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Board-Kneipe 'Laberecke' Hier kannst Du allen ein virtuelles Getränk ausgeben =) In der Kneipe kann man sich über alles und nichts unterhalten...

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Alt 11. February 2004, 03:56   #1
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Standard: Eintragung der Marke 'eMule' und 'eDonkey' Problem: Eintragung der Marke 'eMule' und 'eDonkey'



Neues vom 'guten Günni':


Zitat:
Markentext: eMule
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Firstway Medien GmbH, Ammersbek
Leitklasse: 09
Klassen: 09; 16; 38; 41; 42
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf.
läuft

UG10 - Allgemeine Angaben
Markentext: eMule
Markenform: Wortmarke
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf.
läuft

UG15 - Inhaber, Vertreter
Name und Wohnort/Sitz
des Anmelders/Inhabers der Marke: Firstway Medien GmbH, Ammersbek
Name und Sitz des gegenwärtigen Vertreters: Frhr. von Gravenreuth
und Partner, Anwaltssozietät, München
Zustellungsanschrift: Rechtsanwälte
Günter Frhr. von Gravenreuth &
Bernhard Syndikus
Schwanthalerstr. 3
80336 München

UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
Leitklasse: 09
Klassen: 09; 16; 38; 41; 42
Erfassung / Umklassifizierung gemäß Nizzaer Klassifikation (NCL
Datum der Erfassung / Umklassifizierung: 05.05.2003
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Mit oder ohne
Programmen und/oder Dateien versehene Bild- und/oder
Toninformationsträger und/oder Datenträger aller Art, insbesondere
Festplattenspeicher und Nur-Lese-Speicher (ROM), -RAM und
Steckmodule, optische Speicher (ausgenommen belichtete oder
unbelichtete Filme) einschließlich Compactdisc-ROM und -WROM;
Mauspads; Druckereierzeugnisse auf den Gebieten der Netzwerktechniken
einschließlich des Internets, der Computertechnik und der
Computerprogramme, insbesondere Bedienungs- und
Benutzungsanleitungen, Arbeitsanleitungen, Bücher einschließlich
Handbücher, Programmdokumentationen, schriftliches Begleitmaterial
für Computerprogramme und Computer- und Videospiele; Betrieb von
Onlinediensten, nämlich Sammeln, Speichern von Daten, Betrieb eines
Netzservers für Dritte; Dienstleistungen einer Datenbank,
insbesondere Vermietung von Zugriffszeiten; Sammeln und Liefern von
Daten, Nachrichten, Informationen innerhalb digitaler Netze;
Übertragungs- und Vermittlungsdienste für Sprach-, Daten-,
Videosignale, insbesondere in digitalen Netzen; Video-on-Demand;
Internetwerk- und -dienstleistungen, nämlich die Entwicklung,
Gestaltung, Programmierung und Einrichtung von Internetsites;
Ausbildung für und Unterricht über Programmierung, Wartung und
Benutzung von elektrischen und elektronischen
Datenverarbeitungsgeräten und Datenverarbeitungsprogrammen;
Veröffentlichung und Herausgabe von Zeitschriften und Zeitungen;
Veranstaltung und Durchführung von Ausstellungen und Kongressen auf
dem Gebiet der Kultur, Unterhaltung und Ausbildung; Vermietung von
Datenverarbeitungsanlagen und Programmen für die Datenverarbeitung
einschließlich Computer- und Videospiele; Erstellen, Entwickeln,
Verbessern und Anpassen von Datenverarbeitungsprogrammen und/oder
Dateien (einschließlich Multimedia und Homepages) für Dritte; Vergabe
von Lizenzen an Datenverarbeitungsprogrammen einschließlich Computer-
und Videospiele und Dateien; Verwaltung und Verwertung von
Urheberrechten; Verwertung gewerblicher Schutzrechte;
Zurverfügungstellen von Daten in digitalen Netzen, Datenverwaltung
auf Servern


UG30 - Verfahren (Chronologie)
Anmeldetag: 23.04.2003
Tag der Eintragung: 08.01.2004
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 13.02.2004

--------------

Ebenfalls durch Gravenreuth für einen Mandanten eingetragen: edonkey
Registernummer/Aktenzeichen: 30227501.0
__________________
Da GuRu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11. February 2004, 16:05   #2
Board Methusalem
 
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Beiträge: 2.096

Diese aktuelle Meldung gibts dazu.


Was soll man den davon halten und wie ernst muss man das nehmen ?


Zitat:
Gepostet von URMEL am 11. Februar 2004 14:09:27:

Wie einige von euch sicher schon wissen hat sich die Firstway Medien GMBH (besitzer der eself... domains usw) "eMule" als Markenname eintragen lassen.
Vertreten durch unseren lieben Freund Frh. v. Gravenreuth wurde nun eMule.de abgemahnt.
Das eMule Team versucht nun auf rechtlichem Wege die Löschung der Marke durchzusetzen.
Das ist jedoch sehr kostspielig. Deswegen sind wir auf Spenden angewiesen.
Mehr info auf: xxxxxxxxxxx

Viele Grüße,

URMEL (eMule-webteam)
Die Quelle lass ich weg und auch den Link zum SPENDENKONTO.

Januar

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Alt 11. February 2004, 16:40   #3
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Standard: Eintragung der Marke 'eMule' und 'eDonkey' Eintragung der Marke 'eMule' und 'eDonkey' Details

@ Januar1956

Schau mal hier http://www.freemule.net/

dann weißt du mehr.
mfg
Odinasgardson

Odinasgardson ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11. February 2004, 16:50   #4
Board Methusalem
 
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Standard: Eintragung der Marke 'eMule' und 'eDonkey' Lösung: Eintragung der Marke 'eMule' und 'eDonkey'

@ Odinasgardson

Ich habe den Link und die Quelle "extra" weggelassen !
Es wäre in meinen Augen nicht lustig, wenn einige User ohne genauere Infos von "unserem" Board zur Bank rennen und sich diese dann als Ente herausstellt.


Januar
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Alt 11. February 2004, 16:54   #5
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Standard: Eintragung der Marke 'eMule' und 'eDonkey' Eintragung der Marke 'eMule' und 'eDonkey' [gelöst]

Dann schau mal hier http://www.emule-project.net/

mfg
Odinasgardson

So wie es aussieht ist das offiziell
Odinasgardson ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11. February 2004, 17:05   #6
Board Methusalem
 
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Beiträge: 2.096

Yep,

ich liebe "online Banking" !

Januar
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Alt 12. February 2004, 10:16   #7
Senior Member
 
Benutzerbild von Vip2002
 
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Beiträge: 488

Mich würde mal was ganz anderes interessieren.

Warum wird das Thema nur hier besprochen? Aus meiner Sicht gehört es ganz groß unter die Meldung bezüglich der 1.2 Mods.

Sonst kann es nämlich ganz schnell mit der Behauptung aus sein, dass emule kostenfrei ist und bleibt.

Verhindern kann man das nur mit einer Aktion der ganzen Community. Deshalb bitte liebe Mods, packt das in Newszeile des Boards!
__________________
<MfG> ViP2002 </MfG>

-- :o DON`T PANIC! - Deine Hardware reicht für eMule allemal :o --
Vip2002 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12. February 2004, 23:29   #8
Advanced Member
 
Registriert seit: 21.02.2003
Beiträge: 241

Ändert doch alle mal Eure Signaturen, so wird das vielleicht noch weiter verbreitet...
__________________
(3... 2... 1... Mülltonne)™
skuX ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. February 2004, 07:33   #9
Gesperrt
 
Benutzerbild von Odinasgardson
 
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Beiträge: 1.015

Schon geschehen.

mfg
Odinasgardson
Odinasgardson ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. February 2004, 12:42   #10
RuZap
Gast
 
Beiträge: n/a

Hier ein Artikel von onlinekosten.de:

Zitat:
Abmahnwahn: Exklusiv-Interview mit den emule.de-Gründern

aus dem Bereich Sonstiges
Von Alex Leinhos

"Ich dachte, es wär' ein schlechter Scherz!" - emule.de-Gründer Marcus Falck und emule-Erfinder Hendrik Breitkreuz über P2P, Dialer und die neue Abmahnwelle aus dem Hause Gravenreuth...

onlinekosten.de: Herr Falck und Herr Breitkreuz, Sie sind maßgeblich an Entwicklung und Verbreitung von emule beteiligt. Stellen Sie sich bitte kurz vor. Wer Sie sind und was Sie machen…
Breitkreuz: Ich bin Hendrik Breitkreuz, aber in Sachen emule eher bekannt unter Merkur. Vor ca. 2 Jahren hatte ich das eMule Projekt begonnen und arbeite bis heute mit Pausen noch mit dem Entwicklerteam an eMule.
Falck: Ich bin Marcus Falck, mir gehört das deutsche eMule Portal eMule.de, dass seit dem 1.9.2002 online ist.

onlinekosten.de: Eine Frage an den Entwickler. Für unsere unwissenden Leser: Was ist emule überhaupt? Was kann es, wie funktioniert es?
Breitkreuz: eMule ist ein open-source filesharing client, der das eDonkey2000 Netzwerk benutzt und damals als Alternative zum Client von MetaMachine, eDonkey2000 begonnen wurde.

"Ich dachte, es wäre ein schlechter Scherz..."

onlinekosten.de: Machen Sie das alle eigentlich hauptberuflich oder ehrenamtlich fürs Netz?
Breitkreuz: Hauptberuflich studiere ich. Die Entwicklung ist auch nicht kommerziell und alle, die daran arbeiten, machen dies "ehrenamtlich" in ihrer Freizeit.

onlinekosten.de: Herr Falck, was haben Sie gedacht, als Sie die Syndicus-Abmahnung bekamen?
Falck: Ich dachte, es wäre ein schlechter Scherz. Die Frist für die Unterlassungserklärung lief an dem Tag aus, als ich den Brief erhalten habe.

onlinekosten.de: Fanden Sie die ganze Nummer nicht reichlich unverschämt?
Falck: Auf jeden Fall. Wir hatten schon einmal Post von Gravenreuth. Damals hatte ein User in unserem Forum vor einigen Seiten gewarnt, auf denen eMule als Dialerdownload angeboten wurde. Auch hier wurde eine knappe Frist gesetzt, diesen Beitrag offline zu stellen - was wir dann auch getan haben.

onlinekosten.de: Mal ganz ehrlich: Haben Sie Angst vor dieser Kanzlei?
Falck: Nunja, fast das ganze deutsche Internet zittert vor dieser Kanzlei. Nur wir werden diesmal nicht nachgeben. Die Rechtslage spricht eindeutig für uns.

"Das nimmt jetzt ganz neue Formen an..."

onlinekosten.de: Was will Syndicus mit seinen Aktionen wirklich erreichen?
Falck: Das ist natürlich pure Spekulation. Aber wenn man sich ein bisschen auskennt, könnte man annehmen, dass bestimmte Firmen auf eMule.de für den Client (nach einer möglichen Übernahme durch den vermeintlichen Rechtsinhaber, Anm. d. Red.) eine Lizenzgebühr verlangen werden.

onlinekosten.de: Wie finden Sie das?
Falck: Das ist natürlich reinste Abzocke. Unerfahrene User werden aufgefordert, für etwas zu zahlen, was kostenlos ist. Nicht nur, dass es illegal ist (eMule ist Open Source), es ist auch für uns eine Belastung, da uns die User mailen, die uns mit den Bezahlungsmethoden konfrontieren.

onlinekosten.de: Was wissen Sie über Syndicus Verbindungen in die Mehrwertbranche?
Falck: Genaues kann hier keiner wissen. Man kann nur Vermutungen anstellen. Syndikus ist Admin-C von mehreren eDonkey/eMule Seiten wie z.b. eselfilme.de - emule-client.com (der Abzocke-Client). Manche Leute vermuten, dass die Firmen, die irgendwo auf den British Virgin Islands sitzen, nur Briefkastenfirmen seien und Syndikus selbst die Fäden zieht. Das sind natürlich alles nur Vermutungen.

onlinekosten.de: Ist das jetzt der Angriff der Dialer- und Abzockbranche auf die kostenlosen Dienste?
Falck: Dies ist leider schon lange der Fall. Dialer, die eMule oder andere kostenlose Dienste für Geld verbreiten, sind ja leider alltäglich, nur nimmt es mit dieser Markenrechtseintragung ganz neue Formen an.

"Ein Netz ohne Abzocke und Trittbrettfahrer..."

onlinekosten.de: Was jetzt: Nachgeben oder durchkämpfen bis zum bitteren Ende?
Falck: Solange wir können, werden wir natürlich kämpfen.

onlinekosten.de: Sie haben jetzt zu Spenden für eine rechtliche Gegenaktion aufgerufen. Wie viel Geld wird dafür benötigt?
Breitkreuz: Das richtet sich nach dem Streitwert, den die Kanzlei setzt. Und nach dem Ausgang des Verfahrens natürlich.

onlinekosten.de: Gesetzt den Fall, er gewinnt – was dann? Wird Herr Breitkreuz emule dann einen anderen Namen geben müssen?
Breitkreuz: Wir haben noch nicht entschieden, wie wir in einem solchen Fall weitermachen würden. Wir hoffen auch eher darauf, dass dies nicht nötig wird.

onlinekosten.de: Welche emule-Seiten können Sie empfehlen? Oder: Woran erkenne ich einen Abzocker schon im Voraus?
Breitkreuz: Nunja, vor allem wer neu ist und die ganzen schwarzen Schafe noch nicht kennt, sollte seine eMule Version bei der offiziellen Seite auf emule-project.net laden oder auch bei eMule.de.

onlinekosten.de: Letzte Frage an Sie beide: Was wünschen Sie sich für emule und die Zukunft des Netzes?
Breitkreuz: Ich wünsche mir ein Netz, wo keiner kommerzielle Interessen verfolgt.
Falck: Ich wünsche mir ein Netz ohne Abzocke und Trittbrettfahrer.

onlinekosten.de: Herr Breitkreuz und Herr Falk, alles Gute und vielen Dank für das Gespräch.

Anwalt ohne Gnade: Während des Gespräches mit Falck und Breitkreuz trudelte bei deren Anwalt auch schon die nächste Abmahnung aus dem Hause Gravenreuth ein. Wegen ihres Engagements und der Spendenaktion auf freemule.net...
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Alt 13. February 2004, 16:15   #11
Board Methusalem
 
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Beiträge: 2.096

Zitat:

" Sehr geehrter Herr

Widerspruch gegen eine eingetragene Marke gemäß § 42 MarkenG
(http://www.markengesetz.de) können Sie innerhalb von 3 Monaten nach Eintrag der Marke einlegen, wenn Sie selbst auch eine eingetragene Marke haben.

Das Widerspruchsformular dazu finden Sie unter :
http://www.dpma.de/formulare/w7202.pdf

Die Gebühr für das Widerspruchsverfahren beträgt 120 EUR (http://www.dpma.de/formulare/a9510.pdf).


Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder Sie kein Markeninhaber sind, können Sie eine Löschung der Marke beantragen.

Eine eingetragene Marke wird gelöscht bei Nichtigkeit der Marke wegen des Bestehens älterer Rechte (relative Nichtigkeitsgründe, § 51 Abs. 1 Markengesetz), d.h. wenn eine Marke mit älterem Zeitrang entgegensteht.

Einleitung des Löschungsverfahrens erfolgt durch Klage auf Löschung vor den ordentlichen Gerichten, d. h. den zuständigen Landgerichten, wobei ein Rechtsanwalt Pflicht ist, vom Inhaber eines älteren Rechts wegen Bestehen eines relativen Schutzhindernisses, d.h. Bestehen eines Rechts mit älterem Zeitrang (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz). Ein patentamtliches Löschungsverfahren findet nicht statt.

Die Löschung kann nicht mehr verlangt werden, wenn der bzw. die Inhaber der älteren Marke die Benutzung der jüngeren Marke 5 Jahre geduldet hat bzw. haben (§ 51 Markengesetz).

Eine Löschung wegen Nichtigkeit, d.h. eine Entscheidung, die auf absolute oder relative Schutzhindernisse gestützt ist, wirkt ab dem Eintragungszeitpunkt der Marke (§ 52 Abs. 2 Markengesetz)

Die Bestimmungen des Markengesetzes können Sie nachlesen unter http://www.markengesetz.de.

Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass diese Auskünfte nicht rechtsverbindlich sind. Als Mitarbeiterin der Auskunftsstelle darf ich nach dem Rechtsberatungsgesetz keine Rechtsauskunft geben, hierzu sind nur die rechtsberatenden Berufe (Patentanwälte) befugt."
Quelle: http://www.ed2k-serverboard.de/diesel/
__________________
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Januar1956 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. February 2004, 19:27   #12
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Registriert seit: 21.09.2003
Beiträge: 844

Zitat:
Zitat von emuleforum.net

Abmahnung EMULE
Hallo liebe Emule Entwickler,

------------------------------------------

Registernummer/Aktenzeichen: 30320985.2



UG01 - Kurzer Überblick
Markentext: eMule
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Firstway Medien GmbH, Ammersbek
Leitklasse: 09
Klassen: 09; 16; 38; 41; 42
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf. läuft


UG10 - Allgemeine Angaben
Markentext: eMule
Markenform: Wortmarke
Letzter Verfahrensstand: eingetr. Marke - Widersp.frist od. - verf. läuft


UG15 - Inhaber, Vertreter
Name und Wohnort/Sitz
des Anmelders/Inhabers der Marke: Firstway Medien GmbH, Ammersbek
Name und Sitz des gegenwärtigen Vertreters: Frhr. von Gravenreuth und Partner, Anwaltssozietät, München
Zustellungsanschrift: Rechtsanwälte
Günter Frhr. von Gravenreuth &
Bernhard Syndikus
Schwanthalerstr. 3
80336 München


-----------------------------------------------------

bitte nicht einschüchtern lassen.

Das Patentamt prüft bei einer Markenanmeldung NICHT, ob der Anmelder damit eventuelle Markenrechte verletzt.
Das muss der eventuell verletzte SELBER tun (Also Ihr)
Das heisst, eine Markeneintragung ist mit der Eintragung selber noch lange nicht wirksam. Erst nach einer Frist (Patentamt fragen bzw anrufen)

deshalb ist es a)

eine Frechheit, schon eine Abmahnung rauszuschicken.
Im Gegenteil, ihr hättet diese Abmahnung rausschicken müssen. (Dennoch nicht falsch mit der Abmahnung umgehen und bitte nicht einfach ignorieren ! , Rechtsanwalt aufsuchen !)

Ich hatte so einen ähnlichen Fall, bitte RA aufsuchen !
Beruft Euch auf den Werkttitelschutz !

Hier ein Auszug aus meine Brief, den ich damals verfasst habe.

viele Grüße

Gemäß § 5 Abs. 1 MarkenG werden Werktitel wie auch Unternehmenskennzeichen als geschäftliche Bezeichnungen geschützt. Werktitel sind gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG "die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken". Der Erwerb des Schutzes einer geschäftlichen Bezeichnung - also auch eines Werktitels - gewährt dem Inhaber ein ausschließliches Recht (§ 15 Abs. 1 MarkenG).

Computerprogramme sind in § 5 Abs. 3 MarkenG zwar nicht ausdrücklich genannt, jedoch hat der Bundesgerichtshof nach der neuen Rechtslage in zwei Entscheidungen aus dem Jahre 1997 (BGH, Urt. v. 24.04.1997 - I ZR 233/94) und ( BGH, Urt. v. 24.04.1997 - I ZR 44/95) ausdrücklich bestätigt, dass sich der Werktitelschutz auch auf Computerprogramme erstreckt.

Neben dem Schutz als Werktitel kommt ein Schutz als Marke gemäß § 4 MarkenG in Betracht, welcher in dem Falle durch Verkehrsgeltung (§ 4 Nr. 2 MarkenG) entsteht.

Der Titelschutz entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Titel tatsächlich in Gebrauch genommen wird, also in der Regel mit dem Erscheinen des Werkes.
Quelle: eMuleforum.net das Forum für den eMule
Tarod`s Son ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13. February 2004, 20:29   #13
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Beiträge: 80

Nur mal so...

Wenn doch schon so weit bekannt ist, dass dieses Anwaltsbüro (insbesondere die Anwälte als Person) so dubiose Geschäfte und unseriöse Tätigkeiten macht...(gibt ja reichlich Berichte davon) und vor allem als Anwaltsbüro gesetzeswidrig handelt, warum ist es ihnen in Deutschland dann überhaupt noch möglich, diese Dinge weiter zu machen?

Soweit ich weiß, ist doch sonst schon so einigen Anwälten die "Lizens" entzogen worden. Das Vater Staat da nicht drauf aufmerksam wird und richtig handelt. Immerhin dachte ich, wir sind ein Rechtsstaat...wo kämen wir hin, wenn es noch mehr solcher Leute geben wird...weil sich auch so gutes Geld einfach verdienen lässt??? Und das sollen rechtsmäßige Anwälte sein??? Krass. Bald wandere ich aus...
dreamlike ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. February 2004, 13:41   #14
V.I.P.
 
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Hier mal wieder was positives, es gibt Hilfe vom Clone-CD-Hersteller:

http://www.chip.de/news/c_news_11456...d1=9226&tid2=0
__________________
info
Usul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14. February 2004, 13:52   #15
RuZap
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Beiträge: n/a

Noch was:

Zitat:
Abmahnung gegen emule.de zurückgenommen
Die Kanzlei Günter Frhr. von Gravenreuth & Bernhard Syndikus hat uns heute mitgeteilt dass Firstway Medien GmbH die Abmahnung gegen emule.de zurückzieht. Vermutlich hat sich Firstway Medien GmbH zu diesem Schritt entschlossen um eine negativen Feststellungsklage von uns zu verhindern.
Dies sind natürlich gute Nachrichten, doch ist unser Hauptanliegen, die Löschung der Marke eMule, damit noch lange nicht erreicht. In der derzeitigen Situation kann weiterhin jede eMule Webseite die nach dem April 2003 eingerichtet wurde, abgemahnt werden und aufgrund unser bisherigen Erfahrungen befürchten wir dass dies auch geschehen wird. Daher bleiben wir wie geplant weiterhin bei unserem Ziel und werden in Kürze Löschungsklage bei einem Gericht einreichen.

Da wir "freundlich" gebeten wurden das Schreiben von Herrn Syndikus nicht zu veröffentlichen gibt es diesmal leider keinen Screenshort davon.
http://www.freemule.net/?news
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