Niemals die beigelegte "Strafbewährte UE" unterschreiben!!!!!!!!!!
@Barry: Wenn dein Vater alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder darüber belehrt hat das sie kein Urheberrechtlich geschütztes Material im Internet anbieten dürfen ist er nach ansicht von mindestens 3 Oberlandesgerichten erstmal aus dem Schneider...sonst würde er als Störer haften.
Blöd wenn du im Raum Hamburg lebst,weil das OLG sieht es dort etwas anders.
Wer etwas gesaugt haben könnte davon weiss dein Vater ja mit 80 Jahren bestimmt nichts, oder ? Abgesehen davon muss er dazu auch keine Aussage machen.
Wenn man garnicht reagiert geht man das Risiko eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein welches sehr teuer werden kann falls es zum Prozess kommt.
Mit einer modifizierten UE gestehst du nichts ein und verpflichtest dich auch zu keinerlei Zahlung du umgehst lediglich die einstweilige Verfügung indem du sagst das es keinerlei Verletzungen des Urheberrechts von deinem Anschluss geben wird.....obwohl es die ja sowieso nie gegeben hat. Allerdings bist du an diese UE 30 Jahre gebunden, d.h. 30 Jahre lang darf die angemahnte Verletzung nicht mehr von deinem Vater begangen werden also von seinem Anschluss.
Mehr zum Thema modifizierte UE findest du unter dem Suchbegriff "Abmahnwahn e.V." . Einfach mal googlen. Ist nicht schlecht das Forum und man kann sich erstmal informieren.
1) Das Schreiben darf auf normalen Postweg verschickt werden.
2) Auch die sehr kurz gehaltenen Fristen sind leider Rechtens.
3) Du musstest nicht darüber informiert werden das eine Ermittlung gegen
dich läuft.
4) Wenn es nur um eine Datei geht ist in der Regel das staatliche
Ermittlungsverfahren gegen dich eingestellt sobald du die Abmahnung in
der Post hast. Es geht dann nur noch um eine Zivilprozess...sprich um
deine Kohle. Wenn du eine mod. UE abgibst ist es sehr wenig Kohle und
demensprechend gering ist auch die Wahrscheinlichkeit eines
Zivilprozesses weil der lohnen Faktor sehr gering ist.
Guter Rat ist bei sowas immer teuer, letztednlich muss du entscheiden welche Taktik du wählst. Auf jeden Fall würde ich mich aber von einem Rechtanwalt beraten lassen. Wie Stulle bereits eingeworfen hat sind wir hier auch alle nur Betroffene und somit Laien.
Wir können einen ordentlichen Rechtsanwalt niemals ersetzen!!!
Einige Rechtsanwälte bieten sogar eine kostenlose Hotline an bei der du dich erstmal schlau machen kannst. Zumindest das würde ich erstmal in Anspruch nehmen. Aus meiner Erfahrung heraus kennen die denjenigen der dich Abgemahnt hat und können halbwegs vorhersagen wie der reagieren wird und welches die beste Taktik ist.
@buzlik: Wie von mir oben bereits dezent in Rot angedeutet geh ich völlig konform mit dir das man die beigelegte UE nicht unterschreiben darf unter gar keinen Umständen. Allein der Zusatz "Strafbewehrt" sollte schon jeden zusammenzucken und den Kugelschreiber in die Ecke werfen lassen.
Denkt bitte nicht mal drüber nach!!!!
Insolvenz vielleicht nicht gleich, aber auf jeden Fall ist das sehr sehr von Nachteilen behaftet.
Folgendes wird passieren wenn Ihr das Ding unterschreibt :
1) Ihr seid deutlich mehr Geld los als wenn Ihr euch einen eigenen Anwalt
genommen hättet.
2) Ihr werdet kurz darauf einen neuen Brief mit einer neuen Abmahnung
und einer neuen "Strafbewährten UE" nebst Rechnung
bekommen.
3)
Ihr gebt zu das Ihr die Urheberechtsverletzung begangen habt und verpflichtet euch somit
automatisch zu Zahlung der kosten ->unwiederruflich.
So nach dem Motto wenn er einmal zahlt, zahlt er auch nochmal.
Das meint buzlik sicherlich mit Insolvenz.
Meines laienhaften Wissens nach ist die Rechtslage diesbezüglich momentan so.
Mehrfach Abmahnungen sind missbräuchlich und somit unzulässig.
Somit wäre auch im Falle eines Zivilprozesses nur das Geld aus der ersten Abmahnung einklagbar nicht aber die Anwaltskosten aus der 2. .
Wohl gemerkt rede ich hier von Abmahnungen durch die selbe Kanzlei.
Ich gehe auch davon aus das Ihr bereits eine modifizierte UE abgegeben habt und das sich die Abmahnung auf den selben Zeitraum wie die vorherige oder früher bezieht.
Solltet Ihr dannach noch was getan haben weiss ich auch keinen Rat.
Es kann lediglich von Euch verlangt werden eure modifizierte UE auf den gegebenenfalls anderen Rechteinhaber oder ein anderes Werk des Rechtinhabers aus erster Abmahung auszuweiten.
Dafür dürfen aber keine neuen Kosten veranschlagt werden!!
Nochmal zur Verdeutlichung:
Angenommen der Streitwert ist 10.000 Euro .
Euch wird also vorgeworfen ihr habt jedem Nutzer eures Filesharing
Netzwerkes eine Datei kostenlos zum runterladen zur Verfügung gestellt.
Damit ihr dieses hättet legal machen können hättet Ihr eine Lizenz beim Rechteinhaber erwerben müssen diese hätte 10.000 Euro gekostet.
Solltet ihr euch nicht dazu bereit erklären das in Zukunft nicht mehr zu tun ->
Unterlassungserklärung (erstmal dahingestellt ob strafbewährt oder modifiziert) wird eine einstweilige Verfügung gegen euch angestrebt.
Das ist mit jeder Menge Ärger und Kosten verbunden!!
Habt ihr eine
nicht strafbewährte UE abgegeben sprich also eine modifizierte UE.
Zahlt Ihr nichts an den Abmahnenden ,sondern gegebenfalls höchstens euren Rechtsanwalt.
Sollte es dann wirklich zum Zivilprozess kommen geht es um nichts mehr als um das Geld welches Ihr ohnehin zahlen solltet.
Dabei würde sich aber wahrscheinlich herausstellen das die Höhe der Rechnung völlig überzogen ist und ihr müsstet statt sagen wir mal 500 Euro lediglich 150 Euro zahlen.
Für 150 Euro lohnt es sich nicht euch vor Gericht zu zerren.
Und selbst wenn und die sollten tatsächlich den Prozess gewinnen ist das immernoch tausendmal günstiger als ein einstweiliges Verfügungsverfahren.
@Stulle: Wie gesagt es ist grad eine riesige Abmahnwelle über Deutschland
hereingebrochen.
Ist ja auch logisch haben doch unsere lieben Medien überall
verkündet das es ab Januar 2008 auch den letzen Missetäter
gnadenlos an den Kragen geht.
Diese Angst und Panik muss man doch schüren und ausnutzen um
mit der Angst der Leute richtig Kasse zu machen.
Ich möcht nicht wissen wer da so alles zahlt ohne sich vorher zu
informieren und vor allem wieviel zu unrecht.
Sicherlich auch einige zu Recht,aber heben heutzutage 50 Schuldige
eine Unschuldigen auf ??? Oder wie ist da zur Zeit die Quote
Wichtig:
Niemals Kontakt aufnehmen zum Abmahner egal welcher Art. Das wird euch immer als Schwäche ausgelegt egal ob Ihr schimpft und zetert oder um Gnade winselt.
Weder per Mail noch per Fax noch sonst irgend wie. Sollte er bei euch anrufen direkt auflegen.
Ruft er nochmal an -> Anzeige wegen Nötigung. Er hat euch nicht anzurufen!!!!
Komunikation nur über den Anwalt sonst garnicht.
Maximal die modifizierte UE abgeben wenn Ihr das unbedingt ohne Anwalt machen wollt.
Aber nichts dazu keinen Text schreiben...einfach kurz und knapp...ihr wolltet eine UE hier isse als Anlage
*Punkt*
Siehe dazu "Abmahnwahn e.V." -> modifizierte UE , Verhaltenskodex
Ihr müsst bei Hausdurchsuchungen nicht helfen. Ihr könntet den Beamten aber netter Weise euren Rechner zeigen damit die nicht das ganze Haus auf links krempeln müssen.Wer weiss was die da so alles finden.
Lasst euch die Ausweise von
Allen an der HD beteiligten Personen zeigen. Wer kein Polizeibeamter oder Staatsanwalt ist hat in eurer Wohnung nichts zu suchen !!!!!
Ohne Durchsuchungsbefehl sowieso nicht. Also lasst euch den auf jeden Fall auch mal der Form halber zeigen.
Dannach sofort Funkstille auch wenn die Polizistin noch so nett und verständnisvoll ist oder man den Herren mal so gerne die Meinung sagen würde. Verkneift es euch!!!!!
Vorladen zur Polizei sind freiwillig auch Aussagen sind immer freiwillig egal ob bei der Hausdurchsuschung oder bei einer Vorladung zur Polizei.
Hier gilt der Grundsatz Schweigen ist Gold bzw. mein Name ist Hase....
Wie gesagt zu Polizeilichen Vorladungen höchstens den Anwalt schicken aber nie selber gehen.
Das müsst Ihr nicht... da eure Aussage freiwillig ist ist es logischer weise auch euer erscheinen zu Vorladung.
So mehr weis sich erstmal nicht dazu zu sagen.
MfG Max