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Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen Nach einem Beschluss (Az. 6 O 156/08 vom 21. Mai 2008) des Landgerichts (LG) Frankenthal zum Thema Tauschbörsen und Abmahnungen könnte der Abmahnwahn zurückgehen. Im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Verfügung gegen einen Tauschbörsennutzer hat das Gericht die Providerauskunft zu einer dynamischen IP-Adresse als Beweis im Verfahren nicht anerkannt. eMule MoDs - Gericht verweigert Verwertung von P2P-Nutzer-Ermittlungen |
Dann wollen wir mal abwarten was daraus letztendlich wird. Was aber wohl noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, da das Bundesverfassungsgericht, auf dessen vorläufige Anordnung sich der Frankenthaler Richter beruft, wohl erst im Herbst zu einer endgültigen Entscheidung kommen wird. Würde mich aber sehr freuen wenn dieses Urteil bestand hat und bestätigt wird! :mrgreen: Pan Tau |
Sicher dann erstmal ne gute Entscheidung für den User fragt sich dann aber auch gleich wieder wie lange das gut geht und eine andere Instanz oder ein anderes Gericht dann wieder anders entscheidet.. Aber vorerst sicher mal ne gute Entscheidung. Deer-Hunter |
Zitat:
Allerdings noch nicht wie es ausgeht! Pan Tau |
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