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...streiche bitte das wort "persönlichkeitsrechte" aus deinem vokabular solange du in D lebst... o_O ...bei dem thema fällt mir doch gleich ein passendes zitat ein: "ich liebe dieses land, aber ich hasse diesen staat!"... Sorrow... |
würde ich das tun wäre ich auch ohne strafandrohung in der lage deine gesammelten persönlichen daten ins internet zu stellen, auch wenn sie noch so intim sind. jeder hat hier persönlichkeitsrechte und wer eingriffe in diese durch den staat gleichsetzt mit dem gänzlichen fehlen, der wäre in keinem staat der welt heimisch und letztlich nur ein unverbesserlicher querulant. von anarchie möcht ich garnicht erst reden, immerhin darf dann jeder mit mir machen was er will. |
...ach Stulle, du weisst schon wie ichs gemeint habe... ...brauchtest es nicht extra "ausschmücken"... ;) Sorrow... |
bin heut mal wieder nicht gut drauf... |
Zitat:
Vater Staat bringt uns alle noch unter Mutter Erde. ... oder so ... Pan Tau, der hier mal seine Signatur unterdrückt |
...auch wenns verleitet, bitte ONTOPIC bleiben... Sorrow... |
moin leute, in der hier geführten diskussion über abmahnwelle mein problem: ich habe mitte juni 2006 auch eine abmahnung der fa eidos (via RA schutt uas karlsruhe) bekommen. diese habe ich bezahlt, ink. unterlassungserklärung, da mein bekannter damals über emule gesaugt hatte. ein paar wochen später derselbe brief, anderes game. habe nicht drauf reagiert. nun kam über 2 jahre später ( anfang 2009) eine mahnung der herren, wenig später die zahlungserinnerung, und weil wieder keine zahlung post der RA haas aus baden baden. ich habe den vorgang bereits an meine schuldnerberatung gegeben, weil ich in kürze in privatinsolvenz gehe. hat jemand ahnung wie die verjährungsfristen sind?? besten dank im voraus. |
ich glaube kaum das es hier einen gibt der dir da helfen kann. es gibt aber jura boards, frag doch mal dort. auch dort wirst du zwar keine richtige rechtsberatung bekommen, aber was du bekommst ist sicher kompetenter als was wir dir bieten können. in jedem fall gilt, nur ein anwalt/jurist kann dir wirklich etwas verbindlich sagen. |
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Zuallererst....guten Abend !!:mrgreen: Habe mich eben in eurem Forum angemeldet, nachdem ich zu meinem "Problem" einiges gelesen habe. Gestern kommen wir guterholt aus dem Urlaub zurück. Meistens stürze ich mich dann auf die Post. Als ich einen DinA4-Umschlag in die Hände nehme und öffne, wird mir nach einigen Sätzen, die ich überfliege, ganz komisch. Mir wird von der Anwaltskanzlei Nümann+Lang in Karlsruhe vorgeworfen, Daten bzw. einen urheberrechtlich geschützten Musiktitel in der Tauschbörse emule zur Verfügung (hochgeladen) gestellt zu haben. Gegen eine Einmalzahlung in Höhe von €450,-- und die Unterschrift unter eine Unterlassungserklärung würde der Lizenzinhaber auf ein weiteres Vorgehen gegen mich, verzichten. Zahlbar bis spätestens zum 22.April 2009. Ansonsten Klageandrohung mit Strafe bis €10.000 !! Da habe ich mich erstmal hinsetzen müssen. 1. Ich kenne weder den Musiktitel (Kontor-Top of the Clubs 42)noch den Lizensinhaber. Nie gehört. Habe mal gegooglet.....das ist so'ne Wamm-Bamm Musik. (Ich bin 52 Jahre alt:oops:) 2. Haben wir keine Jugentlichen oder Kinder im Hause. 3. Auf meinem Rechner gibt es kein Emule. (Das man wohl zum Downloaden benötigt) Dennoch hat T-Online meine Adresse an irgendeine Firma gegeben, die behauptet, von meiner IP-Adresse sei der o.g. Titel zur Verfügung gestellt worden sein. Hat jemand Ahnung ?? Sollte ich morgen gleich zum Anwalt gehen ? Übernimmt meine Rechtschutz-Versicherung die Anwaltskosten ? Kann ich Schadensersatz fordern ? Ich bin völlig ratlos. Danke im Voraus Wolfgang |
Nun, ein Rechtsanwalt ist wohl die beste Wahl, insbes. wenn du eine Rechtschutzversicherung hast. Dass du Schadenersatz bekommst bezweifle ich jedoch sehr stark (wofür?). Wie gehst du denn ins Internet? Hast du evtl. WLAN oder etwas Ähnliches über das evtl. jmd. - unbemerkt - mit ins Internet hätte gehen können? Dann hättest du wohl schlechte Karten da du dann zur Haftung herangezogen werden kannst wenn ich nicht irre. Google mal nach nümann+lang+emule und du wirst so einiges finden... LG, WiZ |
Danke vorerst...ich google mal !! Gruß Wolfgang (mir wird schon wieder schlecht) |
Zitat:
...das wars. Du wirst nie wieder was von den Witzbolden hören. Warum? Ganz einfach, jeder weitere Schritt würde Kosten entstehen lassen, die per Vorkasse entrichtet werden müssten...und das scheuen diese Giftzwerge, wie der Teufel das Weihwasser. :chuckle Happy Upload! |
Wenn du WLAN(ohne Verschlüsselung) hast und ein anderer über deine Konto Faxen gemacht hat, könntest du belangt werden. Kürzlich gab es doch dieses Urteil mit dem Rentner der von Bushido und seinen Anwälten verklagt wurde. Ist fies, aber wirklich so. Hast du kein WLAN, frage ich mich wie die da drauf kommen, wenn Emule oder andere Programme in der Art gar nicht installiert sind. |
Virus von ganz komischer Art??? :P ...aber wenn das WLAN verschluesselt ist, kann man nicht belangt werden? |
Zitat:
Ist fast genauso wie wenn man sein Haus verschließt und eingebrochen wird...dann zahlt auch die Versicherung. Es ist außerdem unwahrscheinlich das sich welche die Mühe machen das zu knacken(falls sie es schaffen sollten) wo es noch genug offene Wlan´s gibt. |
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...klar...WEP habe ja selbst ich sehr schnell geknackt...besonders wenn man ein passend eingerichtetes Linux auf'm lappi hat ;) |
Und WPA 1/2 braucht man nur ne Graka mit Dampf von NVIDIA und die Software dazu :-D |
Ja, NOCH... soll auch bald ohne gehen aber egal: vor Gericht gilt eben WPA2, auch wenns net supersicher ist. |
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...kleiner tip: wikipedia -> "bruteforce"... ...mehr ist das nicht, nur das eben gpu´s im cluster mit "einer gewissen software" (nicht den nvidia-treiber) für einen solchen angriff genutzt werden könnten... ...und da ja nicht jeder mal eben seine 600 gpu´s zu hause im rechner hat... :P ...so, und nun bitte back to topic...! Sorrow :whistle |
Darum gehts doch nich, NICHTS IST SICHER WAS MIT FUNK ÜBERTRAGEN WIRD ! Das russische Unternehmen ***** hat seine Software "Distributed Password Recovery" (DPR) erweitert und behauptet jetzt damit in vertretbarer Zeit auch WPA2-verschlüsselte Wlans knacken zu können. Mit einer Brute-Force-Attacke soll der Pre-Shared Key (PSK) geknackt werden. Das besondere an der Software ist, dass gewisse Regelalgorithmen auf die Grafikkarte ausgelagert und somit die CPU entlastet wird. Zwei GTX-280-Karten sollen Passwörter 100 mal so schnell knacken können als ein Core 2 Duo. Konkrete Zeitangaben macht der Hersteller jedoch nicht. Deswegen ist auch noch nicht klar, ob WPA2 im PSK-Modus damit tatsächlich geschwächt wurde. |
...deine aussage ist schlicht und ergreifend falsch... ...und gerade von dir (als alten linuxer) hätte ich mehr erwartet, als boulevard-nachrichten weiterzugeben... ...das was die russen da als tolle sache und angstmache gross publizieren (man will halt geld machen), ist in der open-source gemeinde schon länger bekannt... ...aber die artikel kennst du ja sicherlich... ...so, jetzt aber...back to topic... Sorrow... |
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NEIN, eben NICHT... selbst bei Absicherung via WEP ist man haftbar und genau das ist der Punkt... NUR bei WPA2 ist man auf der sicheren Seite. |
Ja? Wußte ich nicht...steht das denn irgendwo?:mrgreen: Bei diesem Urteil mit dem Bushido OPa war es auf jeden Fall noch anders meine ich. Der hatte gar keine Verschlüsselung. Edit: Habe jetzt auch WLAN und WPA2 drin. |
Hier z.B. (von nem RA): Abmahnung von Rechtsanwälte Nümann und Lang, Karlsruhe - Seite 12 - netzwelt.de Forum Einfach nach WEP suchen... |
Ok, thx.:-) |
AbmahnFUN! ;) |
Ot :p Vielen Dank fuer den Link Pan Tau! ...sehr interessante Seite! :) |
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obwohl ich den IP-Filter benutze, habe ich heute auch Post von U+C Rechtsanwälte bekommen. Ich soll 650 € zahlen ! Mich würde auch interessieren, ob es etwas bringt, einen Anwalt zu nehmen bzw. wie man vorgehen soll. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll man nicht bezahlen und nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. |
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Zu der Art wie man vorgehen sollte werden hier an Board verschiedene Standpunkte vertreten, ich persönlich würde nur die UE modifizieren - entscheiden musst du das aber für dich selbst. Eventuell helfen dir ja auch die Seiten Rotglut.org, Abmahnwahn-Dreipage und Wilde & Beuger Rechtsanwälte weiter. Pan Tau |
@3839315: Du sagtest du hast den Ip filter genutzt. Ich möchte mal noch wissen ob du die Dateien noch im "Incoming" Ordner hattest. Und die Freigaben sichtbar für andere waren. Desweiteren interessiert mich ob sie dir bei der Abmahung einen "Screenshot" vom Ordner gezeigt haben. Oder stand da was von Logdaten? Nur mal Interessehalber. PS: Und "Shit happens", ein Ip Filter schützt auch nicht gegen alles. Viele AntiP2p Firmen gehen bestimmt über dynamische Ip´s rein. Das sicherste ist eben keine urheberrechtlich geschützten Dateien zu saugen(dann bleibt allerdings nicht viel übrig, braucht sich keiner was vorzumachen) oder den Esel auszulassen. |
Hallo, ich habe die Sache an einen Anwalt für Urheberrecht gegeben. Der meinte, daß die modifizierte UE nicht ausreicht und 300 Euro Vergleichsangebot gezahlt werden müssen, was der üblichen Lizenz entspricht. Muß ich diesem Vergleichsangebot zustimmen ? In der Abmahnung wird behauptet, daß ich eine Datei hochgeladen habe, obwohl die Datei zu dem Zeitpunkt, als die IP geloggt wurde, noch nicht komplett heruntergeladen war ! @NakedM: Im "Incoming" Ordner war überhaupt keine Datei und die Liste mit der freigegebenen Datei war auch nicht sichtbar. |
Wenn du Dateien herunterlädst, dann lädst du - sobald du 1 Chunk fertig hast - diese Datei auch an andere Clients hoch... das werden sie meinen. Ich kann dir nur empfehlen, dir mehr Hilfe zu holen. Insbesondere bietet die PiratenPartei kostenfreie Rechtsberatung an! Dieses Angebot würde ich in jedem Fall wahrnehmen - und halt uns auf dem Laufenden. |
Zitat:
Sorrow.. |
So, jetzt bin ich auch mal dran gekommen... :-? 480€ für einen Song der 2€ kostet...Waaahnsinn. Mich interessiert jetzt vor allen Dingen die Höhe des Schadenersatzes für diesen einen Song. Hätte ich das Ding runtergeladen wäre der Schaden 2€, war ich natürlcih nicht. Wahrscheinlich hat jemand meine WEP-Verschlüsselung geknackt und dann illlegal von meinem Anschluss runtergeladen! Da mit emule bekanntlich getauscht wird, hat dieser jemand natürlich auch hochgeladen, aaaber: Was wollen die denn da als Anhaltspunkt nehmen? Der Sampler in dem das Ding drin hat noch 99 andere Songs, heißt: Selbst wenn jemand das File teilweise bekommt ist die Wahrscheinlichkeit genau DIESEN Song zu kriegen nicht besonders hoch, also: Nicht nachzählbar. Gibt es Erfahrungswerte welche Zahl an Uploads da als Berechnung genommen werden kann, oder wird da grob über den Daumen gepeilt? Mannmannmann... |
Hallo Zusammen, ich habe Gestern auch einen netten Brief von "von Kenne und Partner" bekommen wegen des Downloads der Top 100 Single Charts. Morgen gehe ich sofort zum Anwalt,habe keine Lust mir auf der Nase rumtanzen zu lassen,zuerst habe ich mit dem Gedanken gespielt diese modifzierte Unterlassungserklärung zu schicken,das ist mir aber zu Riskant.Gegenstand des Schreibens ist 1 Song aus den Top 100,man kann aber schon mit dem kleinen Finger dran fühlen das wegen den restlichen 99 auch noch was nachkommen wird,da nehme ich mir lieber direkt einen Rechtsbeistand. Meine Rechtsschutzversicherung kann ich bei Urheberrechtsverletzungen leider nicht in Anspruch nehmen. Die Frechheit an dem Schreiben ist eigentlich,das es am Samstag,den 19.9 verfaßt wurde,dann eine Woche mit einem privaten Brieftransporter unterwegs war (ist kein Poststempel drauf) und ich jetzt bis zum 3.10. Zeit habe um zu reagieren,das ist in meinen Augen ein ziemlich knapp bemessenes Zeitfenster,was aber wohl Absicht ist. Ich habe jetzt mal eine Frage an die Emule Cracks hier,weil ich eigentlich nur Gelegenheitssauger bin und mich nicht so gut damit auskenne: Die Firma XX hat meine Logdaten zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückverfolgt und meine IP ermittelt,konnten die sehen,ob das ganze .rar File schon fertig geladen und auf meinem Rechner war,oder sahen sie nur,das dieses File auf meinen Rechner gedownloaded wurde und zeitgleich natürlich auch im Upload war und an andere User weitergegeben wurde ??? |
Wenn jemand dich als Quelle findet, dann kann er sehen, welche Teile einer Datei du bereits hast... IIRC ist das den Typen allerdings Banane, es reicht schon 1 Teil den du - egal ob bewusst oder unbewusst - hochlädst. |
Zitat:
Wären schonmal 30 Titel weniger :mrgreen: |
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