Problem: Rechtliche Lage zu hochgeladenen Dateien
Rechtliche Lage zu hochgeladenen Dateien
Beim Upload eines durch das UrhG geschützte Datei greift §106 UrhG
(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
http://www.mediendelikte.de/106urhg.htm
Hier hast du noch einige Verweise darauf!
Meines Wissens wird das Urheberrecht weder im StGB noch im BGB geregelt sondern einzig und allein im UrhG |