Die Argumentation wird ja immer bekloppter.
In gewerbsmäßigem Umfang handle ich, wenn ich etwas sauge, vervielfältige, schön verpacke und dann unter der Hand verkloppe. An meinem Saugverhalten kann niemand ablesen, ob ich nur für mich sauge, oder ob ich aus dem gesaugten Kapital schlagen will. Gehe ich also weg von der Unschuldsvermutung im STGB, was hier, da es ja um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche geht legitim zu sein scheint, handelt zunächt mal jeder Sauger in potentiell gewerblichem Ausmaß.
LOL, jetzt fehlt nur noch eine Umkehr der Beweislast, dann kann ein Anwalt jeden Internetnutzer verklagen, weil der ihm ja nicht beweisen kann, das er NICHT gesaugt hat.
Wenn dem kommerziellen Abmahnwesen in der beabsichtigten Weise der Boden geebnet wird, dann wird das bloße Anmelden eines DSL Anschlusses schon zum unkalkulierbaren Kostenrisiko für den Kunden.
Recht bekommt, wer es sich leisten kann, nicht wer Recht hat. DAS, ARAG, ADVOCAT ....
Kundschaft !
greetz
... Cat ...