Ha, kaum beschließt die Deutsche Bundespost, aeeehm, T-Com / T-Online, die freche, gegen bislang geltende Datenschutzbestimmungen verstoßende 80 Tage Vorratsdatenspeicherung ad acta zu legen und auf Datenschutzrechtlich immer noch inakzeptable 7 Tage herunterzustutzen, kommen auf einmal die Abmahner und legen offen, wie ihr System bislang funktioniert hat.
Auf der einen Seite wird versucht einen gesetzlichen Boden für Einbrüche in die Privatshäre zu schaffen (Onlinedurchsuchung), auf der anderen Seite wird seit Langem mit unrechtmäßig ermittelten Daten auf P2P User geschossen und offen gemeckert, wenn der Strom dieser unerlaubt gespeicherten Daten zu versiegen droht.
Eigentlich dürften Logdaten nur 48 Stunden im System verbleiben (solange eben, bis sie zu Abrechnungszwecken weiterverarbeitet wurden und akute abuse Meldungen bearbeitet sind). Danach ist nur noch Userkennung / Zeitraum / Übertragungsvolumen da. Bei begründetem Tatverdacht kann dann auf richterliche Anordnung hin ein Nutzer gezielt überwacht und geloggt werden.
Aber, da geltendes Recht ja wirtschaftlichen Interessen im Wege steht, wird es mal stillschweigend außer Kraft gesetzt. Das da schon mal Leute Parallelen zum MFS und zur GESTAPO sehen, ist kaum verwunderlich. Die gerade laufende Debatte um die Onlinedurchsuchung lenkt langsam auch meine Sichtweise in diese Richtung.
Pig Brother is watching you.
greetz
... Cat ...