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Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten Ich habe keinen Ahnung wo du die Argumente für deine These her hast - jedenfalls ist sie größtenteils völliger Quatsch. Jeder Download ist schon eine Vervielfältigung - je nach dem in welchem Maße - was unbestritten ist auf technischer Seite, auch auf der gesetzlichen Seite ist die bestätigt - einzig der Onlinestream ist nicht abschließend bewertet, ob das eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 UrhG ist. Auch deine Gesetzeslage ist mehr als haarsträubend und trifft in keinster Weise so zu - § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (UrhG) (1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. dadurch, dass das Merkmal der Rechtmäßigkeit der Quelle zwingend vorhanden sein muss, ist die Aussage in deiner " Gesetzeslage " schon mal mehr als wiederlegt. Ist die Quelle nicht rechtmäßig zur Verfügung gestellt, ist der Download schon unzulässig Es nützt dir also nichts, dass du hier nach Varianten oder Möglichkeiten fragst wie man den Upload verhindern kann - der Upload macht den unzulässigen Download lediglich beweissicher und macht den Sack zu. Der reine Download wird deshalb nicht verfolgt, weil er ja zu privaten Zwecken zulässig ist und eine Schranke des Urheberrechts (§§ 44a - 63a ff UrhG) darstellt die der Rechteinhaber dulden muss - kommt jetzt noch der Upload dazu, dann bewegt man sich nicht mehr in den Schranken und es droht Strafe nach § 106 UrhG. Folgt man dem AG Leipzig in seiner Urteilsbegründung gegen ********, dann ist selbst das Onlinestreaming schon ein Verstoß gegen die ausschließlichen Rechte des Berechtigten - die Staatsanwaltschaft ermittelt schon... Unterm Strich - der Download wird (noch) nicht verfolgt, weil die Beweisdecke etwas zu dünn ist für die üblichen Verfahren, doch der Fortschritt in der Technik und Software macht es schon möglich auch das zu verfolgen, die Software ist in den Unternehmen die solche Seiten überwachen schon in der Testphase - man sollte sich also nicht all zu sicher fühlen. |
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Unterbindung von Uploads auf Filesharing Webseiten Filesharing ? Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing Zitat:
juris - Kap. 3.2[$]Kapitel 3.2: File-Sharing http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jpk-itr&wt_mc=rss.jpk-itr&nid=jpk-ITR3SR0005 Zitat:
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