12. December 2011, 10:59
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#2 |
Board Methusalem
Registriert seit: 10.12.2002
Beiträge: 3.294
| Filesharing, Tauschbörse Anklage ? Zitat:
wenn du minderjährig warst, ist der anschlussinhaber dran, also derjenige, der mit dem provider den vertrag machte
| Zitat:
wenn der inhalt illegal ist, kommt das darauf an wie gut du deine Spuren verwischt hast.
bei echten Profis, macht die Polizei nur selten etwas, da sie wissen, das es mehr als 5 jahre dauern würde, wenn der entsprechende Typ in der Zeit es öfter geamcht hätte.
Wenn du einfach von deinem Rechner etwas hochlädst, dann haben sie dich rcht schnell, wenn sie die Datei kontrollieren.(ca. 3 wochen weil die Post den Brief zustellt :D).
Ob minderjärig oder nicht, ist wieder was ganz anderes. Als Minderjäriger, hast du wahrscheinlich nur noch 80% zu zahlen :)
PS: wenn du es als minderjähriger hochgeladen hast, du nun allerdigns volljährigh bist, gelten die regeln für Erwachsenen.
| Zitat:
Warum sollte man eine Anklage wegen filesharing bekommen? oO
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