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obwohl ich den IP-Filter benutze, habe ich heute auch Post von U+C Rechtsanwälte bekommen. Ich soll 650 € zahlen ! Mich würde auch interessieren, ob es etwas bringt, einen Anwalt zu nehmen bzw. wie man vorgehen soll. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll man nicht bezahlen und nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. |
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Zu der Art wie man vorgehen sollte werden hier an Board verschiedene Standpunkte vertreten, ich persönlich würde nur die UE modifizieren - entscheiden musst du das aber für dich selbst. Eventuell helfen dir ja auch die Seiten Rotglut.org, Abmahnwahn-Dreipage und Wilde & Beuger Rechtsanwälte weiter. Pan Tau |
@3839315: Du sagtest du hast den Ip filter genutzt. Ich möchte mal noch wissen ob du die Dateien noch im "Incoming" Ordner hattest. Und die Freigaben sichtbar für andere waren. Desweiteren interessiert mich ob sie dir bei der Abmahung einen "Screenshot" vom Ordner gezeigt haben. Oder stand da was von Logdaten? Nur mal Interessehalber. PS: Und "Shit happens", ein Ip Filter schützt auch nicht gegen alles. Viele AntiP2p Firmen gehen bestimmt über dynamische Ip´s rein. Das sicherste ist eben keine urheberrechtlich geschützten Dateien zu saugen(dann bleibt allerdings nicht viel übrig, braucht sich keiner was vorzumachen) oder den Esel auszulassen. |
Hallo, ich habe die Sache an einen Anwalt für Urheberrecht gegeben. Der meinte, daß die modifizierte UE nicht ausreicht und 300 Euro Vergleichsangebot gezahlt werden müssen, was der üblichen Lizenz entspricht. Muß ich diesem Vergleichsangebot zustimmen ? In der Abmahnung wird behauptet, daß ich eine Datei hochgeladen habe, obwohl die Datei zu dem Zeitpunkt, als die IP geloggt wurde, noch nicht komplett heruntergeladen war ! @NakedM: Im "Incoming" Ordner war überhaupt keine Datei und die Liste mit der freigegebenen Datei war auch nicht sichtbar. |
Wenn du Dateien herunterlädst, dann lädst du - sobald du 1 Chunk fertig hast - diese Datei auch an andere Clients hoch... das werden sie meinen. Ich kann dir nur empfehlen, dir mehr Hilfe zu holen. Insbesondere bietet die PiratenPartei kostenfreie Rechtsberatung an! Dieses Angebot würde ich in jedem Fall wahrnehmen - und halt uns auf dem Laufenden. |
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Sorrow.. |
So, jetzt bin ich auch mal dran gekommen... :-? 480€ für einen Song der 2€ kostet...Waaahnsinn. Mich interessiert jetzt vor allen Dingen die Höhe des Schadenersatzes für diesen einen Song. Hätte ich das Ding runtergeladen wäre der Schaden 2€, war ich natürlcih nicht. Wahrscheinlich hat jemand meine WEP-Verschlüsselung geknackt und dann illlegal von meinem Anschluss runtergeladen! Da mit emule bekanntlich getauscht wird, hat dieser jemand natürlich auch hochgeladen, aaaber: Was wollen die denn da als Anhaltspunkt nehmen? Der Sampler in dem das Ding drin hat noch 99 andere Songs, heißt: Selbst wenn jemand das File teilweise bekommt ist die Wahrscheinlichkeit genau DIESEN Song zu kriegen nicht besonders hoch, also: Nicht nachzählbar. Gibt es Erfahrungswerte welche Zahl an Uploads da als Berechnung genommen werden kann, oder wird da grob über den Daumen gepeilt? Mannmannmann... |
Hallo Zusammen, ich habe Gestern auch einen netten Brief von "von Kenne und Partner" bekommen wegen des Downloads der Top 100 Single Charts. Morgen gehe ich sofort zum Anwalt,habe keine Lust mir auf der Nase rumtanzen zu lassen,zuerst habe ich mit dem Gedanken gespielt diese modifzierte Unterlassungserklärung zu schicken,das ist mir aber zu Riskant.Gegenstand des Schreibens ist 1 Song aus den Top 100,man kann aber schon mit dem kleinen Finger dran fühlen das wegen den restlichen 99 auch noch was nachkommen wird,da nehme ich mir lieber direkt einen Rechtsbeistand. Meine Rechtsschutzversicherung kann ich bei Urheberrechtsverletzungen leider nicht in Anspruch nehmen. Die Frechheit an dem Schreiben ist eigentlich,das es am Samstag,den 19.9 verfaßt wurde,dann eine Woche mit einem privaten Brieftransporter unterwegs war (ist kein Poststempel drauf) und ich jetzt bis zum 3.10. Zeit habe um zu reagieren,das ist in meinen Augen ein ziemlich knapp bemessenes Zeitfenster,was aber wohl Absicht ist. Ich habe jetzt mal eine Frage an die Emule Cracks hier,weil ich eigentlich nur Gelegenheitssauger bin und mich nicht so gut damit auskenne: Die Firma XX hat meine Logdaten zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückverfolgt und meine IP ermittelt,konnten die sehen,ob das ganze .rar File schon fertig geladen und auf meinem Rechner war,oder sahen sie nur,das dieses File auf meinen Rechner gedownloaded wurde und zeitgleich natürlich auch im Upload war und an andere User weitergegeben wurde ??? |
Wenn jemand dich als Quelle findet, dann kann er sehen, welche Teile einer Datei du bereits hast... IIRC ist das den Typen allerdings Banane, es reicht schon 1 Teil den du - egal ob bewusst oder unbewusst - hochlädst. |
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Wären schonmal 30 Titel weniger :mrgreen: |
Ich finde es allgemein interessant, wie sie dir beweisen wollen, dass du ausgerechnet DEN Teil eines ARCHIVES hochgeladen hast, der für den bestimmten Song verantwortlich ist... eigentlich nicht machbar ohne dass die das selbst laden. |
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Bei mir war ein Landesgerichtsbeschluss nach § 101 IX UrhG dabei, bei dem es um das gesamte Album des Künstlers handelt; tatsächlich abgemahnt wurde aber nur ein Titel! Hilft leider nicht, da einmal festgestellt heißt bei uns: Pech gehabt, gilt trotzdem. Erklärt aber wie Anwälte vorgehen, obwohl eindeutig ein minderschwerer "Fall" vorliegt. Auffällig im Schreiben des RA: Der Schadenersatz wurde nicht genau beziffert, was sonst eigentlich Usus ist bei Schadenersatzforderungen. Er schreibt was von 650€ RA-Gebühren, die eigentlich anfallen würden, aber aus Kulanz...blablabla. Das ist Quatsch. Zum einen von der Höhe her (fiktiver Streitwert iHv. 10.000€) zum andern gibt es bei "erstmaligen" UEs einen Gebühren-Deckelung iHv. 100€! §97a II UrhG. Außerdem die im Zitat angesprochene Beweisproblematik wer denn welche Teile wann von mir runtergeladen hätte/sollen/können/sein. Hier könnte sich also ein mögliches Streitpotential ergeben, aber: Problem in unserem Land ist: Jedes Gericht entscheided anders! Man kann Glück haben, oder auch Pech. Ich habe jetzt mit meinem Anwalt vereinbart: Unterzeichnung der modifizierten UE, die seeehr umfassend ist und Zahlung von 240€. Somit hat der gegnerische Anwalt den Spatz in der Hand und überlegt sich dreimal, ob es sich lohnt jetzt noch einen Prozess einzuläuten, zumal obige RA-Kanzlei imho zigtausend Briefe in den letzten Wochen rausgeschickt hat (Mein Anwalt redet von 26.000!), da führen die nicht jeden Fall vors Gericht. Die umfassende UE deshalb, weil es durchaus vorkommen kann, das man so 5 bis 6 UE ins Haus gestellt bekommt, für jeweils unterschiedliche Lieder (Hallo Top100!). Um das zu vermeiden unterschreibe ich, das ich absolut nix mehr runterlade! Falls doch, drohen 5.000€. Meine UE geht morgen raus, ich werde berichten, was sich ergeben hat. P.S.: Danke PanTau für die guten Links, die Dreipage-Seite ist für diesen Zweck wirklich Top! |
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Aber finde es nicht richtig das 1 Teil schon asureicht. Ein Teil ist immer noch keine vollständige Datei. Außerdem möchte ich mal wissen wie immer auf solche Höhen kommen bei den Abmahnungen. Erstmal müssen die doch eigentlich nachweisen das ich ein komplettes Lied verbreitet habe(und komplett runtergeladen habe) und dann ist der entstandene Schaden ja nicht so hoch. Wenn ich 1 Lied a 2Euro an 10 andere verteile(was eh unwahrscheinlich ist) so sind das nach meinem Verständnis dann 20 Euro Schaden und nciht mehr. Der Rest sind dann wohl die Anwaltskosten und einfach irgendetwas willkürlich festgelegtes Geld zur Abschreckung. |
Die reimen sich in diesen schreiben doch immer was zusammen :-) und dann gleich 10 Seiten mit so nem §-Bla Bla wo eh keiner so genau was mit anfangen kann. Aber die genannten Anwaltskosten sind dann auch schon teils der Hammer... ob die dann ner Grundlage entsprechen ist dann eh fraglich. |
Ja. Und wer soll das als Laie überprüfen oder sogar anfechten? Das kostet ja auch wieder. Und das wissen die Abzieher da genau, das die meisten sich nicht wehren(können) und es so hinnehmen. |
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