28. April 2007, 10:29
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Board-Marsupilami
Registriert seit: 15.05.2005 Ort: Dschungel von Palumbien
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| Problem: Skepsis gegenüber Richtervorbehalt für Auskunftsansprüche bei Urheberrechtsverletzung
Zitat:
Zitat von heise online Bei der 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte am gestrigen Donnerstagabend im Plenum des Bundestags nahmen just Abgeordnete von Schwarz-Rot die von der Regierung eingezogenen Korsettstangen bei der Rechtsverfolgung unter Beschuss. Der CSU-Abgeordnete Norbert Geis etwa sah es als zweifelhaft an, ob der Text tatsächlich einen besseren Schutz insbesondere des Urheberrechts erreiche. Vertreter der Linksfraktion und der Grünen stärkten der Regierung bei ihrem Bestreben, eine unangemessene Verfolgung auch privater Urheberrechtsverletzer zu verhindern, dagegen den Rücken. Generell bewiesen die Abgeordneten, dass Immaterialgüterrechte am "Tag des geistigen Eigentums" trotz aller anderen Verlautbarungen ein Randthema waren: Sie gaben ihre Reden allein zu Protokoll, verzichteten auf eine Aussprache.
Bei der EU-Richtlinie zur einfacheren zivilrechtlichen Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, welche die Regierung mit ihrem Vorstoß umsetzen will, soll es eigentlich hauptsächlich um die Bekämpfung von Produktpiraterie gehen. Schon im Rahmen der Verabschiedung der EU-Vorgaben kritisierten Bürgerrechtler und Verbraucherschützer aber, dass sich das Hauptaugenmerk und das Verfolgungsinstrumentarium des Gesetzeswerks wohl gegen private Nutzer richten dürfte. Diesen Eindruck hat die erste grundsätzliche Debatte im Parlament nach dem Einbringen des Regierungsentwurfs, der in seiner jetzigen Form bereits unter anderem von Providerseite scharf kritisiert wird, nun bestätigt.
Der Regierungsentwurf will hauptsächlich einen Auskunftsanspruch von Rechtehaltern gegenüber unbeteiligten Dritten wie Internet-Zugangsanbietern schaffen. Diese sollen damit Rechtsverletzer einfacher identifizieren und gegen sie leichter in zivilrechtlichen Verfahren vorgehen können. Geis bemängelte an dem von der Regierung vorgeschlagenen Prozedere im Einklang mit Forderungen aus der Medienindustrie, dass aufgrund des vorgesehenen Richtervorbehalts bei Rechtsverletzungen im Internet dem Rechteinhaber "der direkte Weg zum Provider abgeschnitten" sei. Die Zwischenschaltung eines Gerichts sei "sehr umständlich". | ...ich hoffe inständig, dass das nicht alles "ernst" gemeint ist...
... hier komplett zu finden...
Sorrow
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