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2tes Schreiben der Rasch Anwälte 2tes Schreiben der Rasch Anwälte Hallo, wir haben gestern also am 09.7.2012 ne Antwort auf eine ModUE bekommen die wir im 15.01.2010 auf eine Geldforderung der Kanzlei Rasch geschicht hatten. Jetzt fangen sie an zu feilschen und wollen statt 2100 eur nurnoch 900 euro. Wir sind aber eine Wohngemeinschaft mit 9 leuten wo regelmäßig gäste ein und aus gehen und es war damals schon unklar wer da was runtergeladen hat. Es wird ja behauptet das man nur den belangen kann der die "tat" begangen hat, trotzdem wir natürlich derjenige abgemahnt der den Internetanschluss auf seinen namen zu laufen hat. Natürlich haben wir hier alle kein Geld um uns einen Anwalt zu nehmen, gibt es eine andere möglichkeit auf das schreiben zu reagieren? Vielen dank schonmal |
2tes Schreiben der Rasch Anwälte Zitat:
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2tes Schreiben der Rasch Anwälte Zweites Schreiben der RASCH Rechtsanwälte nach Filesharing ... http://www.anwalt.de/rechtstipps/zweites-schreiben-der-rasch-rechtsanwaelte-nach-filesharing-abmahnung-fuer-emi-oder-universal_024856.html Zitat:
LTE, der nächste Mobilfunkstandard - HTW Chur http://www.fh-htwchur.ch/uploads/media/Publikation_2_Tanner-Hofstetter.pdf Zitat:
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