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Schriftliche Äußerung als Beschuldigter Guten Morgen Forumgemeinde Ich habe heute ein Brief vom Polizeipräsidium bekommen,das ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet ist im dem mir vorgeworfen wird als Nutzer eMule 0.48a eine Datei( ***** ) illegal zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben. Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz!!!!!!! Soll mich innerhalb von 2 Wochen schriftlich Äußern !!!!! Meine BITTE hat jemand ein TIPP wie ich mich VERHALTEN soll MFG zimbo:twisted: |
hi hast du einen aktuellen IP Filer verwendet? kommt der Brief wirklich vom Polizeipräsidium...? Das wäre eher seltsam aber egal Zwar nicht 100 Pro der Fall aber die Regeln solltest du einhalten! Das wird wahrscheinlich nach der pläkellein mit der Polizei und Staatsanwaltschaft kommen. Die Aussagen die du bei der Staatsanwaltschaft/Polizei machst werden dann auch im Zivilprozess genutzt. gulli: Abmahnung - FAQ Aufkeinenfall "gestehen" oder irgendwas einräumen. Da du ja kein illegales Kram besitzt ist das alles zu unrecht. DU hast nicht gesaugt... mir ist keine Methode bekannt wo man 100Pro Sicher sein kann das du es getan hast. Kann dein Sohn/Tochter Vater/Mutter Bruder Freund oder sonstwer gewesen sein. Oder jemand mit nem Laptop auf der Straße hat sich in dein WLAN eingeklinkt. Wenns zweifel gibt wird man versuchen an deinen PC zu kommen und Spuren zu finden... Aber ehe es soweit kommt muss glaube ich schon mehr vorliegen als ein angeblicher Up oder Download eines Programms oder so. Hier ist das verfahren einfach nicht soschnell eingestellt wurden wie es sonst der Fall ist. Diese Verfahren sind eigendlich nur dazu da an den Anschluss hinter der IP zu kommen, das können momentan nur Staatsanwälte mit genehmigung des Richters. Dann wird meist aber entschieden das bei dir nix vorliegt--->Anklage wird wegen Geringfügigkeit fallengelassen. Hier handelt sich sich aber um ein etwas teureres Werk als Kinofilm etc. daher kommts zu dieser Aufforderung. Wie gesagt du hast ja nix illgeales gemacht dann sag das auch so. Wie es so schön heisst: Im Zweifel für den Angeklagten... Aber allem Rate zum Trotz...ein Anwalt kann in diesem Fallen nicht schaden! Die FAQ von Gulli stammt von einer Kanzlei die auf Verteidigung von "Urheberrechtsverletzern" spezialisiert ist. |
*löl* wird langsam zum sport sich von den feds bumsen zu lassen... XD hf :P |
ich hab mich hier mal schlau gemacht, Im gegensatz zu 99% der anderen Fälle hat hier direkt die Staatsanwaltschaft den Fäden in der Hand...wenn du hier gestehst wirds saftig was Geldstrafen und co angeht...Anwalt ist Pflicht!. |
Mir kommt das auch nicht ganz koscher vor. Ich hab bisher immer nur gehört, dass Briefe von Anwälten; beauftragten Filesharing-Jägern (Logistep etc.) oder der Staatsanwaltschaft kommen, aber noch niemals vom Polizeipräsidium. |
einer muss doch ermitteln... das würde ich mal nich so verbissen sehen. ist halt ne polizeiliche vorladung... |
Zitat:
@ zimbo: Hat der Brief ein Siegel der Polizei? Stempel?? Unterschrift??? Könntest du ihn vielleicht einscannen oder exakt abtippen falls er nit zu lang ist? |
Zitat:
Soweit mir bekannt ist, beauftragt die Staatsanwaltschaft nicht noch erst die Polizei, um eine Aufforderung zu einer Stellungnahme zu bekommen. Die Staatsanwaltschaft ist da schon die höhere Instanz...und erledigt solche schriftlichen Dinge selbst. Wenn es wirklich eine Aufforderung eines staatlichen Organs ist, befindet sich auf jeden Fall eine persönliche Anrede im Brief...also "Sehr geehrter Herr xyz" oder "Sehr geehrte Frau abc" - Andrede nach dem Motto "Sehr geehrter Herr / geehrte Dame" ohne Namensnennung weisen dan auf eine gefälschte Sache hin. Amtliche Domumente sind zwar ab & an mal auch ohne Unterschrift gültig, aber dann sind Dienststempel drauf & im Briefkopf steht eine reale Adresse, wo dann tatsächlich das Amd / die Dienststelle sitzt. Gruß Frank |
eine datei kann ausreichen. kommt immer auf die Staatanwaltschaft an. |
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