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Abmahnung von RA Waldorf Frommer Abmahnung von RA Waldorf Frommer Download ja, Upload nein Viele Abgemahnte teilen mit, dass sie die abgemahnte Datei zwar heruntergeladen aber nicht zum Download angeboten haben. In den meisten Fällen findet der Upload nicht bewusst statt. Der größte Teil der P2P Tauschbörsen ist so eingestellt, dass die Dateien, die sich im Downloadordner befinden, automatisch zum Upload freigegeben werden. Noch während der User eine Datei herunterlädt, werden die bereits geladenen Dateipakete den restlichen Usern umgehend zum Upload angeboten. In einigen Tauschbörsen kann man den Upload auf 0 kb stellen. Hierdurch ist jedoch nicht sichergestellt, dass tatsächlich die Uploadfunktion komplett ausgeschaltet ist. Darüber hinaus werden die heruntergeladenen Dateien weiterhin in der Tauschbörse angezeigt. Für die Erfüllung des Tatbestandes der Urheberrechtsverletzung muss nicht unbedingt bereits ein Upload stattgefunden haben, es genügt bereits das bloße anbieten der Dateien. Quelle: http://www.die-abmahnung.info/abmahn-faq/fragen-zur-technik-und-dem-datenschutz/.... Das erklärt wohl warum in deinem Brief steht, du hättest den Film "Safe-Todsicher" über bittorrent veröffenlicht. |
Abmahnung von RA Waldorf Frommer Zitat:
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Abmahnung von RA Waldorf Frommer Kanzlei Waldorf Frommer - Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Waldorf_Frommer Zitat:
Thema: ABZOCKE-Serien Abmahnung RA Waldorf Frommer für Filme - Sat ... http://forum.sat1.de/showthread.php?12167-ABZOCKE-Serien-Abmahnung-RA-Waldorf-Frommer-f%FCr-Filme Zitat:
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