16. February 2004, 14:00
|
#16 |
Gast |
Wieder was neues: Zitat:
Unterlassungerklärung für zweite Abmahnung
Im Falle der zweiten Abmahnung, die uns vorwarf an der Verbreitung von Beleidigungen mitzuwirken, haben wir uns entschlossen Herrn Gravenreuth eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um ihm jegliche Möglichkeit zu nehmen eine Einstweilige Verfügung zu erwirken. Dabei erkennen wir jedoch nicht die Rechstpflicht an und halten den geltend gemachten Anspruch für nicht existent. Außerdem weisen wir den Kostenanspruch zurück.
Aus diesem Grund wird der Fall zu einem späteren Zeitpunkt ggf. trotzdem vor Gericht verhandelt, hat aber keinen weiteren Einfluss auf unser eigentliches Ziel.
| Bilder dazu auf: http://www.freemule.net/?news |
| |