese(als Laie) recht "lega/in Ordnung" vor,also nich wie die die ihr hier beschrieben habt alà Schuldeingeständnis o.ä. Ich schreibe die zwei Punkte des Inhaltes mal auf,vielleicht hat einer das gleiche bekommen: "Schuldner verpflichtet sich gegenüber der Firma Kontor Records Hamburg zu folgendem: 1.Der Schuldner wird es ab sofort unterlassen,bei Vermeidung einer von der Gläuigerin nach billigem Ermessen festzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streifalle auf deren Angemessenheeit zu überprüfenden Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiederhandlung die Tonaufnahmen des Künstlers [...] ohne Zustimmung der Gläubigerin im Internet zu verbreiten,veröffentlichen (usw,halt) 2.Der Schuldner verpflichtet sich,der Gläubigerin einen Schadensersatz in Höhe von 100,- zu bezahlen.Der Schuldner verpflichtet sich fernen,die Kosten der RA Schutt/usw. (Adresse) für die Bearbeitung dieser UE und des Abmahnungsschreibens in Höhe von 696,80,- zu erstatten.Der Gesamtbetrag von 796,80,- ist einzuzahlen auf das konto der RA [...] " Also ich als Laie kann an der UE nix falsches erkennen.Ihr? Genauso habe ich keine kurzfristige Frist erhalten,sondern die UE muss bis zum 5.3. den RA zurückgeschickt werden,und den Betrag bis zum 12.3 . Also trifft das mit dem "Druck-machen" bei mir nicht zu. Natürlich werde ich mich nächste Woche gleich mal von einem RA beraten lassen und bis dahin erstmal nix unterschreiben,aber nachdem ich nun den ganzen Abend im Internet mich darüber schlau gemacht habe,ist mir schon mulmig und ich werde den Gedanken nicht los das ich am Ende trotzdem zahlen muss ;) Naja,ich werd mal nach meinem Besuch beim RA berichten was er meint. Gruss Chris |
@barry: Dein Vater ist der Anschlussinhaber. Er haftet in folge der Störerhaftung für Straftaten die über seinen Anschluss begangen wurden.-> Es sei denn er weisst nach das er alles getan hat um einen solchen Verstoß über seinen Anschluß zu unterbinden. D.h. er hat wie bereits oben erwähnt alle im Haushalt wohnenden Personen darüber belehrt das Sie keinerlei Urheberrechtlich geschütztes Material anzubieten haben!! Mehr kann er nicht tun. Niemand kann von Ihm verlangen 7/24 jede Person im Haushalt zu überwachen und bei jeder Internetnutzung neben den Monitor zu stehen und zu überwachen was derjenige oder diejenige tut. Folglich muß dein Vater das nur zu Protokoll geben...am sichersten über einen qualifizierten Anwalt....und er ist aus der Haftung raus. Um eine modifizierte UE wird er wahrscheinlich dennoch nicht herum kommen. Eine Schuldzuweisung seinerseits oder deinerseits wäre unnötig und ich würde auch davon absehen. Verursachener : Unbekannt @Thecriss: 1) Das ist das Standartschreiben in juristendeutsch. Du darfst davon ausgehen das es sehr negative Auswirkungen für dich hat das zu unterschreiben. Du gehst aber dennoch den richtigen Weg. Den Weg zum RA und du wirst erkennen was an diesem Schreiben nicht in Ordnung ist. 2) Illegal ist die mitgeschickte UE nicht....allerdings nur zu deinem Nachteil halt. Bedenke das du zusammen mit unmengen anderer Leute abgemahnt wurdest die alle dasselbe Schreiben bekommen haben und alle 796,80 Euro bezahlen sollen. Rechnet man das auf pro Kopf um hat das Schreiben den Anwalt mit hohem Stundensatz höchstens 50 Euro gekostet. Vermutlich hat das aber sogar irgend ein kostenloser Praktikant aufgesetzt. D.h. selbst wenn du schuldig bist werden hier mal locker 740 Euro zuviel von dir verlangt. Aus diesem Grunde wird darüber diskutiert ob bei einer 1. Abmahnung in Zukunft per Gesetz nur noch max 50 Euro verlangt werden dürfen. Ich erachte das als sinnvoll,denn wer wirklich Interesse daran hat seine Rechte zu wahren und nicht nur den schnellen Euro verdienen will dem ist es egal was er dafür bekommt solange es in Zukunft unterlassen wird seine Urheberrechte zu verletzen. Auch soll jezt ein Gesetz kommen das Rechteinhaber dirket über einen Anwalt beim Provider die Adresse zur IP anfragen dürfen. Das ist einerseits schlecht,weil nun wirklich Haus und Tor offen stehen wegen jeden Fliegenschiss gleich persönliche Nutzerdaten zu erlangen. Andererseits und das sagt viel über das Wesen der Abmahnerei aus müssten die Abmahngesellschaften die 40 Euro Provideraufwandsentschädigung selber zahlen. Da kommt einiges zusammen bei 100.000 Abmahnungen im Jahr. Und man stelle sich vor die Leute stellen sich quer und zahlen nicht sofort. Wie soll man solche Auslagen die ja immer ein gewisses Risiko bergen nur kompensieren? Ganz einfach man wird weiterhin den Umweg über den Staatsanwalt gehen und somit muss der Steuerzahler berappen und das gehört unterbunden und zwar ein für alle mal. Jeder soll das Recht haben seine Urheberrechte einzuklagen!! Aber diese riesigen Abmahnwellen zu lasten des Steuerzahlers sind nicht hinnehmbar. Das sollen die mal schön selber zahlen und dann wird vielleicht mal endlich in Verbindung mit den max. 50 Euro bei der ersten Abmahnung. Der Abmahnwahn auf ein gesundes und normales Maß reduziert. Denn das momentane Geschäftsmodell Abmahnung hat nicht mehr viel mit dem eigentlichen Sinn und Zweck einer Abmahnung zu tun. MfG Max |
Ich hab grad beim weiter-suchen im Netz diese recht informative Seite (vor allem das mit den Abmahnungen) gefunden von einem RA bei mir in der Nähe. Ich versuch den mal am Montag gleich zu erreichen zwecks Beratungsgespräch. http://www.wekwerth.de/ FAQ zur Abmahnung bei Unterlassungsansprüchen |
Ein wenig OffTopic Mich würde mal folgendes interessieren, und zwar möchte ich von den bisher Abgemahnten wissen ob sie für aktuelle (möglicherweise noch nicht einmal veröffentlichte) Musik oder Filme abgemahnt wurden oder ob es sich bei den zur Last gelegten Downloads auch um Material handelt welches schon mindestens seit anderthalb Jahren veröffentlicht ist? Ich interessiere mich nicht für die Titel der Alben / Lieder / Filme sondern nur dafür ob sie zu dem euch zur Last gelegten Zeitpunkt schon mindestens achtzehn Monate lang käuflich zu erwerben gewesen waren. Pan Tau |
Hallo, also hier kommen ziemlich gute Infos rüber. Was mir noch niemand beantworten konnte, gilt dieses Schreiben von S&W auch ohne Originalunterschrift? Und wieso stimmen die Daten, sprich Email-Addy.....Faxnummer(gehört Customcash AG,gleiche Anschrift???),nicht? Wieso kommen keine Mahungen? Normal läuft es ja so: Erste Post (Einschrieben), Rechung........14 Tage Zahlungsfrist. Keine Bezahlung--> Zweite Post......1. Mahung / Rechung + Mahngebühren--> Keine Bezahlung......2. Mahung / Rechung + erhöhte Mahngebühren. Findet Ihr das denn nicht komisch, ganz abgesehen, dass man kein Bescheid vom SA bekommt. Leider konnte ich die Bankverbindung nicht ausfindig machen, da mein Bankberater nur Einsicht in meiner Bank hat, und kein Zugriff in Karlsruhe*mhm Meiner Meinung nach, möchte da jemand auf legale Weise/Rechtslücke Illegale Kohle machen!!! Und der Satz......nur in dringenden Fällen die Nummer (stimmt auch nicht mit Kanzlei überein) anrufen. Wie bereits erwähnt, wir haben nichts unternommen und warten weiterhin. Die mod. UE ist schon fertig, mein Vater ist da etwas ein sturrer Bock, er meinte ein Schreiben mit Rückschein nimmt er nicht an. EINE FRAGE?????????????????????? Hat jemand schon einen 3. Brief erhalten??? Kommt denn dieser per Einschreiben+Rückschein?? Mein Vater besitzt keinen PC (jedoch den Anschluß), der war von meinem Bruder, der ist zwischenzeitlich ausgezogen. Wenn die bei meinem Vater was suchen wollen, sollen sie machen. Also mein Vater hat nicht mal nen Plan wie man WORD öffnet. Mfg |
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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Auch ich hab die Woche einen Brief von der Polizei bekommen in dem mir ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz durch Herunterladen eines Filmes im Internet vorgeworfen wird. Nach einem Besuch bei der Polizei wurde mir gesagt, das der SA die Sache gegen Zahlung von 100,- Euro einstellen würde. Ich hätte ca. 4 Wochen Zeit mich beim SA zu melden. Daraufhin hab ich mal ein wenig Telefoniert und mich bei einigen Anwälten erkundigt. Nun meine Frage an Euch alle: Habt ihr auch einen Festpreis mit dem Anwalt verhandelt und wenn ja wie hoch war der? Bis jetzt hab ich noch keinen Brief von einer Kanzlei bekommen, die mir den Verstoß vorwürft. Was soll ich eurer Meinung nach unternehmen? Die Frist beim SA Läuft ja auch irgendwann ab. MfG |
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Ist ja ok, deine Aussage. Aber beantworte mir die anderen Sachen mit Email+Fax-+Telefonnummer und die kopierte Unterschrift? mfg |
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Edit: Bei mir is die Unterschrift vom RA au kopiert,weils nunmal ein Massen-Brief is der kopiert wird.Würde der Anwalt jeden einzelnen unterschreiben bräucht er alle paar Stunden neuen Stift ;) |
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Frag mal Deinen Anwalt, ob eine kopierte Unterschrift Rechtens ist?! mfg |
@Pan Tau: Wie alt weiss ich nicht,aber auf jeden Fall ist die Datei nicht sonderlich aktuell. Was ich so gelesen habe geht das quer Beet....Musik,Kinofilme,Spiele,*****filme. Bei Musik und Filmen sicherlich eher die aktuellen Sachen. Bei Spielen und Quoten*****s auch ältere Titel. Wobei ich aber auch davon ausgehe das Klassiker bei Musik und Filmen immer überwacht werden. @all: Das es hier um teils recht zwielichtige Gesellschaften geht liegt im Wesen der Sache,deshalb sollte man sich aber nicht auf Formfehler wie falsche Adressen oder kopierte Unterschriften verlassen. Prinzipiell ist die Abmahnung trotzdem rechtskräftig. Niemand weiss genau was die im Schilde führen möglicherweise ist sowas gar Absicht um die Leute in trügerischer Sicherheit zu wiegen. Es ist so die haben 3 Jahre Zeit um einen Zivilprozess gegen euch zu eröffnen. Das ist die Verjährungsfrist für Urheberrechtsverletzungen. Angenommen die haben euch abgemahnt. Ihr habt nicht darauf reagiert. So nun lassen die euch in Ruhe und Ihr fühlt euch sicher. Nach einem Jahr fühlt Ihr euch so sicher (nach dem Motto die machen eh nichts) und saugt munter weiter. Solltet Ihr dabei wieder Urheberrechte verletzen wird es schwer euch mit ich wusste nichts Ausflüchten aus der Affaire zu ziehen. So und nu kommt der Knackpunkt...solltet Ihr die selben Urheberrechte wieder verletzen die bereits angemahnt wurden können die euch auf den Streitwert also in der Regel ca.10000-30000 Euro verknacken und das lohnt ja doch ein bissl mehr als wegen 500 Euro vor Gericht zu ziehen. Möglicherweise ist genau das beabsichtig...das Ihr rückfällig werdet und dann richtig was auf den Deckel bekommt. MfG Max |
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----- So,ich komme grad vom RA.(Ich war bei dem H.Wekwerth (Homepage siehe bisle weiter oben)) Der war recht nett und kompetent und ist auf Internet-Recht/Urheberrecht spezialisiert. Er meinte,da ich die Sache ja zugegeben habe und ich die Datei wirklich gesaugt habe,das es jetzt halt nur um Schadensbegrenzung geht so gesagt.Die RA-Gebühr (siehe obiger Post) ist bei Liedern völlig ok so.Allerdings kann ich versuchen sie "runterzuhandeln" bei der Kanzlei. Wenn dies nicht geht,dann soll ich den Betrag eigenmächtig kürzen,um max 299,-Euro! Bei 300,- is irgendeine Grenze erreicht,wo die RA mich anpissen könnten und den Rest bzw.dann ein wenig mehr,nachverlangen könnten. Bei max.299,- wäre der Aufwand für die zu hoch um weitere Forderungen an mich zu stellen. Die Gebühr für die Musikfirma muss natürlich voll gezahlt werden (in dem Fall 100,-),die Kürzung is nur für die andere hohe Gebühr! Ansonsten soll ich natürlich nix mehr saugen,sonst kann er für nix garantieren und ich bekomm noch mehrere Abmahnungen.*zweitenLappiKaufmitWLan* ;) |
Zitat:
Pan Tau |
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