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25. January 2007, 09:57
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#1 | MODder
Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 5.800
| Problem: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
Zitat: GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
Die Musikverwertungsgesellschaft GEMA feiert einen neuen juristischen Erfolg im Kampf gegen großflächige Urheberrechtsverletzungen im Internet. Ihren Angaben zufolge hat das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Dienstes UseNeXT.de am 18. Januar per einstweiliger Verfügung untersagt, von der Verwertungsgesellschaft lizenzierte Werke zugänglich zu machen und illegale Nutzungsoptionen zu bewerben. "Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires", freut sich der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker. Es werde wieder einmal deutlich, "dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen". Bereits in der vergangenen Woche verkündete die Verwertungsgesellschaft, auch gegen die Betreiber der Webhoster Rapidshare.de und Rapidshare.com einstweilige Verfügungen erwirkt zu haben. Die für den Betrieb verantwortliche Firma will aber gegen den Bescheid vorgehen.
Der hinter UseNeXT stehenden Aviteo Ltd. aus München wirft die GEMA vor, mit dem Hinweis auf einen einfachen und schnellen Zugriff auf rund eine Million Musiktitel im MP3-Format Kunden angelockt zu haben. Der Dienst "geriert sich selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen basierten Netzwerk", beklagt die Verwertungsgesellschaft. Dabei habe der Betreiber sein kostenpflichtiges Angebot zu einer speziellen Newsgroups-Erschließung "mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen" beworben. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte würden angepriesen. Darüber hinaus biete der Dienst nach wie vor eine besonders ausgefeilte Such-Software an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.
Tatsächlich verspricht die Website unter anderem "Download ohne Limit" bei hohen Geschwindigkeitsraten. "Bei über 384 Millionen Artikeln finde ich immer genau das Richtige für mich", wird der Nutzer "Thomas D." zitiert. Allein in den Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen aus dem Jahr 2004 findet sich klein gedruckt ein Hinweis zum Urheberrechtsschutz. Demnach verpflichtet sich der Kunde bei der Nutzung des Services, keine Materialien "zu posten oder zu übertragen, die gegen irgendein Patent, eingetragenes Marken(-zeichen), Copyright, Geschäftsgeheimnis oder anderes Recht irgendeines Dritten verstoßen, es sei denn, Sie sind der Inhaber der Rechte oder haben die Erlaubnis des Inhabers".
| Quelle: heise online - GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT
Irgendwie warte ich darauf schon seit langer Zeit. Zum einen machen die Verwertungsgesellschaften Jagdt auf kleine Filesharer, zum anderen sahen sie bisher drüber hinweg, wenn ein Unternehmen mit "kostenlosem, anonymen Download neuster Kinofilme" wirbt und daraus also Kapital schlägt.
Ach ja.. wers nicht weiß: hinter UseNext steckt ein sehr berüchtigter Anwalt aus München
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25. January 2007, 12:31
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#2 | Board-Marsupilami
Registriert seit: 15.05.2005 Ort: Dschungel von Palumbien
Beiträge: 2.099
| Zitat: UseNeXT will Verfügung wegen Urheberrechtsverletzungen nicht hinnehmen
Der Betreiber des UseNeXT-Dienstes, die Münchner Aviteo Ltd., hat gegen die von der GEMA erwirkte einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg nach eigenen Angaben Widerspruch eingelegt. Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft sieht durch den Dienst das Urheberrecht verletzt, da Werke des GEMA-Repertoires illegal online genutzt würden. Der Anbieter von Software zur einfacheren Erschließung von Dateien im Usenet, dem alt gedienten "Schwarzen Brett" des Internet mit zehntausenden Newsgroups, sieht den Betrieb seines Dienstes aber durch den ohne mündliche Anhörung erreichten Gerichtsbeschluss nicht betroffen. UseNeXT habe "als reiner Wiederverkäufer von Usenet-Zugängen selbst keinen Einfluss auf die Inhalte", heißt es in einer Erklärung von Aviteo. Anders als im Fall RapidShare, in dem die Musikverwertungsgesellschaft ebenfalls eine einstweilige Verfügung in die Hand bekommen hat, halte UseNeXT keine eigenen Dateien vor.
| ...das contra lies ja nicht wirklich lange auf sich warten...
...man beachte im text übrigens die "rechtfertigung" der betreiber...
...den kompletten artikel gibts hier...
Sorrow
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14. November 2008, 15:41
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#3 | Newbie
Registriert seit: 31.07.2008
Beiträge: 3
| GEMA erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT Details Ja das mit der Rechtfertigung ist in der tat sone Sache...aber traurig ists schon. Und nervig. |
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