Nimm Dir mal etwas Zeit für Lektüre. GuggstDuHier: http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/107952-grundkurs-fuer-neuabgemahnte-grundlagen-bitte-voher-lesen.html
In dem Forum gibt es auch Threads zu den verschiedenen Abmahnanwälten. Entweder Ihr ward ziemlich munter unterwegs oder Ihr seid auch bei Samplern gelandet. Da sind gleich ne ganze Reihe Rechteanbieter unterwegs, da brauchts nen neuen, grösseren, Briefkasten.
Wenn die modifizierten Unterlassungserklärungen, die Du in Absprache mit mit Deiner Chefin herausgegeben hast, etwas taugen, so sind sie nur für das jeweilige abgemahnte Werk formuliert. Dann ist es halb so wild, wenn der gleine Rechteanbieter ein zweites Mal abmahn(en) lässt.
Zitat:
Deiner Frage nach zu urteilen was Du noch überhaupt nicht beim Anwalt. Und das obwohl Su bereits vor einem Jahr das erste Schreiben bekommen hast.
Bis Du volljährig?
Wenn nein, informiere sofort Deine Eltern und lege ihnen alle Briefe vor, damit Sie sofort einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen
Wenn ja, gehe umgehend selbst zu Anwalt!
Illegale Doenloads können emense finanzielle Kosten verursachen. Das heißt wenn Du nicht reagierst bekommt die Gegebseite automatisch recht zugesprochen und Du musst eventuell 5000 - 10000 Euro wegen Urheberrechtsverletzungen bezahlen
Zitat:
Du hättest schon beim ersaten Brief einen Anwalt einschalten sollen. Für das reine Downloaden bekommt man keine Abmahnung, ich vermute du hast Filesharing betrieben. Da es mehrere Titel und Filem waren bekommst Du für jeden einzelnen Titel eine Abmahnung, auch wenn es z.B. ein Album war wird darauf jeder einzelne Titel abgemahnt und das wird sehr teuer. Da kommen leicht mehrer Tausend Euro zusammen.
Geh zu einem Anwalt der sich auf Medienrecht spezialisiert hat alleine kommst Du aus der Sache nicht mehr raus.
Zitat:
Hallo,
Schwer zusagen was passiert. Man weiß ja auch nicht ob die Briefe der Kanzlei rechtens sind. Da gibt es ja auch viele schwarze Schafe die *Abzocke* betreiben.
Wenn sie echt sind wird wohl eine Geldstrafe an stehen.
ABER: Geh zum Anwalt deines Vertrauens und lass die Brief mal durch checken ;)
Beim Download ist es technisch aufwendiger und weitaus schwieriger zu ... der finanzielle Ruin bei einer Zuwiderhandlung, die drakonische Strafzahlungen ...
Spoiler:
Urheberrecht: Was erlaubt ist, was nicht, welche Strafen drohen http://www.t-online.de/digital/id_13387934/urheberrecht-was-erlaubt-ist-was-nicht-welche-strafen-drohen.html
Zitat:
23. Sept. 2011 ... Dr. Andreas Lober, Fachanwalt für IT-Recht, beantwortet für t-online.de Fragen rund um das Kopieren, Tauschen und Downloaden.
Willkommen bei Heike Schäfer http://www.h-schaefer.com/html/galerie/galerie-vorlagen.html
Filesharing: Abmahnung von DigiProtect wegen Musik-Download ... http://www.anwalt.de/rechtstipps/filesharing-abmahnung-von-digiprotect-wegen-musik-download-durch-rechtsanwaelte-schalast-und-partner_005710.html
Zitat:
30. Nov. 2009 ... Filesharing: Abmahnung von DigiProtect wegen Musik-Download durch ... Die danach für jeden Fall der Zuwiderhandlung in gleicher Höhe ...
Filesharing: So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung - eRecht24 http://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/6716-filesharing-abmahnungen.html
Zitat:
... zum legalen Download der Dateien angeboten (iTunes, Amazon, Musicload, etc.) ... (5.100,00 Euro oder höher) für jeden Fall der Zuwiderhandlung versehen.
... Sprachwissen. Sie sind hier: Startseite ? Wörterbuch ? Zuwiderhandlung... PayPal. Lastschrift*. Kreditkarte. * Wird bei Download-Produkten nicht angeboten .
| Abmahnung- was tun? Dr. Matthias Losert ? Rechtsanwalt in Berlin http://www.matthias-losert.de/abmahnung-was-tun/
Zitat:
... jeden Fall der Zuwiderhandlung von der Unterlassungsgläubigerin festzusetzenden, im Streitfall gerichtlich zu überprüfenden Vertragsstrafe, zu unterlassen, ...