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Alt 27. November 2011, 15:58   #1
Board Methusalem
 
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Standard: Urheberrechtsverletzung. Gleich 3 strafen? Problem: Urheberrechtsverletzung. Gleich 3 strafen?



Urheberrechtsverletzung. Gleich 3 strafen?

Habe Gestern Abend eine Post von "Schalast und Partner" bekommen ich solle eine rechnung bezahlen weil ich Musik runtergeladen habe nun meine frage. Wenn ich nur einmal es runtergeladen habe wieso bekomme ich dann gleich 3 rechnung und das immer für denn selben titel nur an 3 verschiedenen tagen. Da kann doch was nicht stimmen, oder ?
burner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27. November 2011, 17:31   #2
Board Methusalem
 
Registriert seit: 10.12.2002
Beiträge: 3.294
Standard: Urheberrechtsverletzung. Gleich 3 strafen? Urheberrechtsverletzung. Gleich 3 strafen?

Zitat:
Wie immer fehlen bei solchen Fragen die wichtigste Angabe.. ergo Gegenfrage: **Nur ein Download** oder auch Upload bspw Torrent, P2P oder einer anderen **Tausch**börse?

Szenario 1 - war es nur ein reiner Download, also kein Upload mit dabei, so war der download zulässig im Sinne von § 53 Abs 1 UrhG. Aber auch hier gibt es eine Einschränkung - nur für Private Zwecke und die Quelle darf nicht rechtswidrig hergestellt und die Vorlage nicht unerlaubt zugänglich gemacht sein.

Normalerweise wird ein Verstoß wenn die Quelle im ganzen illegal ist und kein Upload statt fand nicht verfolgt, weil dann die Beweisführung etwas wackelig wird... womit wir zu was kommen?

Szenario 2 - es war auch ein Upload dabei! Dann wird es eng für dich... Ist ein Upload und somit die unerlaubte Verbreitung mit anhängig, ist die Beweisführung sehr eindeutig und nun kann man das *"volle Programm"* fahren.

Es ist zulässig, dass jeder einzelne Verstoß geahndet wird - das gibt das UrhG locker her. Nur wenn ein und der selbe Verstoß mehrfach an einem Tag statt fand, dann sagen die Gerichte hier halt nein Stopp so nicht!. Nun sagst du ja, du hättest es nur einmal runtergeladen... wenn das mit einer Software gemacht wurde, dann besteht die Möglichkeit, bspw. wenn diese sich im Autostart befindet **selbstständig** einen Upload ausführt - sprich wie ein Server fungiert. So könnte also ein weiterer Verstoß stattfinden... das musst du mal genauer prüfen.

So - nun heißt es handeln! Google mal nach einer modifizierten Unterlassungserklärung und gebe diese ab - was die Kosten betrifft, kann man eine Ratenzahlung vereinbaren. Trifft der Verstoß auch tatsächlich zu, so macht es keinen Sinn einen eigenen Anwalt einzuschalten - der kostet dann schlicht nur geld und kann auch nicht viel machen.
Zitat:
http://filesharing-abmahnung-was-tun.de/abmahnung-wegen-filesharing-von-kanzlei-schalast-partner/ , denkt ihr diese seite ist vetrauenswürdig?
Zitat:
Sind alle 3 Abmahnungen gleich bzw.von der gleichen Kanzlei oder sind das verschiedene Abmahnungen?

Grundsätzlich kannst du mehrere Straftaten mit dem Download begehen, wenn es in einer Tauschbörse war und du upgeloadet hast ..

Straftat - Download
Straftat - Upload (sprich unberechtigtes verbreiten urheberrechtlich Geschützes Material)

aber die 3te Straftat ..

Wäre mal gut wenn du da etwas mehr erzählst dann wäre es möglich dir gezielter zu helfen, der Tipp von h25thp h25thp ist auf jeden Fall schon mal ganz gut.
Zitat:
Erstmal nichts tun und hier lesen: http://abmahnwahn-dreipage.de/AbmahnWissen.html

Dann modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und nichts zahlen...oder wie Du dann meinst
Zitat:
hast du bei einer tauschbörse heruntergeladen wenn ja musst du auf jedenfall bezahlen. Um welchen titel handelt es sich villeicht sind mehrer sänger enthalten dann must du jeden bezahlen .

Phantomias ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27. November 2011, 18:41   #3
Board Methusalem
 
Registriert seit: 04.01.2003
Beiträge: 3.280
Standard: Urheberrechtsverletzung. Gleich 3 strafen? Urheberrechtsverletzung. Gleich 3 strafen? Details

8000? Klage wegen Downloads auf Youtube? (strafe, Urheberrecht ...
http://www.gutefrage.net/frage/8000-klage-wegen-downloads-auf-youtube-
Zitat:
Sie sollte 8000? Strafe zahlen wegen des ganzen. ... 3. Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller. Hilfreichste ... Ich hab ihr gleich gesagt , hör mal das ist technisch unmöglich , aber sie will es nicht verstehen <.< ...

Deutsches Urheberrecht ? Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht
Zitat:
Art. 2 GG (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Art. 5 Abs. 3 GG ..... das Urheberrecht verurteilt, von denen ein gutes Dutzend eine Freiheitsstrafe erhielt.

Spoiler:
Three strikes ? Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Three_strikes
Zitat:
1 Strafrecht; 2 Urheberrecht; 3 Einzelnachweise; 4 Literatur ... bei wiederholter Straffälligkeit höhere Strafen als bei erstmaligen Delikten zu verhängen, jedoch ...

Abmahnung ? Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
Zitat:
2 Mietverhältnisse für Wohnraum; 3 Arbeitsrecht; 4 Literatur ... Die Abmahnung im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht muss eine ... Handlung kann der Verletzte unmittelbar die verwirkte Vertragsstrafe fordern. ..... Dietrich von Hase: Wohnung entrümpeln gleich gewerblicher Verkauf?, akademie.de, 28.

Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen ...
http://de.wikisource.org/wiki/Gesetz,_betreffend_das_Urheberrecht_an_Schriftwerk en,_Abbildungen,_musikalischen_Kompositionen_und_d ramatischen_Werken
Zitat:
5. Okt. 2011 ... 1.5 e. Entschädigung und Strafen. 1.5.1 §. 18. 1.5.2 §. 19. 1.5.3 §. 20. ... bestehenden Werkes gleich geachtet, wenn dieses ein einheitliches ...

Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ...
http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/231.1.de.pdf
Zitat:
[BS 1 3]. Den genannten Bestimmungen entsprechen heute Art. 95, 122 und 123 der BV ... Werks mitgewirkt, so steht ihnen das Urheberrecht gemeinschaftlich zu. ...... 2 Sie müssen die Verwertung nach festen Regeln und nach dem Gebot der Gleich- ..... Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Das Recht am eigenen Bild
http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html
Zitat:
Das Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und Urheberrecht, ... dort, wo andere Grundrechte gleichberechtigt Platz beanspruchen können. ... der bereits das Fotografieren in bestimmten privaten Situationen unter Strafe .... mehr ohne weiteres veröffentlicht oder verbreitet werden (BGH, Urteil vom 3.

Erst warnen, dann strafen: Studie zu Modellen im Urheberrecht ...
http://forum.digitalfernsehen.de/forum/df-newsfeed/296833-erst-warnen-dann-strafen-studie-zu-modellen-im-urheberrecht-3.html
Zitat:
Dann zahlst du eine Strafe beim ersten Mal von 100? und ggf. stellt der Sta die Anzeige beim ersten ... Dann lieber doch gleich abmahnen?


Xerves ist offline   Mit Zitat antworten
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