15. November 2011, 20:39
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Board Methusalem
Registriert seit: 10.12.2002
Beiträge: 3.294
| abmahnung wegen filesharing Zitat:
zahlen muss der, dem der anschluss gehört, da keiner nachweisen kann, wer am pc sitzt
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was sollte man dann machen?
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das gesetz sieht den 12-jährigen als strafrechtlich heranwachsender! in dieser phase sind die personen haftbar, die erziehungs- und obdachsaufgaben übernehmen (i.d.R. die eltern). die erziehungsbeauftragten werden dann zur rechenschaft gezogen!
letztenendes muss man auch unterscheiden, ob der junge den film auf gleichzeitig wieder hochlädt und für dritte zur verfügung stellt!
hoffe ich konnte helfen
| Zitat:
die eltern haften. zudem ist die warscheinlichkeit sehr gering erwischt zu werden. es sei denn, du machst peer-to-peer. och also one click hoster sind wesendlich sicherer. am besten sind welche, die im ausland liegen... nimm gleich ul.to der sitz liegt in hong kong ;)
| Zitat:
Wenn jemand zahlen muss, dann die Eltern.
Allerdings wirst du wegen einem Film wohl kaum was zahlen müssen.
| Zitat:
Die Eltern werden zahlen müssen.
| Zitat:
wenn einer strafe zahlen muß dann die eltern,aufsichtspflicht verletzt
| Zitat:
Wenn, dann haften seine Eltern, da derjenige mit 12 Jahren noch nicht strafmündig ist.
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