Zitat von heise online "Wenn man wissen will, was in den Köpfen von Leuten vor sicht geht, muss man in ihre Anfragen bei Internet-Suchmaschinen schauen", sagte Robin Gross von IP Justice auf der Jahreskonferenz "Zugang zu Wissen" (A2K2) der Yale University in New Haven. Bei den Marktführern unter den Suchmaschinen häuften sich unglaubliche personenbezogene Datenberge an, die weitreichende Möglichkeiten für die Erstellung von individuellen Nutzerprofilen erlaubten. "Sage mir, was Du suchst, und ich sage Dir, wer Du bist", betonte Gross. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis Strafverfolgsbehörden oder private Unternehmen das Potenzial dieser Daten erkennen und Anspruch auf Zugang zu diesen Daten erheben würden. Wer, wann und unter welchen Umständen Zugang zu auf den Servern der Suchmaschinen gespeicherten Suchbegriffen hat, sei weitgehend ungeregelt, nebulös und trage ein großes gesellschaftliches Konfliktpotenzial in sich. Dies erlaube fundamentale Einschnitte in die rechtlich geschützte Privatsphäre des Individuums. Damit würde nicht nur der gläserne Bürger, sondern auch die "Blick ins Schlafzimmer" eine reale Option.
Michael Geist, Professor an der Universität Ottawa, berichtete über einen Fall, in dem ein Magazin die Suchanfragen eines anonymen Kunden von AOL mit der Nummer 4.417.749 veröffentlichte. Die Liste von Suchbegriffen, die teilweise sehr spezifischer Natur waren und sich vorwiegend auf eine spezielle Hunderasse bezogen, ermöglichten einem Reporterteam, den anonymen AOL-Kunden ausfindig zu machen. Als die 60-jährige Thelma Arnhold in Georgia, Eigentümerin von zwei Hunden, mit den Suchanfragen konfrontiert wurde, bestätigte sie, dass sie genau diese Begriffe in die AOL-Suchmaschine in den letzten Jahren eingegeben habe. Laut Geist wachse hier ein Datenmaterial heran, über dessen missbräuchliche Verwendung bislang viel zu wenig nachgedacht worden sei. Er warnte auch davor, allzu leichtfertig neue Dienste, wie z.B. GMail, die dem individuellen Nutzer viel Bequemlichkeit und erhöhte Sicherheit bieten, ohne kritische Evaluation und individuelle Checks zu nutzen. Fast alle diese Verbesserungen hätte auch eine Schattenseite, die es zu bedenken gelte. Immer mehr Internet-Provider böten z.B. an, die Daten der hauseigenen Festplatte auf einem externen Server zu hosten, was im Fall eines heimischen Datenverlustes ein schnelles Wiederherstellen aller Dateien ermögliche. So praktisch dies auf der einen Seite sei, so einfach würde es befugten oder unbefugten Drittparteien gemacht, den einzelnen Nutzer auszuspionieren. Strafverfolgungsbehörden bräuchten dann zum Zwecke der Gefahrenabwehr nicht mehr im Zuge der Verdachtskontrolle in den heimischen Computer einzudringen, sondern könnten sich per Gesetz Zugangsrechte zu den Daten der entsprechenden Diensetanbieter verschaffen. Diese Diensteanbieter wiederum könnten auch verführt werden, individuelle Daten – legal oder illegal – zu Geld zu machen, wenn private Unternehmen (oder auch kriminelle Vereinigungen) entsprechende finanzielle Angebote vorlegten. |