Board-Kneipe 'Laberecke' Hier kannst Du allen ein virtuelles Getränk ausgeben =) In der Kneipe kann man sich über alles und nichts unterhalten... |
Umfrageergebnis anzeigen: Macht ihr weiter? |
ja, bei so vielen leuten werden die mich schon nicht erwischen
| | 0 | 0% |
ja, die gehen eh nur auf die großen fische los
| | 12 | 60,00% |
ich weis nicht, ich werde mal die news nach in kraft tretten des "rechts" abwarten
| | 6 | 30,00% |
nein, das risiko ist mir zu groß
| | 2 | 10,00% |
5. October 2003, 03:24
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#16 | Board Profi
Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 987
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in deutschland musst du beweisen, das du es gekauft hast.
keine rechnung - kein nachweis > du böser bube hast es "geklaut" > ab in die kiste
erstmal müssen sie dich am schlawittchen haben. aber wenn,
musst du das gegenteil beweisen. |
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5. October 2003, 13:04
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#17 | Junior Member
Registriert seit: 04.04.2003
Beiträge: 85
| Gucky,
ja was ist das denn???
ich hab viele orginal spiele aber auch hard und software!! meinst de ich heb dei quittungen auf? spätestens nach einem monat landen die in der tonne! abgesehen von grossen anschaffungen! Wollen die mir jetzt sagen ich hab alles geklaut?? die spinnen doch!
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und bitte ins gästebuch schreiben! |
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5. October 2003, 13:51
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#18 | Board Profi
Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 987
| Zitat:
Zitat von Husky die spinnen doch! | wer behauptet denn das gegenteil ? hast ja recht, ist aber so. |
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5. October 2003, 13:56
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#19 | Junior Member
Registriert seit: 04.04.2003
Beiträge: 85
| Gucky,
ahh! mal jemand der mich versteht! Toll!
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und bitte ins gästebuch schreiben! |
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5. October 2003, 17:30
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#20 | Senior Member
Registriert seit: 28.09.2003
Beiträge: 388
| Quittungen aufbewaren? So ein Quatsch. Es gilt grds. die Unschuldsvermutung (jedenfalls für Leute, für die sich die PResse nicht interessiert), d.h. es reicht, wenn Du das Original besitzt, ergo in Deinem Regal stehen hast. Wenn der Staat dann meint, Du hättest das Original geklaut, muss er es Dir erst mal beweisen.
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7. October 2003, 13:33
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#21 | Junior Member
Registriert seit: 04.04.2003
Beiträge: 85
| Furio,
würd ich auch sagen, weil es irgendwie logischer scheint!
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7. October 2003, 13:34
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#22 | Gast | Zitat:
Quittungen aufbewaren? So ein Quatsch. Es gilt grds. die Unschuldsvermutung (jedenfalls für Leute, für die sich die PResse nicht interessiert), d.h. es reicht, wenn Du das Original besitzt, ergo in Deinem Regal stehen hast. Wenn der Staat dann meint, Du hättest das Original geklaut, muss er es Dir erst mal beweisen.
| Wie heißt es doch: "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld". |
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7. October 2003, 18:23
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#23 | Stammposter
Registriert seit: 10.04.2003 Ort: BW: 50 Km SO der Landeshauptstadt
Beiträge: 629
| @ RuZap
Gut gesagt! Ist aber nicht immer gesagt!
Gruß
MoD
__________________ System:
Barton 3,2 GHz + (FSB 400), Epox 8KRA2+, ATI Radeon X850XT, 2 GB Ram PC-3200 (MDT CL 2,5), Festplatten: WD 800JB und eine WD 1600JD , Win XP Pro incl. Serv.-Pck. 2, T-DSL 3000 |
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7. October 2003, 19:27
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#24 | Board Profi
Registriert seit: 02.10.2003
Beiträge: 987
| Zitat:
Zitat von RuZap Wie heißt es doch: "Unschuldig bis zum Beweis der Schuld". | und wers glaubt kommt auch in den himmel.
wenn die eierei ne wohnungsdurchsuchung macht und teile findet, die fragwürdig erscheinen, schlagen (beschlagnahmen) sie erstmal zu und ihr müss beweisen, das es euer eigentum ist, sonst ist es essig mit der herausgabe dieser teile. |
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7. October 2003, 20:38
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#25 | Stammposter
Registriert seit: 10.04.2003 Ort: BW: 50 Km SO der Landeshauptstadt
Beiträge: 629
| @ Gucky
Das entspricht leider der Realität! wenn sie erstmal einen am Wickel haben, lassen sie IHN nicht mehr so schnell los!
Gruß
MoD
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