Hab heute eher weniger erfreuliche Post bekommen, und zwar soll ich 450 Euro Schadensersatz für eine Film bezahlen, den ich "zum Download angeboten" (Torrent) habe.
Habe mich jetzt mal ein wenig schlau gemacht und bin im Internet darauf gestoßen, dass die Dauer den "Angebots" entscheiden für die Höhe des Schadensersatzes ist. In meinem Fall betrug die Dauer des Uploads nicht einmal 2 Stunden. Bevor ich mich mit meinem Anwalt in Verbindung setze wollte ich mich nur schonmal etwas tiefergehen informieren.
ich habe dieses Jahr auch schon zwei solcher Briefe bekommen. Beidesmal mit dem Vorwurf
das ich ohne recht Urheberrechtlich geschütztes Material upgeloaded hätte. Auf jeden
fall wird in dem schreiben lang und breit das Urheberschutzgesetz erklärt. Soweit auch
alles richtig. Die Ironie in der Geschichte ist aber das die Anwaltskanzelei bzw. euer
Provider schon im Voraus eine Illegale tat begangen hat. Denn euer Provider hat die
Daten (also eure Adresse) hinter der IP-Adresse illegal an die Anwaltskanzelei
herausgegeben. Das Verstößt nämlich seit dem 02.03.2010 gegen das DATENschutzgesetz.
Komischerweise wird dieses Gesetzt in dem Anwaltsbrief mit keiner Silbe erwähnt.
Komischerweise erwähnen auch die ganzen Gegenanwälte die auch hier oben auf der
Seite Werbung machen immer nur das Urheberrechtgesetz und nie das Datenschutzgesetzt.
Aber ist ja auch ganz klar die wollen auch was verdienen, also eigentlich doppelte
Abzocke. Desshalb habe ich die Kanzeleien einfach darauf angesprochen wie sie denn
an meine Daten gelangt sind ohne das Datenschutzgesetz hintergangen zu haben. Denn
man kann ja keine illegale tat begehen um etwas anderes illegales zu ahnden.
Das Ende vom Lied, ich habe NIE wieder was von den Kanzeleien gehört. Die gehn ganz
klar auf die Einschüchterungsmasche und hoffen das manche möglichst schnell zahlen
oder sogar einen Anwaltskollegen einschalten.
Hier ein paar auszüge meines Breifes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme in o. g. Sache lehne ich den mir gemachten Vorwurf ab.
Diese Sache kommt mir nicht sehr geheuer vor! Wie kann es nach deutschem
Datenschutzgesetz sein, dass Sie über eine ermittelte IP- Adresse an eine
private Postanschrift gelangen?! In diesem Gesetzt wurde eindeutig bestimmt,
das der Provider nur in besonders schweren Fällen, die Postanschrift hinter
der festgestellten IP nennen darf.
Ich zitiere:
Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig,
wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im
Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten
Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung
der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher
Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person,
für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine
gemeine Gefahr zugelassen werden. Quelle: BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010,
Absatz-Nr. 5
Deshalb muss ich den mir gemachten Vorwurf zurückweisen, da auch meine Adresse auf
illegalem Wege Ihnen zugekommen ist! Ihr o. g. Schreiben betrachte ich als
gegenstandslos, da nicht berechtigt.
Hochachtungsvoll
Ich hoffe ich konnte euch damit weiterhelfen
Zitat:
Die Abmahnanwälte meinen es echt ernst. Letztlich kann man nur empfehlen, die verlangte Erklärung abzugeben. Damit spart man sich ne Menge Scherereien und Gerichtskosten. Wenn man nicht zahlt und womöglich noch pampig wird, droht nämlich ne Klage. Hab ich selbst erlebt.
Eine gute Zusammenfassung des relevanten Problemkreises einschließlich FAQ etc. findet man hier (mit gratis Leseprobe):
http://www.xinxii.com/abmahnung-wegen-filesharing-p-324768.html
Zitat:
Von vorne bis hinten falsch. Die wollen nicht 450 Euro Schadensersatz, sondern bieten dir einen 450 Euro Vergleich an. Sowohl Schadensersatz als auch Anwaltskosten werden erheblich über dieser Summe liegen.
Die Berechnung des Schadensersatzes ist kompliziert und folgt der so genannten Lizenzanalogie.
Die Berechnung der Anwaltskosten folgt aus dem Streitwert, der Bundesweit problemlos bei 30.000 Euro aufwärts angenommen wird.
Informiere dich mal hier: http://www.filesharing-abmahnung-mythen.de - wenn du andere Betroffene suchst, sieh in die Netzwelt-Foren. Wichtig ist, sich um die Unterlassungserklärung zu kümmern, denn die einstweilige Verfügung kommt sonst mit Gewissheit (und damit garantierte 1000 Euro Kosten mindestens).
Zitat:
Genau ;) Check erstmal was dahinter steckt.Die müssen schließlich deine IP etc. haben.
Zitat:
Meisten Biefe sind Fake Birfe. VOn wem stammt er? Nicht gleich Panik machen!
25. Nov. 2010 ... Guten Abend zusammen. Hab heute eher weniger erfreuliche Post ... Jemand hier schrieb folgendes: ich habe dieses Jahr auch schon zwei solcher ...
Ratgeber Abmahnung + File-sharing - neue Fragen, Hilfe, Forum http://www.gutefrage.net/alles-zu/abmahnung/filesharing/1
Spoiler:
FILESHARING-RATGEBER 2011 - Hilfe bei Abmahnung | Urheberrecht http://www.anwalt.de/rechtstipps/filesharing-ratgeber-hilfe-bei-abmahnung_015655.html
Zitat:
10. Jan. 2011 ... In Filesharing-Abmahnungen findet sich daher zunächst ein Hinweis .... Das OLG Köln hat in einem Verfahren den Schadensersatz für den Upload ... sich auch die Abmahnkosten auf ein angemessenes Maß reduzieren würden. ...
Filesharing-Abmahnung wegen des Films "I love you Phillip Morris ... http://www.medienrecht-urheberrecht.de/abmahnung-tauschboerse/168-filsharing-abmahnung-i-love-you-phillip-morris-rechtsanwalt-auffenberg
Zitat:
Abmahnung Filesharing. Mit der Firma Alamode Filmdistribution OHG geht nun eine ... Unterlassungserklärung natürlich Schadensersatz und Abmahnkosten. ... Zurück und für die Anwälte keinen Grund Ihre Forderungen eventuell zu reduzieren. ...
Drastische Streitwertreduzierung - statt 10.000 Euro nur 2.500 ... http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/stoererhaftung-privater-w-lan-inhaber-streitwert-statt-10-000-euro-nur-2-500-euro-laut-urteil-olg-frankfurt-am-main
Zitat:
10. Febr. 2011 ... Drastische Streitwertreduzierung - statt 10.000 Euro nur 2.500 Euro, " Filesharing"-Urteil zu der Störerhaftung ... Ein Unterlassungsanspruch bestünde gegen die Beklagte, allerdings kein Schadensersatzanspruch. ... ihren angeblich "günstigen" Vergleichsangeboten in ihren Abmahnungen häufig fordern. ...
Was tun bei unberechtigten Filesharing-Abmahnungen? Längst nicht jeder, der .... etwa eine Verpflichtung zur Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz, ... und so die Kosten reduzieren, sollte das juristisch zu begründen sein [4] . ...
4.1.3 Ich habe die Abmahnung als normalen Brief und nicht als .... verwechselt und der Schadensersatz, der von den abmahnende in Kanzleien .... Selbst in diesen Fällen konnten wir oft eine Reduzierung der Tagessätze erreichen. ...
Die Anwendbarkeit des § 97 a Abs. 2 UrhG auf Filesharing- Fälle ... http://onlinerecht.wordpress.com/2010/06/29/die-anwendbarkeit-des-%C2%A7-97-a-abs-2-urhg-auf-filesharing-falle/
Zitat:
29. Juni 2010 ...Schadensersatz gab es in der Entscheidung antragsgemäß in Höhe von 150 ? für den ... missbräuchliche Abmahnungen in der Praxis deutlich zu reduzieren. ... 2010 wurden 575.800 Filesharing- Abmahnungen im Wert von über 412 ...