Hier mal was:
Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24446/1.html Zitat:
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.01.2007 sieht vor, dass Zugangsprovider an Inhaber von Patent-, Urheber- und anderen Rechten Auskunft über Nutzerdaten erteilen müssen, wenn dies zur Verfolgung von Rechtsverletzungen erforderlich ist.
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Quelle:
Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy » Auskunft an Musikindustrie
Im Heiselink ist auch ne Liste vorzufinden. Dort sind Provider aufgeführt welche Ip´s speichern und welche nicht.
Also ich frage mich wie ein ISP Auskunft erteilen kann wenn keine Ip zum Kunden zuzuordnen ist?
Edit: Über kurz oder lang wird der Provider wohl dann (erstmal)indirekt animiert doch die Ip´s länger aufzubewaren. Weil er sonst bei Straffälligkeit eines Kunden seiner Auskunftspflicht nicht nachkommen kann, sofern er keine Ip´s zuordnen kann. Ein noch deutlicher Gesetzesbeschluß würde auch die erste Gerichtsentscheidung zur Unterlassung einer Speicherung aufheben. Es ist nun mal so das der Gesetzgeber am längeren Hebel ist. Und meines Wissens ist nur die Verfassung unantastbar.