Was habe ich denn jetzt von der Meldung im shortnews Laufband zu halten: "Beweise gegen alle P2P User nutzlos"
Laut Artikel deshalb, weil die IP nicht eindeutig einem Benutzer zugeordnet werden kann. Nur mal so ein Gedanke dazu, ich habe einen WLan Router, der ist nicht richtig konfigurert ist d.h. man kann sich mit einem beliebigen WLan Rechner bei mir einklinken.
D.h. es ist nicht mehr möglich mir den Missbrauch nachzuweisen, da ich sowas nie machen würde, muss sich jemand in mein Wlan eingeklinkt haben, der verbotene Sachen gemacht hat. Das kann aber nicht nachvollzogen werden, weil ich keine Logs führe. Bin ich schliesslich nicht zu verpflichtet.
Mir kann man nichts mehr nachweisen und ich bin aus dem Schneider. Ich habe nur fahrlässig gehandelt, weil ich mein WLan nicht abgesichert habe... aber dazu kann mich ja niemand zwingen.
Und noch weiter, ich habe eine Fernsteuersoft auf meinem Rechner installiert, dieser kann also auch von jedem Hacker bedient werden ...selbstverständlich habe ich meinen Fernwartungszugang auch nicht geschützt
Man kann mir also auch in allen anderen Missbrauchsfällen nicht mehr nachweisen, dass ich Wissen über die Software hatte, die Böses gemacht hat. Und nun? Sind WLan Router mit Ihren default Sicherheitslöchern also der Freifahrtsschein für P2P User?