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VDS vs. Filesharing? Gott zum Gruße. Mich würde mal interessieren, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung eurer Meinung nach das Filesharinggeschäft tangieren wird. Meine Meinung: Theoretisch kaum, da "nur" IP-Adressen mit denen man Kontakt hatte gespeichert werden; keine Infos über den gesendeten Inhalt. Selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber auf Hexenjagd Zugriff auf diese Daten hätte, könnte er damit nicht beweisen, dass da Jemand eine vermeintliche Raubkopie gesendet/empfangen hat. Mit der Protokoll Obfuskation könnte er ja nitmal beweisen, dass einer der beiden vermeintlichen Tauschpartner Filesharing betrieben hat (oder irre ich da???). Würde jetzt Jemand auf die völlig abwegige Idee kommen, eine Filesharing-Tauschbörse für illegale Aktivitäten zu nutzen, müsste er demnach ja sicherer sein, als wenn er beispielsweise eine Raubkopie auf/von einen Server laden würde? Kommt jetzt bitte nicht wieder mit "Wer nix Illegales saugt...", es sind schon oft Leute zu unrecht verdächtigt worden, und wenn man jetzt 6 Monte sehen kann, was einer getrieben hat, steigt die Wahrscheinlichkeit das sowas passiert. |
Die Gefahr steigt! Die Gefahr steigt, da die ISP's die Verbindungsdaten bisher nur ca. 1 Woche lang bei Flatrates gespeichert haben und diese Daten somit gelöscht waren bevor über den Weg ->> Anzeige ->> Staatsanwaltschaft ->> richterliche Verfügung der Benutzer der jeweiligen IP ermittelt werden konnte. Zitat:
Zur Protokoll-Obfuscation: Da die 'Rechteinhaber' ja (meist modifizierte) P2P-Software zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzern nutzen bringt sie den Urheberrechtsverletzern nichts da die P2P-Clients sie ja wieder auflösen. Zitat:
Zitat:
Pan Tau |
Das klingt mir aber eher so, als ob die Gefahr bei einem Verbrechen erwischt- oder aber fälschlich beschuldigt zu werden exorbitant ansteigt. Laut deiner Darstellung war es wohl einzig die schnelle Verwerfung der Daten die eine betreffende Person geschützt hat, diese Praxis ist ja nun passé. |
Zitat:
Filesharing ist in Deutschland kein strafrechtlich relevantes Verbrechen...insofern tangiert es niemanden. Januar |
Mich würde nur mal interessieren, wie es denn fortan von Statten geht, wenn ein Rechteinhaber die Daten von Jemanden haben will. Muss er als zivilrechtlicher Kläger dann nach wie vor innerhalb von 1-2 Woche loslegen und darf länger zurückliegende gespeicherte Daten nicht mehr einsehen oder wie? |
hi, Zitat:
Jeder sollte sich die Frage stellen, ob die Matrix ein Interesse an ihm haben könnte (kritischer Gewerkschaftler, Mitglied der Linkspartei, aktiv in der Antifa, in Umweltverbänden, Journalist der nicht bereit ist die Pressemeldungen der INSM kommentarlos nachzuplappern, ....) Wenn du nämlich in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden gerätst ist die Gesetzeslage eher irrelevant. Wer nur Musik klaut und sonst ganz lieb ist, sollte aber relativ ruhig schlafen können. Grüsse |
Noch ein par meiner Überlegungen zur VDS: Nach wie vor muss die MI/FI an die IPs de Raubkopierkinderschändermörderterroristen kommen, was sie über speziell dafür angeheuerte Firmen macht. Für diese genügt es nicht nur die IP des Clients ausfindig zu machen, der den Hash einer urheberrechtlich geschützten Datei anbietet, sie muss auch noch ein Stück dieser Datei laden um rechtlich die Straftat belegen zu können. Daraus könnte man folgende Schutzmaßnahmen ableiten: - keine Verbindung zu deutschen IPs zulassen. Die Verfolger müssten ihre Schnüffelclients im Ausland stehen haben damit sie dann noch an die File kommen können, und dann wird es rechtlich AFAIK auch komplizierter. - BitTorrent mit geschlossenen privaten Trackern verwenden. Ist auch weit entfernt von 100%er Sicherheit, aber besser als das eDK-Netz, wo jeder rein kann. Unabhängig von p2p, bei der Überwachung der eMail Korrespondenten gibt es auch eine interessante Feststellung: Man möchte über diese Überwachung erfahren, wer mit wem kommuniziert, also die Kontakte/das soziale Netz einer Person ausfindig machen können. Schon mal überlegt wie verwässert diese Statistik dann sein wird, wenn man bedenkt, dass >90% aller Mails Spam sind? :mrgreen: Man kann auch dem Provider das Speichern erschweren: Ein kleines Programm schreiben, welches so schnell die Leitung erlaubt IP Pakete an beliebige deutsche IPs versendet. Wenn genügend Leute das machen würden käme es einem DDoS auf die VDS gleich. Mir fällt bestimmt noch mehr ein... :twisted: Letztendlich fördert das ganze um so mehr anonyme Systeme. |
Das mit dem DDos auf die VDS ist ja mal genial! XD :D Einfach mal so rumpingen.... :P |
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Ok, auf einen anständigen IPfilter wird man nach wie vor nicht verzichten können. |
hallo man kann sich auch einen extravaganten geschmack angewöhnen je weiter man von dem grossen haufen mist weg ist, desto weniger werden die fliegen. habt es gut heinbloed |
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Dazu es beginnt immer mit einer Strafanzeige! ->> Also (Straf-)Anzeige um an die Verbindungsdaten zu gelangen, ->> dann wird meist wegen Geringfügigkeit eingestellt, ->> daraufhin fordert der Anwalt des Rechteinhabers Akteneinsicht um an die Adresse des (mutmaßlichen) Rechteverletzers zu gelangen, ->> dann wird eine Zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz eingereicht ->> und diese Schadensersatzklage bricht dann den nachgewiesenen Rechteverletzern ihr 'finanzielles Genick' Oder man macht es wie HeinBloed vorschlägt ->> Zitat:
Man hat also die Wahl, immer nur das neueste und das Gefühl von Gefahr, oder wenn man etwas unbedingt sofort haben möchte das Fachgeschäft der Wahl aufsuchen und das Produkt erwerben oder sicherheitshalber erst ein wenig zu warten. Pan Tau |
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Wenn die dann wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird ..... siehe meinen vorigen Post. :oben: Naja, und jetzt sind die Daten eben 5 Monate und 3 Wochen länger zu bekommen. :whip Pan Tau |
EDIT: Post gelöscht; Ich ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil - siehe mein 2.Post :mrgreen: |
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Es ist schon seit Jahren Praxis das die für eine zivilrechtliche Klage notwendigen Daten über den Umweg einer Strafanzeige ermittelt werden - und zwar nach dem oben von mir beschriebenen Muster. Um feststellen zu können ob eine Lappalie vorliegt müssen aber erst einmal die Daten der Verbindung(-en) erhoben werden, denn nur so kann nachgewiesen werden (oder auch nicht) das User XY nur ein wenig oder sehr viel heruntergeladen hat! Und die Rechteverwerter kümmern sich einen Scheißdreck darum wie der "Plan" aussieht, die wollen abschrecken und Kohle scheffeln um jeden Preis! Wie schon mal erwähnt die Staatsanwaltschaft hat gar nicht das Recht ohne richterliche Erlaubnis die Daten zur IP-Zuordnung anzufordern, das Problem ist das sich in der Vergangenheit trotz dem Staatsanwälte direkt an die ISP's gewandt haben und dann auch noch von den ISP's die Daten ohne richterliche Erlaubnis bekamen. Topf bzw. Töpfe: Es wird nur noch einen Topf geben, da die ISP's nun pauschal die Verbindungsdaten loggen und 6 Monate speichern müssen. Eine Trennung nach Flatrate, Zeit- oder Volumentarif ist somit gar nicht mehr nötig. Hoffe nix übersehen zu haben bin in Eile. Pan Tau |
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Aber letztendlich wirds so ausgehen, da verwette ich meine Omi. :chuckle Januar |
Das stimmt, es geht immer nur um Abschreckung der breiten Masse! Das mit dem Pauschbetrag (Kulturflatrate) klingt zwar interessant dürfte aber aufgrund der jetzt geschaffenen Fakten (Vorratsdatenspeicherung) vom Tisch sein, gerade auch weil die VDS ja (angeblich) aus sicherheitspolitischen Gründen geschaffen wurde (und nicht um den gläsernen Bürger zu schaffen). Von diesem neuen Zustand werden die Rechteverwerter versuchen Nutzen zu ziehen um so eventuell doch noch zu einem Sieg über die Filesharer zu kommen. Sollte ihnen das nicht gelingen würde ich es aber auch nicht ganz ausschließen (das eine Kulturflatrate zustande kommt), dann würde zumindest dieser stupide Teufelskreis aus Verfolgung von Filesharern und dem Ersinnen von wirksamen Gegenmaßnahmen durchbrochen und beide Seiten sollten davon profitieren. Ich, für meinen Teil, könnte dann auch mit der VDS leben da ich nicht vorhabe eine Laufbahn als Ter-ror-ist oder Krim-in-eller einzuschlagen. Man sollte also nicht die Hoffnung verlieren. Pan Tau |
:( Ich verweise auf § 100a StPO bis (insbesondere) § 100g StPO . Damit ist klar: Die Vorratsdaten können in vollem Umfang für jede Internet-Lapalie herangezogen werden. Ändern tut sich dadurch aber nur die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kläger ala Logistep noch rechtzeitig IP Daten zuordnen kann, und zwar von unbekannt auf ca. 100%. §100g wurde auch gar nicht geändert, der erlaubte bisher schon alles an Daten abzugreifen, was geht, sobald eine vermutete Straftat das Internet betraf. 100a und b wurden massiv ausgeweitet, das is das Ding mit schwere Straftaten+Terrorismus... und das kann uns (als sharern) in der Tat egal sein. Die Überlegung, die Vorratsdaten nur für schwere Straftaten zu benutzen wurde komplett fallengelassen. |
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P.S. Tschuldi wenn das nen bischen viel OT war, wenns stört lösch ich den Post einfach! greetz Buddha-Monk |
@Pan Tau gratulation endlich mal jemand im Forum der sich weniigstens mit der materie beschäftigt bevor er dazu etwas sagt, erstaunlich finde ich nur die tatsache obwohl hier jeder weiss das er sich in rechtlichen grauzonenland bewegt die meissten hier erschreckend uninformiert sind. Aber eine korrektur hätte ich zu deinen Aussagen noch anzuführen, denn die Strafrechtliche Klage wird von Seiten des beauftragten Amtsgerichtes erst gar nicht wegen Bagatelldeliktes eingestellt sondern vorher von den antragstellenden Rechtsanwälten wieder zurückgezogen. diese unflätige und Amtsherabwürdigende Verhalten, macht die geprellten Gerichte nämlich zu unseren unfreiwillige Freunden. (Einer meiner Freunde muss sich von Amtswegen mit derlei Sachen rumschlagen) Es gibt allerdings auch eine kleinigkeit die ich noch ins Feld führen möchte anscheinend habe ich es hier mit recht wenigen Überzeugungstätern zu tun, denn ich bin weder heute noch morgen dazu bereit für Medien welcher Art auch immer die der Massenproduktion und verwertung unterliegn diese völlig überzogenen Preise zu bezahlen, versteht mich bitte nicht falsch für unser eselchen in der legalität und mit den heutigen rechten und nutzungsmöglichkeiten wäre ich durchaus bereit tief in die Tasche zu greiffen aber ich bin es leid dies ewig miese Tour aus erscheinungsterminen,Sondereditionen,Verwertungs-und Nutzungsrechten auch noch mit meinem schwer verdienten Geld zu unterstützen. Leider vermisse ich gleichwertige oder ähnlich Philosophien im Umgang mit unserem Eselchen bei den meissten hier im Forum kaum einer ist mal bereit darüber zu sprechen was ihn eigentlich zu Nutzer von P2P macht alle haben nur Angst erwischt zu werden aber keiner sagt mal klar das die derzeit geschaffene Rechtsgrundlage Und das Angebot zu Nutzung von Medien egal welcher Art eigentlich nur Unzulänglich ist und weder im Sinne der Nutzer noch im Sinne derer die Sie schaffen ist Vorab dickes sry, aber das musste mal raus aus mir :) |
atreides Ich bin stolzer Esel Benutzer und p2p Nutzer ob sie mich mall bekommen oder nicht ist mir egal.ich nutze ihn weil ich mit der Preis Politik nicht einverstanden bin und auch wenn ich das große los hätte würde ich nicht solche summen zahlen.mit den bekommen na ja sie haben uns ja vor 1990 auch schon abgehört. Ich bin stolz das ich den Esel nutzen darf es ist meine Endscheidung. Otto77 |
gut so weiter machen :) |
Online-Überwachung: Bundeskanzlerin ist dafür Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich im Kampf gegen den Terrorismus erneut für eine Online-Überwachung stark gemacht.Auf einem Familien- und Sicherheitskongress der Bundes-CDU in Hamburg sagte die Parteivorsitzende, in diesem Punkt sei sie absolut der Meinung ihres Innenministers Wolfgang Schäuble. Den Sicherheitsbehörden müsse ein Instrumentarium an die Hand gegeben werden, damit sie wirkungsvoll gegen den Terrorismus vorgehen könnten. Mit Blick auf die aktuellen Möglichkeiten der Behörden sagte Merkel: „Wenn die anderen einen Vorsprung haben, brauchen wir uns nicht wundern, wenn wir nicht hinterherkommen. P.S. Für Frieden und Sozialismus seid bereit immer bereit Mielke lest grüßen hat die CDU CSU doch was vom Osten übernommene abhören und so habe in der DDR alles erlebt. |
Terror, der einzige der hier verbreitet wird ist der von der Industrie und die Politiker sind ihre willigen Erfüllungsgehilfen |
Habe gerade bei Chip folgenden Artikel entdeckt der unsere Verwirrtheit über das einsehen der Protokolle möglicherweise klärt: *klick* Zitat:
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Zitat:
->> Zitat:
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Dann lade nix verbotenes. So können Sie schauen was sie wollen und finden zb nur Linux.iso's. Nur die die immer jammern die ziehen illegal. |
@ Pan Tau: Was glaubst, wie sehr hat dieser Thread dein Herzinfarktrisiko gesteigert? ;-) |
Ich glaube gar nicht. Aber ein und die selbe Frage immer wieder in neue Worte verpackt gestellt ändert nichts an der Antwort, es bleibt die gleiche Antwort da die Frage die gleiche ist. Die Faktenlage hat sich ja nicht verändert. Sie (die neuformulierte Frage) kann dadurch zu Verwirrung führen was nicht der Sinn von Foren ist - in Foren soll typischerweise informiert, aufgeklärt und geholfen werden. Das ist sinnlos verschossenes Pulver oder vergeudete Energie, der Versuch etwas auf erloschenem Feuer am kochen zu halten wobei man doch gar kein neues Brennholz mehr hat. Meinetwegen auch Panikmache. Nur wozu, was willst du damit bezwecken? Pan Tau |
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