Letzten Monat kam eine Abmahnung, wegen Filesharing einer Datei, ins Haus. Auf Grund der kurzen Frist, dem große Schock und Unwissenheit unterschrieb ich die Unterlassungserklärung und zahle nun in Raten
Nun kam eine 2te Mahnung von einer anderen Agentur, in der steht dass ich auf deren erstes Schreiben angeblich nicht geantwortet haben soll. Dies soll im März gewesen sein. Allerdings ist dieser Brief mehr als unglaubwürdig, allein schon da sie an "FRAU Manuel U." addressiert ist und nicht mal der genaue Grund genannt ist, lediglich der Begriff "Verletzung von Leistungsschutzrechten" ...
Nun bin ich überfordert. Nicht nur dass ich erfahren habe, dass ich mein "Todesurteil" mit der Unterlassungserklärung damals unterschrieben habe, sondern nun habe ich noch Angst dass noch mehr auf mich zu kommt...
Eine Kontaktadresse zu einem Anwalt habe ich bereits von einem Freund erhalten und mich gemeldet und werde so schnell wie möglich zurückgerufen.
Was mich aber dennoch gerade nicht einschlafen lässt. Stehe kurz vor Ausbildung. Befinde mich im Praktikum was über Handwerkskammer läuft und beziehe den anderen Teil des geldes noch vom Amt.
Wie hoch stehen die Chancen dass ich aus der Sache mit der Unterschriebenen Unterlassungserklärung heile raus komme (Wenn ich jemals raus kommen sollte), gibt es da überhaupt noch Hoffnung?
und wie sieht es mit dem 2ten Brief aus, wenn man bedenkt welchen Mist ich bei der ersten Sache gebaut habe als ich sie unterschrieben habe?
also, die erste unterlassungserklärung ist nun unterschrieben, da kann man nichts mehr machen..aber bei der zweiten kann man zumindest was an den kosten drehen..die dürfen nämlich höchstens 100 EUR verlangen, siehe § 97a absatz 2 urhebergesetz..hier findest du mehr informationen:
übrigens kannst du dir einen beratungshilfeschein vom amtsgericht holen, sag einfach, dass du in der ausbildung bist, dann musst du nur 10 EUR an den anwalt bezahlen, und dir dann von anwalt von modifizierte u-erklärung aufsetzen lassen..und ein anwalt in der sache kostet auch nicht so viel, die meisten nehmen zwischen 100 und 300 euro dafür..
Zitat:
Kommentar, damit die Frage endlich aus der Übersicht verschwindet ...
Zitat:
Hallo,
die Situation ist schon ein bisschen schwierig. Du solltest dich auf jeden Fall mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der sich auskennt. Normale Anwälte die Erbrecht oder Strafrecht bearbeiten sind nicht zu empfehlen.
Ich hatte in diesem Fall die Anwälte von Internetrecht-Rostock. Hier sind Spezialisten, die sich auskennen.
Anwalt ist doof, kostet auch wieder ein paar hundert Euro, braucht man aber um gegen diese Haie bestehen zu können.
Ich wünsche Dir viel Erfolg
Zitat:
Ich untershreibe nicht ohn zu Überlegen
Ich würde es so machen wenn ich in deiner Situation wäre mit dem anwalt reden und ihm die sache beschreiben wie es dazu gekommen ist.
Ich verstehe dich dass du dir gedanken machst.
durch zu viele gedanken machst du dir dass Leben schwerer dass ist nicht gut für dich.
Wenn ich du wäre ich würde einfach schlafen gehen und nicht so viele gedanken machen mach ne relax music an ich will dir wirklich helfen
Zitat:
Ich habe leider keine Erfahrung damit, ich weiß nur das "unseriöse" Anbieter solche Mails verschicken, damit drohen das man zahlen muss, die meisten Leute Ignorieren diese Mails und es kommt auch keine weitere mahnung. Allerdings haben sie bei Dir jetzt jemanden gefunden, der anbeißt. Das ein weiteres Mahnschreiben kommt, heißt ja nur, das dies Standardnachrichten sind, da sie vielleicht wissen, das man eh nicht antwortet und schnell Zahlen muss.
Gib die Adresse mal in google ein von wem das schreiben ist, die meißten unseriösen Anbieter stehen bereits im Internet. Das Du diese Erklärung unterschrieben hast, war ein Fehler trotzdem würde ich den Anwalt hinzuziehen und dein geld zurück verlangen da dies eine Betrüger masche sei (falls es eine ist, wie du in google feststellen kannst) Wenn das vor gericht kommt, sollte dein Anwalt diese "Massenbreife" vorlegen. Ich denke du hast gute chancen, je nach seriösistät des anbieters.
Ich untershreibe nicht ohn zu Überlegen. Ich würde es so machen wenn ich in deiner Situation wäre mit dem anwalt reden und ihm die sache beschreiben wie es ...
Ratgeber Abmahnung + Urheberrecht - neue Fragen, Hilfe, Forum http://www.gutefrage.net/alles-zu/abmahnung/urheberrecht/1
Zitat:
16. Juli 2011 ...2 Abmahnung, 1te unterschrieben, jetzt 2te. Frage von ...
Spoiler:
Ratgeber Abmahnung + Filesharing - neue Fragen, Hilfe, Forum http://www.gutefrage.net/alles-zu/abmahnung/filesharing/1
Kündigung von Mietverträgen ? Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Mietvertr%C3%A4gen
Zitat:
1 Ordentliche Kündigung von Wohnungsmietverträgen; 2 Widerspruchsrecht des ... 568 Abs. 1 BGB), das Kündigungsschreiben muss unterschrieben sowie ... In der Regel bedarf es vor einer Kündigung einer Abmahnung an den Mieter. ...
Arbeitsrechtliche Informationen zum Thema Abmahnung. ... Umgekehrt sollten Sie keine schriftlichen Abmahnungen unterschreiben, wenn Sie mit Ihrer .... Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteile vom 19.08.2011, 9 A 1/11 und 9 A 2/11 ...
Abmahnung RAe U+C ehem. kuw Regensburg - netzwelt.de Forum http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/49725-abmahnung-rae-u-c-ehem-kuw-regensburg.html
Zitat:
Habe von denen 2 Abmahnungen jeweils wegen einer Datei erhalten und ... Ich habe bis dato weder gezahlt, noch eine UE unterschrieben. ...
Abmahnung und Unterlassungserklärung - Tipps und Tricks für ... http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/recht-gesetz-schutz-vor-abmahnung/abmahnung-und-unterlassungserklaerung-tipps-und-tricks-fuer-betroffene/
Zitat:
Sie sind hier: Sicherheit im Internet / Recht, Gesetz, Schutz vor Abmahnung... 19.9.2011 : 2:15 : +0200. Sicherheit im Internet; 1: Technische Gefahren. ... Wenn Sie diese Unterlassungserklärung unterschreiben, ist der Fall abgeschlossen. ...
Kündigung in der Ausbildung http://www.azuro-muenchen.de/azubi-beratung/ausbildungsberater/kuendigung-in-der-ausbildung.html
Zitat:
Der Ausbildungsplatzwechsel Die Abmahnung Die Kündigung ... Jedes Exemplar wird dann von Azubi und Ausbilder unterschrieben und Azubi und Ausbilder erhalten ... nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz in der Probezeit zum ______ (Datum). ... hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis nach § 22 Abs. 2 Nr. 2...