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Filesharing Alles über Filesharing

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Alt 24. March 2010, 18:11   #1
Board Methusalem
 
Registriert seit: 13.02.2003
Beiträge: 3.315
Standard: Abmahnung Waldorf.. Sony Problem: Abmahnung Waldorf.. Sony



Abmahnung Waldorf.. Sony



Wurd von den Waldorfanwälten abgemahnt... gaaaaaaaaaaanz dringend um Antwort gebeten...



ANgeblicher Download eines Christina Aguileraalbums.. So was hööööre ich nicht ma geschweige denn kann ich definitiv zu der Zeit nicht online gewesen sein..



War bei meinem Anwalt und der hat Post bekommen das mir nachgewiesen wurde, das ich zu der Zeit online war!



Darin steht wenn ich jetzt nicht Zahle leiten die das ans Gericht weiter.. ICh bruache dringend HILFE von euch.. Wer hat auch so eine Abmahnung bekommen und kann mir sagen was ich noch machen kann!????
burner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24. March 2010, 19:35   #2
Board Methusalem
 
Registriert seit: 10.12.2002
Beiträge: 3.294
Standard: Abmahnung Waldorf.. Sony Abmahnung Waldorf.. Sony

Zitat:
Hier noch ein paar nützliche Links!

Links

Kommen wir nun zum Linkteil, hier habe ich Links mit einem kurzen Kommentar zusammengefasst, die im laufe dieses Threads aufgeführt wurden und nützliche Informationen für die Abmahnopfer enthalten.

* Thread zum sammeln von Abmahndaten, Neuabgemahnte können sich hier gerne eintragen, anonym versteht sich und bitte keine Diskussionen, die finden hier statt.
ht#tp://board.gulli.com/thread/663847...-und-konsorten

* Sehr ausführliche Internetseite, die sich mit der gleichen Thematik befast wie dieser Thread.
ht#tp://abmahnwahn.dreipage.de/

* Offener Brief an die Bundeskanzlerin, von Steffen Heintsch.
ht#tp://ww#w.uploadking.de/071202/AO24xPnK.pdf

* Wikipedia Beitrag über die Logistep AG, besonders interessant ist die Stelle mit der GUID.
ht#tp://de.wikipedia.org/wiki/Logistep

* Dies ist das Zuxxez Abmahnforum, welches sich ebenfalls mit dem gleichen Thema beschäftigt hat wie dieser Thread hier, bis die Stimmung des Forums aufs Nichtzahlen kippte und das Forum unter dem Druck von Logistep am 05.07.06 geschlossen wurde.
w#ww.abmahn-info.de.vu

* Umfassende Diplomarbeit über das Filesharing und dessen Einfluss auf die rechtliche, technische und gesellschaftliche Entwicklung.
ht#tp://xn--hcker-gra.net/publication...%20(klein).pdf

* Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozessrecht.
ht#tp://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/beweis.htm

* Diese Seite Beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Abmahnwellen an sich und setzt sich Kritisch mit diesen auseinander.
ww#w.abmahnwelle.de

* Hier noch etwas zum Thema Hausdurchsuchung.
ht#tp://dejure.org/gesetze/GG/13.html

* Dieser Link verdeutlicht, was das Gutachten Logisteps von einem "verdienten" und anonymen Sachverständigen in einem Zivilprozess wert wäre.
ht#tp://bgb.jura.uni-hamburg.de/zivilprozess/beweis.htm

* Internetseite zum Thema Anwälte, wo es auch eine Suchmaschine gibt, mit deren Hilfe ihr, auf dem IT Bereich spezialisierte Anwälte in eurer Nähe finden könnt.
ww#w.anwaltauskunft.de

* Internetseite über die Funktion und Probleme der Eindeutigkeit des HASH Wertes, auf den sich S&W so gerne berufen.
ww#w.cryptolabs.org/hash/WeisCccDsHash05.html

* Antwort eines Anwalts zum Thema Massenabmahnungen mit falscher Adresse und zu hohen Anwaltskosten.
ht#tp://frag-einen-anwalt.de/...

* Sehr ausführliche, rechtliche Beurteilung von Musiktauschbörsen (auch auf andere Tauschbörsen übertragbar).
ht#tp://ww#w.wbe-law.de/news/wp-conten...-s-138-143.pdf

* Eine Art Abmahntagebuch der Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer.
ht#tp://home.arcor.de/emuleplus/artik...n_maschine.htm

* Eine Art Werbeflyer von Logistep.
ht#tp://w#ww.ifj.ch/portrait/files/raw...7-logistep.pdf

* Organigramme zu den oben genannten Anwälten.
ht#tp://img514.imageshack.us/my.php?image=netzgq1.jpg
ht#tp://img459.imageshack.us/img459/9...bzockerxe8.jpg

.

gleiche quelle
Zitat:
1. Ruhe bewahren !
Auch wenn die Vorwürfe im ersten Moment sehr hart klingen, die geforderten Summen recht stattlich sind, der Schock sich längst im ganzen Körper ausgebreitet hat und Panik sich breit macht es gilt Ruhe zu bewahren. Egal was man euch vorwirft oder von euch verlangt, nur wer Ruhe bewahrt, wird in der Lage sein, die Lage klar zu erfassen und entsprechend zu handeln. Panik und Angst sind ein schlechter Ratgeber.


2. Nichts überstürzen !
Die Anschuldigungen im Brief sind generell recht grob gehalten und viele Abgemahnte wissen nur zu gut, wie groß der Drang sein kann, sofort die Zahlung zu überweisen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und somit die Sache aus der Welt zu räumen - aber wer übereilt handelt, macht Fehler. Lasst euch Zeit mit der Entscheidung, geht die Sache langsam an. Auch wenn die sehr kurz gesetzte Frist zur Eile drängt, lasst euch davon nicht unter Druck setzen.


3. Keine Hausdurchsuchung wegen einer Datei !
Da in der Abmahnung mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, haben viele Abgemahnte Angst, dass es eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung zur Polizei geben könnte. Dies ist falsch ! Da ihr die Abmahnung bekommen habt, ist das strafrechtliche Verfahren in dieser Sache längst eingestellt. Erst dadurch können die Anwaltsbüros Akteneinsicht verlangen und eure Adresse herausfinden. Solange das strafrechtliche Verfahren noch lief, kamen die Anwälte nicht an eure Adresse und konnten euch nicht anschreiben. Heißt also, sobald ihr die Abmahnung in den Händen haltet, könnt ihr euch hundertprozentig sicher sein, dass es in dieser Sache keine Hausdurchsuchung, keine Vorladung und somit natürlich auch keine Strafe geben wird. Es kann übrigens auch keine Hausdurchsuchung mehr geben, da ihr ja durch die Abmahnung "vorgewarnt" seid und nun die Möglichkeit hättet, Beweismaterial zu vernichten. Daraus würde sich strafrechtlich aber ergeben, dass die abmahnenden Anwälte zumindest eine Beihilfe zum widerrechtlichen Vernichten von Beweismitteln führen würden. Und dieses Risiko würden die Anwälte nie eingehen. Also, keine Angst, strafrechtlich gibt es nichts zu befürchten.


4. Sammelt Wissen !
Der größte Teil der Abgemahnten kennt sich im Recht nicht aus. Da euch die Thematik aber unmittelbar betrifft, solltet ihr zumindest ein wenig nachlesen. Besucht Foren,Internetseiten usw.- einfach Googeln. Da ihr mit dem Problem nicht alleine seid, lässt sich im Internet sehr viel Wissenswertes darüber finden, wie man sich im Falle der Abmahnung verhalten sollte und wie man am besten vorgeht. Und dieses Wissens wurde schon in einer sehr schönen Linkliste (Klick mich) vom Alten Hassen zusammengetragen und steht euch als Hilfe zur Verfügung. Ihr müsst nicht den ganzen Thread lesen, aber die Linkliste solltet ihr euch schon ansehen. Nur wer Wissen hat, kann richtig handeln.


5. Holt Hilfe !
Wenn ihr euch trotz Lesens über die Thematik unsicher seid, holt euch Hilfe. Diskutiert im Freundeskreis darüber, vielleicht haben einige dort schon ähnliches erlebt. Auch im Familienkreis sollte das Problem besprochen werden. Wenn das nicht zu guten Ergebnissen führt, holt euch fachliche Hilfe. Kontaktiert Juristen, die sich speziell mit dem Internet- und dem Urheberrecht auskennen. Allerdings dürfte der Weg über einen Anwalt immer der teurste sein. In jedem Falle müsst ihr nämlich den Juristen bezahlen und der fordert nicht wenig. Zudem kann es sein, dass dieser euch dazu rät, die geforderte Summe aus der Mahnung zu begleichen. Es kann also sein, dass ihr doppelt zahlt. In jedem Falle zahlt ihr aber (wenn nicht für die Mahnung, dann für euren Anwalt). Wenn es euch das wert ist, nutzt diese anwaltliche Hilfe. Wer es nicht so dicke hat, sollte weiterhin viel über die Thematik lesen (siehe Punkt 4), denn letztlich braucht man das Wissen.


6. Nicht bezahlen !
Dennoch steht immer noch die horrende Geldforderung im Brief. Diese ist allerdings lediglich ein Angebot (wird so auch im Brief gesagt). Bei einem Angebot hat man aber die Möglichkeit, es abzulehnen. Das solltet ihr tun. Es sei denn, ihr habt so viel Geld, dass ihr es verschenken wollt. Hinter diesem Angebot steht kein Zwang. Niemand zwingt euch, die Summe zu bezahlen. Auch wenn es eine zweite oder dritte Mahnung geben sollte, nach wie vor gibt es keinen Grund, zu bezahlen. Weder werden die Anwälte per Gesetz ermächtigt, Geld einzuziehen, noch seid ihr mit denen einen Vertrag eingegangen, woraus sich die Forderung ergeben würde. Überweist also keinen Pfennig ! Die Zahlung muss nicht schriftlich verweigert werden. Es reicht aus, wenn ihr die Summe nicht überweist. Beim Blick auf den Kontoauszug sehen die Anwälte dann schon, dass ihr nicht gezahlt habt. Im Übrigen kann eine echte Forderung nur vor einem ordentlichen Gericht festgestellt werden. Solange dies nicht geschehen ist, gibt's keinen Grund, zu bezahlen.


7. Kein Schuldeingeständnis !
Neben dem Zahlungsangebot liegt dem Brief auch eine Unterlassungserklärung bei. Ihr werdet aufgefordert, die genannte Datei nicht mehr zum Download bereitzustellen sowie die Erklärung zu unterschreiben und zurückzuschicken. Tut dies nicht ! Sobald ihr den Wisch unterschreibt, gesteht ihr vollumfänglich eure Schuld ein. Ihr habt euch aber nichts vorzuwerfen, solange eure Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist. Also braucht ihr auch nichts zu unterschreiben und einzugestehen. Zumal es in der Erklärung die Falle des Streitwertes gibt. Dieser ist teilweise bei 10.000, teilweise bei 25.000 Euro angesiedelt. Der Streitwert besagt, dass ihr in dem Fall, dass man euch erneut (eindeutig) nachweist, die genannte Datei zum Download bereitgestellt zu haben, die genannte Summe zahlen müsst. Kann also sein, dass ihr dann für eine Datei satte 25.000 Euro blechen dürft. Die Forderung ergäbe sich dann aus eurer Unterschrift. Unterschreibt also nichts !
Es gibt allerdings auch einige, die der Meinung sind, man könne die Unterlassungserklärung abändern und dann unterschrieben zurückschicken. Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante, da man so den Streitwert senken und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann. Dennoch rate ich persönlich davon ab, denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat, der muss auch absolut nichts unterschreiben.


8. Nicht reagieren !
Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am besten gefahren sind, die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben. Weder zahlen, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken, noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben. Einfach nichts tun. Hebt euch den Brief meinetwegen auf oder schmeißt ihn weg, das ist komplett egal. Aber reagiert nicht. Sobald ihr was tut, wissen die Anwälte, dass ihr die Mahnung erhalten habt. Sobald ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist. Und sobald ihr die Unterlassungserklärung (auch abgeändert) unterschreibt, wissen die Anwälte, dass ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid. Also, am besten ignoriert ihr die Mahnung komplett.
Ansonsten wartet ab ! Egal, was man von euch fordert oder was man euch androht. Egal, wie bedrohlich der Brief geschrieben ist und wie hoch die Zahlungssummen sind. Wartet einfach ab, was sich tut. Es gibt keinen Grund zum Handeln, keinen Grund zum Bezahlen und keinen Grund, irgendwas zu unterschreiben. Alles weitere wird sich ergeben. Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser.


9. Gegenschlag planen ?
Es kann durchaus auch sinnvoll sein, den Spieß einfach umzudrehen, da viele in letzter Zeit unberechtigt abgemahnt wurden. Man schickt euch eine ungerechtfertigte Geldforderung und das sogar gewerbsmäßig, da die Anwälte durch die so eingetriebenen Summen gutes Geld verdienen. Man könnte überlegen, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben (kostet kein Geld). Insbesondere der Betrug (§ 263 StGB) könnte einschlägig sein, da man von euch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Geldsumme fordert, wozu keinerlei Rechtsgrund besteht. Je mehr dies anzeigen, umso größer ist die Chance, dass die erpresserischen Praktiken der Anwälte endlich mal beendet werden.
Wenn Ihr nicht reagieren wollt, siehe Regel 8 - einfach nichts tun.


10. Und das Wichtigste - Leben genießen !
Habt keine Angst. Niemand kann euch etwas zun. Ihr habt es lediglich mit ein paar Anwälten zu tun, die das schnelle Geld verdienen wollen. Vor Gericht sind deren "Beweise" aber absolut untauglich. Niemand kann euch irgendwas nachweisen. Und solange ihr nicht selbst eure Schuld eingesteht, kann euch keiner was. Macht euch also keine Sorgen darum, was alles passieren könnte. Es wird nichts passieren. Und es ist auch noch nie was passiert, wenn man von den wenigen Fällen absieht, wo die Leute ihre Schuld selbst eingestanden oder in sehr großem Umfang und gewerbsmäßig Dateien bereitgestellt haben. Lehnt euch zurück und genießt das Leben !

.

quelle: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=89881&page=97&ccheck=1
Zitat:
Ist eine fiese Sache. Das sind Spezialisten, die relativ oft Richter finden, die ihnen Recht geben.

Der normale Rechtsanwalt "um die Ecke" wird dir da nicht helfen können, du müsstest einen Spezialisten mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.

Ansatzpunkte wären zB die Tatsache, dass diese Abzoxxxr ihre Daten rechtswidrig bekommen. Infos über IPs dürfen nur bei Verdacht auf schwere Straftaten rausgegeben werden, keinesfalls bei einem läppischen DL einer Datei. Problematisch ist allerdings, dass durch die intensive Hetzpropaganda der Musikindustrie viele Richter der Ansicht sind, im Internet sie ohnehin jeder ein Krimineller und so kommt es dann zu abzockerfreundlichen Urteilen.

Diese von dir erwähnte Kanzlei hat schon viele ganz harmlose User abgegriffen, es ist also nicht einfach, sich gegen diese Spezialisten zur Wehr zu setzen.
Zitat:
hier was über die Firma

http://de.wikipedia.org/wiki/Waldorf_Frommer

google den Namen
Zitat:
Geh zum Verbraucherschutz und frag dort nach der Firma ( nimm die Ost mit). Warst du zu dem Zeitpunkt Online oder kann jemand anders deine Rechner genutzt haben. Mach ne anzeige wen du nichts runtergeladen hast
Zitat:
googel das mal, die gibt es x-Beiträge.....


Böse Sache... aber zahlen definitiv nicht wenn du nachweisbar nicht online warst.....
Zitat:
Ich glaube dein Anwalt wird da am besten bescheid wissen und einen verbindlichen rechtlichen Rat wirst du hier leider nicht bekommen. Ignorieren wird jedoch die schlechteste Alternative sein.

Phantomias ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24. March 2010, 20:53   #3
Board Methusalem
 
Registriert seit: 04.01.2003
Beiträge: 3.280
Standard: Abmahnung Waldorf.. Sony Abmahnung Waldorf.. Sony Details

Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf ...
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php?t=184980
Zitat:
Abmahnwelle für Sony, BMG u.A. durch Rechtsanwälte Waldorf, München Seit geraumer Zeit mahnt die Kanzlei Waldorf aus München im Namen der BMG, Sony u.A. ...

Abmahnung von Waldorf - alleiniger Zugangsinhaber - netzwelt.de Forum
http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/59608-abmahnung-waldorf-alleiniger-zugangsinhaber.html
Zitat:
26. Nov. 2008 ... Beiträge: 1.422. Standard AW: Abmahnung von Waldorf - alleiniger Zugangsinhaber ... Open Planet Ideas: Sony und WWF planen Wettbewerb zu Umwelttechnologien ...

Spoiler:
Abmahnung Sony BMG Music Entertainment Waldorf Rechtsanwälte Hörbuch
http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/sony-waldorf.htm
Zitat:
Informationen Abmahnung von Sony Music Entertainment Germany GmbH vertreten durch Waldorf Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung in Tauschbörse.

Abmahnung Christina Aguilera Sony Music Waldorf Rechtsanwäte
http://www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/christina-aguilera.htm
Zitat:
Informationen zur Abmahnung von Christina Aguilera, Keeps getting better durch die Sony Music Entertainment Germany GmbH vertreten durch die Rechtsanwälte ...

Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Waldorf Abmahnung für Sony ...
http://www.dr-wachs.de/blog/2009/06/13/waldorf-abmahnung-fuer-sony-music-gmbh-rasch-abmahnung-fuer-universal-music-gmbh/
Zitat:
13. Juni 2009 ... Waldorf Abmahnung für Sony Music GmbH, Rasch Abmahnung für Universal Music GmbH. Veröffentlicht am 13. Juni 2009 Kategorie: Allgemein ...

Abmahnung Waldorf - Sony Music Entertainment Germany München - Die ...
http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-waldorf-sony-music-entertainment-germany-muenchen-die-fantastsichen-vier-heimspiel_007776.html
Zitat:
24. Febr. 2010 ... Derzeit gibt es eine Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, München für die Sony Music Germany GmbH München, ?Die ...

Benutzer:Asb/Waldorf ? Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Asb/Waldorf
Zitat:
Einer der Mandanten der Kanzlei Waldorf ist Sony BMG, die zusammen mit der ... Heise wies die Abmahnung zurück und Waldorf erwirkte eine einstweilige ...

openPR.de - Pressemitteilung - Kanzlei Dr. Alexander Wachs ...
http://www.openpr.de/news/317576/Waldorf-Abmahnung-fuer-Sony-Music-Gmbh-Rasch-Abmahnung-fuer-Universal-Music-Gmbh.html
Zitat:
16. Juni 2009 ... Pressemitteilung von Kanzlei Dr Alexander Wachs Waldorf Abmahnung fuer Sony Music Gmbh Rasch Abmahnung fr Universal Music Gmbh.


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