17. September 2011, 21:11
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Board Methusalem
Registriert seit: 10.12.2002
Beiträge: 3.294
| Kanzlei Waldorf Frommer aus München Zitat:
* Nach diesem Urteil BGH, Beschluss vom 03.02.2011 Az.: I ZA 17/10, sind auch Minderjährige für Urheberrechtsverstöße haftbar...
* Nach § 106 Abs UrhG ist der Versuch schon strafbar - es ist also egal, ob der Download vollständig war oder abgebrochen wurde
* Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben - Muster dazu massenweise im Netz
* Gegebenenfalls eine Ratenzahlung vereinbaren...
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Antwort von *"photorobi"*... was soll da bitte das Jugendamt tun? Nach dem BGH-Urteil haben die da diesbezüglich keine Handhabe mehr...
>Gib mal diese Kanzlei bei Google ein, da wirst du viel finden, was dir weiter hilft. Die ist schon bekannt. Ist meiner Ansicht nach reine Abzocke.
Was soll daran eine Abzocke sein? Nur weil die Kanzlei auffällig häufig in dem Fall tätig ist? Es ist **kein** Fall bekannt, wo die Kanzlei unterlag in einem Verfahren - anfänglich gab es nur massenweise Reduzierung der Schadensersatzhöhe und der Anwaltskosten - doch niemals eine Einstellung und somit die Rechtfertigung als Abzocke! Das kann sich eine Kanzlei gar nicht erlauben, die verlieren sonst die Zulassung in der Kammer und wären dann Handlungsunfähig.
Aber toll, dass du die Ahndung von Straftaten als Abzocke ansiehst... | Zitat:
Schreib denen mit EinschreibenRückantwort das Du Dich mit dieser Sache an das Jugendamt gewand hast, ob es rechtlich möglich ist, das Kinder mit Unternehmen rechtswirksame Geschäftsbeziehungen führen dürfen.
Wirst sehen, Du bekommst ganz schnell Antwort, das die Sache sich erledigt hat!
| Zitat:
http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/waldorf-frommer-rechtsanwaelte/?gclid=CKH9rJLqrKsCFUW-zAodxg158A
| Zitat:
Gib mal diese Kanzlei bei Google ein, da wirst du viel finden, was dir weiter hilft.
Die ist schon bekannt. Ist meiner Ansicht nach reine Abzocke.
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