hi hast du einen aktuellen IP Filer verwendet? kommt der Brief wirklich vom Polizeipräsidium...?
Das wäre eher seltsam aber egal
Zwar nicht 100 Pro der Fall aber die Regeln solltest du einhalten! Das wird wahrscheinlich nach der pläkellein mit der Polizei und Staatsanwaltschaft kommen. Die Aussagen die du bei der Staatsanwaltschaft/Polizei machst werden dann auch im Zivilprozess genutzt.
gulli: Abmahnung - FAQ
Aufkeinenfall "gestehen" oder irgendwas einräumen. Da du ja kein illegales Kram besitzt ist das alles zu unrecht.
DU hast nicht gesaugt... mir ist keine Methode bekannt wo man 100Pro Sicher sein kann das du es getan hast. Kann dein Sohn/Tochter Vater/Mutter Bruder Freund oder sonstwer gewesen sein. Oder jemand mit nem Laptop auf der Straße hat sich in dein WLAN eingeklinkt.
Wenns zweifel gibt wird man versuchen an deinen PC zu kommen und Spuren zu finden...
Aber ehe es soweit kommt muss glaube ich schon mehr vorliegen als ein angeblicher Up oder Download eines Programms oder so. Hier ist das verfahren einfach nicht soschnell eingestellt wurden wie es sonst der Fall ist. Diese Verfahren sind eigendlich nur dazu da an den Anschluss hinter der IP zu kommen, das können momentan nur Staatsanwälte mit genehmigung des Richters. Dann wird meist aber entschieden das bei dir nix vorliegt--->Anklage wird wegen Geringfügigkeit fallengelassen. Hier handelt sich sich aber um ein etwas teureres Werk als Kinofilm etc. daher kommts zu dieser Aufforderung.
Wie gesagt du hast ja nix illgeales gemacht dann sag das auch so. Wie es so schön heisst: Im Zweifel für den Angeklagten...
Aber allem Rate zum Trotz...ein Anwalt kann in diesem Fallen nicht schaden! Die FAQ von Gulli stammt von einer Kanzlei die auf Verteidigung von "Urheberrechtsverletzern" spezialisiert ist.