Der Software-Hersteller SAD geht gerichtlich gegen Anbieter vor, die seine Produkte in Tauschbörsen zum Download anbieten. Vom Landgericht Bielefeld erwirkte die Ulmer Firma jetzt eine Verfügung gegen den Betreiber einer "Eselseite", die das Programm MovieJack fast "wie in einem Katalog" angeboten hatten.
Der Inhaber der Website muss den Link unverzüglich entfernen, andernfalls drohen rund 250.000 Euro Ordnungsgeld, schreibt SAD. Weiterhin muss der Domain-Inhaber für jede verbreitete Software eine Lizenzgebühr nachzahlen und hat alle Gerichtskosten zu tragen.
Das Landgericht wertete das Angebot von MovieJack über die "Eselseite" als Mitwirkung an der rechtwidrigen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken, teilt SAD mit. Der Hersteller ist nach eigenen Angaben "äußerst zufrieden" mit dem Ergebnis. Mit dem Vorgehen gegen den Internet-Anbieter habe SAD "immerhin einen Warnschuss abgegeben". (smk)
Info: www.s-a-d.de
www.lg-bielefeld.nrw.de