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Alt 30. December 2007, 02:24   #1
Alter Board Hase
 
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Standard: VDS vs. Filesharing? Problem: VDS vs. Filesharing?



Gott zum Gruße.
Mich würde mal interessieren, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung eurer Meinung nach das Filesharinggeschäft tangieren wird.

Meine Meinung: Theoretisch kaum, da "nur" IP-Adressen mit denen man Kontakt hatte gespeichert werden; keine Infos über den gesendeten Inhalt. Selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber auf Hexenjagd Zugriff auf diese Daten hätte, könnte er damit nicht beweisen, dass da Jemand eine vermeintliche Raubkopie gesendet/empfangen hat. Mit der Protokoll Obfuskation könnte er ja nitmal beweisen, dass einer der beiden vermeintlichen Tauschpartner Filesharing betrieben hat (oder irre ich da???).

Würde jetzt Jemand auf die völlig abwegige Idee kommen, eine Filesharing-Tauschbörse für illegale Aktivitäten zu nutzen, müsste er demnach ja sicherer sein, als wenn er beispielsweise eine Raubkopie auf/von einen Server laden würde?

Kommt jetzt bitte nicht wieder mit "Wer nix Illegales saugt...", es sind schon oft Leute zu unrecht verdächtigt worden, und wenn man jetzt 6 Monte sehen kann, was einer getrieben hat, steigt die Wahrscheinlichkeit das sowas passiert.
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Alt 30. December 2007, 16:13   #2
"Rächer der Genervten"
 
Benutzerbild von Pan Tau
 
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Beitrag: VDS vs. Filesharing? Die Gefahr steigt!

Die Gefahr steigt, da die ISP's die Verbindungsdaten bisher nur ca. 1 Woche lang bei Flatrates gespeichert haben und diese Daten somit gelöscht waren bevor über den Weg
->> Anzeige
->> Staatsanwaltschaft
->> richterliche Verfügung
der Benutzer der jeweiligen IP ermittelt werden konnte.

Zitat:
Zitat von Verlierer Beitrag anzeigen
... Meine Meinung: Theoretisch kaum, da "nur" IP-Adressen mit denen man Kontakt hatte gespeichert werden; keine Infos über den gesendeten Inhalt. Selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber auf Hexenjagd Zugriff auf diese Daten hätte, könnte er damit nicht beweisen, dass da Jemand eine vermeintliche Raubkopie gesendet/empfangen hat. Mit der Protokoll Obfuskation könnte er ja nitmal beweisen, dass einer der beiden vermeintlichen Tauschpartner Filesharing betrieben hat (oder irre ich da???). .....
Du irrst, denn die bisherigen Anzeigen beruhten ja nun auch immer darauf das der Rechteinhaber einen Kontakt hergestellt hatte, dann mindestens einen Teil der Datei herunterlud und dann darüber die IP herausbekam und daraufhin Anzeige erstattet hat.

Zur Protokoll-Obfuscation:
Da die 'Rechteinhaber' ja (meist modifizierte) P2P-Software zum Aufspüren von Urheberrechtsverletzern nutzen bringt sie den Urheberrechtsverletzern nichts da die P2P-Clients sie ja wieder auflösen.

Zitat:
Zitat von eMule-Project.net
Protocol Obfuscation is a feature which causes eMule to obfuscate or "hide" its protocol when communicating with other clients or servers. Without obfuscation, each eMule communication has a given structure which can be easily recognized and identified as an eMule packet by any observer. If this feature is turned on, the whole eMule communication appears like random data on the first look and an automatic identification is no longer easily possible. This helps against situations were the eMule Protocol is unjustly discriminated or even completely blocked from a network by identifying its packets.
It is however important to note what Obfuscation is not intended to do: It will not increase your anonymity, it will not make you "invisible" in any way and it will also not protect you effective against eavesdroppers. Also if your network admin has a good legal reason to block eMule (for example a restricted company network), bypassing it may cause you other unwanted consequences.
Obfuscation is currently available for ED2k TCP and UDP, Server TCP and UDP and Kad TCP communication. Kad UDP packets are not yet obfuscatable.
Zitat:
Zitat von Verlierer Beitrag anzeigen
... Würde jetzt Jemand auf die völlig abwegige Idee kommen, eine Filesharing-Tauschbörse für illegale Aktivitäten zu nutzen, müsste er demnach ja sicherer sein, als wenn er beispielsweise eine Raubkopie auf/von einen Server laden würde? ....
Nicht sicherer und nicht unsicherer als bisher, wenn man mal von den 5 Monaten und 3 Wochen Extrazeit absieht.


Pan Tau

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Die Welt ist gross, die Welt ist bunt,
ist manchmal grau, doch meistens rund!

Solltest Du sachliche Fehler in meinen Beiträgen finden würde ich mich über eine Nachricht dazu / einen Hinweis darauf freuen. Man lernt nie aus, und ich lerne gerne.
Pan Tau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30. December 2007, 20:02   #3
Alter Board Hase
 
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Standard: VDS vs. Filesharing? VDS vs. Filesharing? Details

Das klingt mir aber eher so, als ob die Gefahr bei einem Verbrechen erwischt- oder aber fälschlich beschuldigt zu werden exorbitant ansteigt. Laut deiner Darstellung war es wohl einzig die schnelle Verwerfung der Daten die eine betreffende Person geschützt hat, diese Praxis ist ja nun passé.

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Alt 30. December 2007, 22:53   #4
Board Methusalem
 
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Standard: VDS vs. Filesharing? Lösung: VDS vs. Filesharing?

Zitat:
Mich würde mal interessieren, wie sehr die Vorratsdatenspeicherung eurer Meinung nach das Filesharinggeschäft tangieren wird.
Die Vorratsdatenspeicherung wurde eingeführt um bei "sehr schweren Verbrechen" ermitteln zu können.
Filesharing ist in Deutschland kein strafrechtlich relevantes Verbrechen...insofern tangiert es niemanden.

Januar
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Immer noch alles im Share und über die Suche leicht zu finden. Tippe in die Suche z.B. eMule 50a
Diese Schreibform erzielt die besten Ergebnisse, sowohl im KAD, als auch bei Server.
Januar1956 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31. December 2007, 12:58   #5
Alter Board Hase
 
Registriert seit: 14.11.2005
Ort: RIAA-Gefängniszelle 9
Beiträge: 1.354

Standard: VDS vs. Filesharing? VDS vs. Filesharing? [gelöst]

Mich würde nur mal interessieren, wie es denn fortan von Statten geht, wenn ein Rechteinhaber die Daten von Jemanden haben will. Muss er als zivilrechtlicher Kläger dann nach wie vor innerhalb von 1-2 Woche loslegen und darf länger zurückliegende gespeicherte Daten nicht mehr einsehen oder wie?
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Alt 31. December 2007, 13:40   #6
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Registriert seit: 31.12.2002
Beiträge: 4

hi,

Zitat:
Filesharing ist in Deutschland kein strafrechtlich relevantes Verbrechen...insofern tangiert es niemanden
Neben der Gesetzeslage gibt es aber auch noch eine Interessenslage.

Jeder sollte sich die Frage stellen, ob die Matrix ein Interesse an ihm haben könnte
(kritischer Gewerkschaftler, Mitglied der Linkspartei, aktiv in der Antifa, in Umweltverbänden,
Journalist der nicht bereit ist die Pressemeldungen der INSM kommentarlos nachzuplappern, ....)

Wenn du nämlich in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden gerätst ist die Gesetzeslage eher
irrelevant.

Wer nur Musik klaut und sonst ganz lieb ist, sollte aber relativ ruhig schlafen können.

Grüsse
Slartibartfass ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31. December 2007, 14:05   #7
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Noch ein par meiner Überlegungen zur VDS:

Nach wie vor muss die MI/FI an die IPs de Raubkopierkinderschändermörderterroristen kommen, was sie über speziell dafür angeheuerte Firmen macht. Für diese genügt es nicht nur die IP des Clients ausfindig zu machen, der den Hash einer urheberrechtlich geschützten Datei anbietet, sie muss auch noch ein Stück dieser Datei laden um rechtlich die Straftat belegen zu können.
Daraus könnte man folgende Schutzmaßnahmen ableiten:
- keine Verbindung zu deutschen IPs zulassen. Die Verfolger müssten ihre Schnüffelclients im Ausland stehen haben damit sie dann noch an die File kommen können, und dann wird es rechtlich AFAIK auch komplizierter.
- BitTorrent mit geschlossenen privaten Trackern verwenden. Ist auch weit entfernt von 100%er Sicherheit, aber besser als das eDK-Netz, wo jeder rein kann.

Unabhängig von p2p, bei der Überwachung der eMail Korrespondenten gibt es auch eine interessante Feststellung:
Man möchte über diese Überwachung erfahren, wer mit wem kommuniziert, also die Kontakte/das soziale Netz einer Person ausfindig machen können. Schon mal überlegt wie verwässert diese Statistik dann sein wird, wenn man bedenkt, dass >90% aller Mails Spam sind?

Man kann auch dem Provider das Speichern erschweren: Ein kleines Programm schreiben, welches so schnell die Leitung erlaubt IP Pakete an beliebige deutsche IPs versendet. Wenn genügend Leute das machen würden käme es einem DDoS auf die VDS gleich.

Mir fällt bestimmt noch mehr ein...

Letztendlich fördert das ganze um so mehr anonyme Systeme.
Raptus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31. December 2007, 14:08   #8
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Das mit dem DDos auf die VDS ist ja mal genial! XD

Einfach mal so rumpingen....
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Bitte die BoardRules beachten!
Vor dem Posten bitte Checkliste vor dem Posten lesen und die Forensuche verwenden!

Myth88 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31. December 2007, 14:18   #9
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Zitat:
Die Verfolger müssten ihre Schnüffelclients im Ausland stehen
Genau das tut die Firma namens Logistep wars glaube ich doch schon - sitzt in der Schweiz.
MickiKrause ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31. December 2007, 14:20   #10
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Ok, auf einen anständigen IPfilter wird man nach wie vor nicht verzichten können.
Raptus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31. December 2007, 14:44   #11
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hallo

man kann sich auch einen extravaganten geschmack angewöhnen

je weiter man von dem grossen haufen mist weg ist, desto weniger werden die fliegen.

habt es gut
heinbloed
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Am Anfang war das Nichts und Gott sprach:"Es werde Licht".
Dann war da immer noch nichts, aber jeder konnte es sehen.
HeinBloed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 2. January 2008, 16:55   #12
"Rächer der Genervten"
 
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Zitat:
Zitat von Verlierer Beitrag anzeigen
Das klingt mir aber eher so, als ob die Gefahr bei einem Verbrechen erwischt- oder aber fälschlich beschuldigt zu werden exorbitant ansteigt. Laut deiner Darstellung war es wohl einzig die schnelle Verwerfung der Daten die eine betreffende Person geschützt hat, diese Praxis ist ja nun passé.
Was ich in dem Zusammenhang noch wichtig finde, ist, das wenn ein Rechteinhaber eine Anzeige stellt um an die Verbindungsdaten eines (mutmaßlichen) Rechteverletzers zu kommen, nicht gleich die Staatsanwaltschaft den ISP anweist die Daten herauszugeben, was leider schon vorkam. Denn einzig und allein ein Richter ist befugt die Herausgabe der Daten zu verfügen. Ob man dann Anspruch auf die Einstellung des Verfahrens wegen eines Formfehlers hat ist mir aber nicht bekannt.

Zitat:
Zitat von Januar1956 Beitrag anzeigen
Die Vorratsdatenspeicherung wurde eingeführt um bei "sehr schweren Verbrechen" ermitteln zu können.
Filesharing ist in Deutschland kein strafrechtlich relevantes Verbrechen...insofern tangiert es niemanden.

Januar
Zumindest nicht in Bezug auf das Strafrecht, das Zivilrecht ist für Rechteverletzer meist eh die härtere Keule da die Rechteinhaber auf diesem Wege versuchen Schadenersatzforderungen geltend zu machen.

Zitat:
Zitat von Verlierer Beitrag anzeigen
Mich würde nur mal interessieren, wie es denn fortan von Statten geht, wenn ein Rechteinhaber die Daten von Jemanden haben will. Muss er als zivilrechtlicher Kläger dann nach wie vor innerhalb von 1-2 Woche loslegen und darf länger zurückliegende gespeicherte Daten nicht mehr einsehen oder wie?
Er wird vermutlich wie bisher verfahren, hat nun aber viel größere Chancen an die Verbindungsdaten zu gelangen da sie jetzt ja etwa 25 Wochen länger gespeichert werden müssen.
Dazu es beginnt immer mit einer Strafanzeige!

->> Also (Straf-)Anzeige um an die Verbindungsdaten zu gelangen,
->> dann wird meist wegen Geringfügigkeit eingestellt,
->> daraufhin fordert der Anwalt des Rechteinhabers Akteneinsicht um an die Adresse des (mutmaßlichen) Rechteverletzers zu gelangen,
->> dann wird eine Zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz eingereicht
->> und diese Schadensersatzklage bricht dann den nachgewiesenen Rechteverletzern ihr 'finanzielles Genick'

Oder man macht es wie HeinBloed vorschlägt ->>
Zitat:
Zitat von HeinBloed Beitrag anzeigen
hallo

man kann sich auch einen extravaganten geschmack angewöhnen

je weiter man von dem grossen haufen mist weg ist, desto weniger werden die fliegen.

habt es gut
heinbloed
Was auch noch was bringt, wenigstens in Bezug auf Musik, ist nicht gleich sofort auf jede Neuerscheinung stürzen, einfach mal ein, zwei oder drei Jährchen abwarten bevor man etwas herunterlädt, in der Zeit kann man sich bequem per Internetradio davon überzeugen ob das Objekt der Begierde es lohnt sich möglicherweise Schwierigkeiten einzuhandeln. Von der Musikindustrie weiß ich das die Hauptsächlich auf die Neuerscheinungen achten und auf ihre Superstars.
Man hat also die Wahl, immer nur das neueste und das Gefühl von Gefahr, oder wenn man etwas unbedingt sofort haben möchte das Fachgeschäft der Wahl aufsuchen und das Produkt erwerben oder sicherheitshalber erst ein wenig zu warten.


Pan Tau
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Alt 2. January 2008, 19:46   #13
Alter Board Hase
 
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Zitat:
Zitat von Pan Tau Beitrag anzeigen
Er wird vermutlich wie bisher verfahren, hat nun aber viel größere Chancen an die Verbindungsdaten zu gelangen da sie jetzt ja etwa 25 Wochen länger gespeichert werden müssen.
Aber es hieß doch immer, dass für zivilrechtliche Klagen nicht darauf zugegriffen werden darf
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Verlierer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 3. January 2008, 01:35   #14
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Zitat:
Zitat von Verlierer Beitrag anzeigen
Aber es hieß doch immer, dass für zivilrechtliche Klagen nicht darauf zugegriffen werden darf
Darum wird ja auch immer erst einmal Strafanzeige erstattet!
Wenn die dann wegen Geringfügigkeit abgelehnt wird ..... siehe meinen vorigen Post.
Naja, und jetzt sind die Daten eben 5 Monate und 3 Wochen länger zu bekommen.


Pan Tau
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Alt 3. January 2008, 18:55   #15
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EDIT: Post gelöscht; Ich ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil - siehe mein 2.Post

Geändert von lemming1988 (6. January 2008 um 23:18 Uhr)
lemming1988 ist offline   Mit Zitat antworten
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