Wir haben heute eine Abmahnung in Höhe von 450,00 € der APW Anwaltskanzlei bekommen, in der uns vorgeworfen wird, mit BitTorrent den Fast and Furious 5 Film "öffentlich zugänglich" gemacht zu haben. Das angegebene Datum bzw. die angegebene Uhrzeit beziehen sich auf den 30-04-2011, 06:13:57.0 Uhr.
BitTorrent hat keiner von uns jemals gedownloadet, installiert oder benutzt.
Fast and Furious 5 hatte erst am 28.04.2011 den deutschen Kinostart und abgesehen von der ältesten Tochter unserer Familie sieht niemand Filme auf englisch an, diese versichert aber den Film noch nie gesehen oder sich für ihn interessiert zu haben.
Es gibt zwar eine mit Fast and Furious 5 in Verbindung stehende Datei auf dem FamilienPC, aber das ist ein Soundtrack, der erst seit dem 27.05.2011 00:18:27.0 Uhr auf dem PC ist.
Wir benutzen WLAN aber es "sollte" geschützt sein (WPA2-Personal). Außer dem FamilienPC gab es in diesem Zeitraum keinen anderen PC oder Laptop in unserer Familie, der genutzt wurde, da der einzige Laptop, der das WLAN genutzt hätte, zu der Zeit gerade kaputt und in Reperatur war.
Wie sollen wir nun vorgehen?
Die Abmahnung in Höhe von 450,00 € zu bezahlen kommt unter diesen Umständen für uns nicht infrage. Wir sind alle von unserer "Unschuld" überzeugt und finden auch keine Hinweise an den Aussagen einer der Familienmitglieder zweifeln zu können.
Natürlich haben wir schon in Erwägung gezogen uns Rechtsbeistand zu besorgen, aber haben durch Recherchen bei Google desöfteren gelesen, dass bei so geringen Beträgen die Anwaltskosten die Abmahnungsforderungen bei weitem übersteigen.
Hinzu kommt, dass es uns finanziell weder möglich ist die 450,00 € zu bezahlen, noch einen Rechtsanwalt zu bezahlen, dessen Honorat sich letztendlich auf gleicher Kostenhöhe bewegt.
Hat jemand persönliche Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall gemacht?
Sind die Anwaltskosten wirklich immer so hoch?
Jetzt mal ganz doof gefragt,...
Woher soll ein Internetnutzer denn wissen, ob er etwas verbotenes tut, wenn er sich einen Film oder ein Programm oder eine mp3 aus dem Netz zieht?
Wenn ich mir einen Film übers www ansehe oder downloade und diesen nicht weiter verbreite - wo liegt da die Rechtsgrundlage für eine Abmahnung gegen den Verstoss des Urheberrechts?
Ich muss doch davon ausgehen können, dass was ins Netz öffentlich zum downlowden gestellt wird auch seine rechtmäßige Grundlage hat?
Wenn nicht, warum bestehen denn diese download-sites weiter und warum werden diese nicht geschlossen?
Zitat:
Anhand welcher Daten wurde das ermittel? IP Adresse?
Mir sieht das danach aus, dass das W-LAN doch nicht so sicher ist wie geglaubt und sich jemand Zutritt verschafft hat. Ist das der Fall, dann steht Ihr trotzdem in der Haftung für die Abmahnkosten - nicht aber für den Schadensersatz *(BGH 12.05.2010, GZ I ZR 121/08)*
Selbst ein WPA2 kann sogar mit einem *Comodore C64* (Ältere erinnern sich bestimmt an den Toaster) geknackt werden, wie bei uns im Haus testweise bewiesen wurde (wir hatten das selbe er- und durchlebt - letzendlich hilft dann nur noch die MAC-Filterung als alleiniger Zugriff von PC's die per MAC-Adresse hinterlegt sind im Router.
Ob und was du letzendlich Zahlen musst, kann dir nur ein Anwlt sagen...
Zitat:
"Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes ab 460 ? aufwärts"
[- recht-hat.de]
"Die Anwälte fordern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Schadensersatz zwischen EUR 460,00 und EUR 1.278,70."
[- anwaltskanzlei-hechler.de]
Auf mehreren Websites, hier nur zwei genannt, wurde von einer Abmahngebühr AB 460,00? gesprochen. Bei uns beträgt dieser Betrag aber 450,00? - Ist das eine Besonderheit?
Zitat:
Ich würde trotzdem einen Anwalt aufsuchen. Man kann sich ja vorher über die Kosten unterhalten. Diese besagte Anwaltskanzlei rechnet doch mit der Unwissenheit der Leute, die dann aus Angst zahlen.
Zitat:
Ich würde dir raten, dich zu einem Anwalt zu begeben und ihm den Sachverhalt zu schildern. Solltest du die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können, kannst du vorher zu einem Amtsgericht gehen und dort nachfragen, ob du dort einen Beratungshilfeschein für diese Angelegenheit bekommst, dann kann der RA die Kosten mit der öffentlichen Kasse abrechnen, sofern er sich dazu bereit erklärt.
Wir haben schon mehrfach solche Fälle bei uns in der Kanzlei gehabt.
Die Abmahngebühren würde ich auf gar keinen Fall zahlen, da du dadurch so eine Art Schuldeingeständnis abgibst.
Die Kosten des Anwalts berechnen sich nach der Höhe des Streitwertes, wären bei dir 450?, sofern die Gegenseite nicht in der Unterlassung einen höheren Betrag genannt hat. Dann würden sich die Gebühren auf ca. 90 ? belaufen.
Der RA muss sich aber nicht an das RVG halten, sondern kann auch pauschal eine Beratungsgebühr abrechnen, welche höher ist. Deshalb auf jeden Fall VORHER nachfragen, wie abgerechnet wird.
Zitat:
APW versendet eigentlich nicht grundlos Abmahnungen. Wenn die eine versenden, dann nur, wenn sie handfeste Beweise haben.
Die Kosten sind an der oberen Grenze, aber durchaus üblich. Ob man wegen den Kosten dagegen vorgehen kann, weiss ich nicht.
Lass aber auf keinen Fall irgendwelche gesetzten Fristen verstreichen, sonst geht die Sache vor Gericht. Dann wird es erst richtig teuer...
Zitat:
Hol dir Rat von einem Anwalt.Es gibt diese " Vorgespräche",da zahlst du 20 Euro und hast die genaue Information,ob es sich überhaupt lohnt,einen Anwalt einzuschalten.
Viel Glück!
Zitat:
Manche RA-Kanzlein versuchen ihr Geld so zu verdienen.
Einfach ignorieren. Die einzige rechtliche Möglichkeit das Geld einzutreiben wäre ein gerichtlicher Mahnbescheid. Und die werden es nicht darauf ankommen lassen.
Ich würde dir raten, dich zu einem Anwalt zu begeben und ihm den Sachverhalt zu schildern. Solltest du die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen ...
Abmahnung wegen Filesharing - Rechtsanwalt Thomas Hollweck ... http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/abmahnung-wegen-filesharing/
Zitat:
... "Abmahnung" wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing (P2P) im ... Zahlreiche Abmahnschreiben sind unberechtigt, da die abgemahnte Person ...
insb. zu den Themen: Abmahnung und strafbewehrte Unterlassungserklärung bei filesharing, (Musik) - Tauschbörsen, p2p, eBay, Amazon; Medienrecht, ...
Informationen zu Abmahnung Filesharing Internettauschbörse http://www.kanzlei-papenhausen.de/filesharing.html
Zitat:
Abmahnung Filesharing Internettauschbörse peer2peer Rechtsanwalt ... auf Schadensersatz bei einer unberechtigten Abmahnung: Das Amtsgericht .... um das öffentliche Zugänglichmachen von Tonaufnahmen in einem P2P-Netzwerk ...
LG Stuttgart: Gegen unberechtigte Filesharing-Abmahnung kann ... http://www.damm-legal.de/lg-stuttgart-gegen-unberechtigte-filesharing-abmahnung-kann-negative-feststellungsklage-erhoben-werden-streitwert-von-60000-eur
Zitat:
14. Juli 2009 ... LG Stuttgart: Gegen unberechtigte Filesharing-Abmahnung kann negative Feststellungsklage erhoben werden / Streitwert von 60.000 EUR ...
Abmahnung ? Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
Zitat:
Grundsätzlich sind Abmahnungen für jeden Bereich zivilrechtlicher .... Bilder - und die Zugänglichmachung in Tauschbörsen durch Filesharing. ... Darüber hinaus wird ein Kostenanspruch gegen unberechtigte Abmahnungen vorgeschlagen. .... *****filmen über P2P Netzwerke ? Urheberrechtsverletzungen willkommen? ...
Unberechtigte P2P-Abmahnung: kein Schadensersatzanspruch des ... http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1109.html
Zitat:
28. Jan. 2009 ...Unberechtigte P2P-Abmahnung: kein Schadensersatzanspruch des ... Das Prozedere bei Tauschbörsen-Abmahnungen ist stets dasselbe: Die ...