Zitat:
Zitat von heise-online Die Einführung einer so genannten Content- oder Kulturflatrate zur kompletten Legalisierung von Tauschbörsen würde nicht gegen internationale Urheberrechtsverträge oder EU-Recht verstoßen. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, das am Lehrstuhl des französischen Rechtsprofessors André Lucas entstand. Die Initiative privatkopie.net und das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) haben die Studie im Vorfeld des morgigen "Tags des Geistigen Eigentums" mit Unterstützung der EU-Verbraucherschutzorganisation BEUC und der Stiftung Bridge in englischer Übersetzung einem größeren Kreis von Interessierten zugänglich gemacht (PDF-Datei).Ursprünglich hatte die Untersuchung die französische Alliance Public-Artistes in Auftrag gegeben, die sich wie privatkopie.net vor allem mit dem Argument der Entkriminalisierung von Filesharern und Jugendlichen für die P2P-Flatrate stark macht. |
...vielleicht fruchtet es ja in der politik...?
...den ganzen artikel gibts
hier...
greetz Sorrow