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VDS vs. Filesharing? Gott zum Gruße. Mich würde mal interessieren, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung eurer Meinung nach das Filesharinggeschäft tangieren wird. Meine Meinung: Theoretisch kaum, da "nur" IP-Adressen mit denen man Kontakt hatte gespeichert werden; keine Infos über den gesendeten Inhalt. Selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber auf Hexenjagd Zugriff auf diese Daten hätte, könnte er damit nicht beweisen, dass da Jemand eine vermeintliche Raubkopie gesendet/empfangen hat. Mit der Protokoll Obfuskation könnte er ja nitmal beweisen, dass einer der beiden vermeintlichen Tauschpartner Filesharing betrieben hat (oder irre ich da???). Würde jetzt Jemand auf die völlig abwegige Idee kommen, eine Filesharing-Tauschbörse für illegale Aktivitäten zu nutzen, müsste er demnach ja sicherer sein, als wenn er beispielsweise eine Raubkopie auf/von einen Server laden würde? Kommt jetzt bitte nicht wieder mit "Wer nix Illegales saugt...", es sind schon oft Leute zu unrecht verdächtigt worden, und wenn man jetzt 6 Monte sehen kann, was einer getrieben hat, steigt die Wahrscheinlichkeit das sowas passiert. |
Die Gefahr steigt! Die Gefahr steigt, da die ISP's die Verbindungsdaten bisher nur ca. 1 Woche lang bei Flatrates gespeichert haben und diese Daten somit gelöscht waren bevor über den Weg ->> Anzeige ->> Staatsanwaltschaft ->> richterliche Verfügung der Benutzer der jeweiligen IP ermittelt werden konnte. Zitat:
Zur Protokoll-Obfuscation: Da die 'Rechteinhaber' ja (meist modifizierte) P2P-Software zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzern nutzen bringt sie den Urheberrechtsverletzern nichts da die P2P-Clients sie ja wieder auflösen. Zitat:
Zitat:
Pan Tau |
Das klingt mir aber eher so, als ob die Gefahr bei einem Verbrechen erwischt- oder aber fälschlich beschuldigt zu werden exorbitant ansteigt. Laut deiner Darstellung war es wohl einzig die schnelle Verwerfung der Daten die eine betreffende Person geschützt hat, diese Praxis ist ja nun passé. |
Zitat:
Filesharing ist in Deutschland kein strafrechtlich relevantes Verbrechen...insofern tangiert es niemanden. Januar |
Mich würde nur mal interessieren, wie es denn fortan von Statten geht, wenn ein Rechteinhaber die Daten von Jemanden haben will. Muss er als zivilrechtlicher Kläger dann nach wie vor innerhalb von 1-2 Woche loslegen und darf länger zurückliegende gespeicherte Daten nicht mehr einsehen oder wie? |
hi, Zitat:
Jeder sollte sich die Frage stellen, ob die Matrix ein Interesse an ihm haben könnte (kritischer Gewerkschaftler, Mitglied der Linkspartei, aktiv in der Antifa, in Umweltverbänden, Journalist der nicht bereit ist die Pressemeldungen der INSM kommentarlos nachzuplappern, ....) Wenn du nämlich in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden gerätst ist die Gesetzeslage eher irrelevant. Wer nur Musik klaut und sonst ganz lieb ist, sollte aber relativ ruhig schlafen können. Grüsse |
Noch ein par meiner Überlegungen zur VDS: Nach wie vor muss die MI/FI an die IPs de Raubkopierkinderschändermörderterroristen kommen, was sie über speziell dafür angeheuerte Firmen macht. Für diese genügt es nicht nur die IP des Clients ausfindig zu machen, der den Hash einer urheberrechtlich geschützten Datei anbietet, sie muss auch noch ein Stück dieser Datei laden um rechtlich die Straftat belegen zu können. Daraus könnte man folgende Schutzmaßnahmen ableiten: - keine Verbindung zu deutschen IPs zulassen. Die Verfolger müssten ihre Schnüffelclients im Ausland stehen haben damit sie dann noch an die File kommen können, und dann wird es rechtlich AFAIK auch komplizierter. - BitTorrent mit geschlossenen privaten Trackern verwenden. Ist auch weit entfernt von 100%er Sicherheit, aber besser als das eDK-Netz, wo jeder rein kann. Unabhängig von p2p, bei der Überwachung der eMail Korrespondenten gibt es auch eine interessante Feststellung: Man möchte über diese Überwachung erfahren, wer mit wem kommuniziert, also die Kontakte/das soziale Netz einer Person ausfindig machen können. Schon mal überlegt wie verwässert diese Statistik dann sein wird, wenn man bedenkt, dass >90% aller Mails Spam sind? :mrgreen: Man kann auch dem Provider das Speichern erschweren: Ein kleines Programm schreiben, welches so schnell die Leitung erlaubt IP Pakete an beliebige deutsche IPs versendet. Wenn genügend Leute das machen würden käme es einem DDoS auf die VDS gleich. Mir fällt bestimmt noch mehr ein... :twisted: Letztendlich fördert das ganze um so mehr anonyme Systeme. |
Das mit dem DDos auf die VDS ist ja mal genial! XD :D Einfach mal so rumpingen.... :P |
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Ok, auf einen anständigen IPfilter wird man nach wie vor nicht verzichten können. |
hallo man kann sich auch einen extravaganten geschmack angewöhnen je weiter man von dem grossen haufen mist weg ist, desto weniger werden die fliegen. habt es gut heinbloed |
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Dazu es beginnt immer mit einer Strafanzeige! ->> Also (Straf-)Anzeige um an die Verbindungsdaten zu gelangen, ->> dann wird meist wegen Geringfügigkeit eingestellt, ->> daraufhin fordert der Anwalt des Rechteinhabers Akteneinsicht um an die Adresse des (mutmaßlichen) Rechteverletzers zu gelangen, ->> dann wird eine Zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz eingereicht ->> und diese Schadensersatzklage bricht dann den nachgewiesenen Rechteverletzern ihr 'finanzielles Genick' Oder man macht es wie HeinBloed vorschlägt ->> Zitat:
Man hat also die Wahl, immer nur das neueste und das Gefühl von Gefahr, oder wenn man etwas unbedingt sofort haben möchte das Fachgeschäft der Wahl aufsuchen und das Produkt erwerben oder sicherheitshalber erst ein wenig zu warten. Pan Tau |
Zitat:
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Zitat:
Wenn die dann wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird ..... siehe meinen vorigen Post. :oben: Naja, und jetzt sind die Daten eben 5 Monate und 3 Wochen länger zu bekommen. :whip Pan Tau |
EDIT: Post gelöscht; Ich ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil - siehe mein 2.Post :mrgreen: |
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