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22. February 2004, 09:31
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#1 | Board Methusalem
Registriert seit: 08.06.2003
Beiträge: 2.096
| Problem: Darf man Open-Source-Software verkaufen ?
Ich hab mal ein bisschen gewühlt. Dabei ist mir dieser Artikel aufgefallen.
Gefunden bei: www.supportnet.de in den etwas zurückliegenden News. Leider steht da sonst nichts mehr da. Lediglich ein weiterer Verweis auf diesen Link: http://www.opensourcedigest.com/
Ich gebe zu, dass ist für mich neu, wo ich doch immer überzeugt war, dass man mit Open-Source-Software generell kein Geld verdienen darf. Allerdings wird hier auch deutlich klargestellt, dass Lizenzgebühren keinesfalls erhoben werden dürfen.
Jetzt glaube ich auch den Sinn und Zweck jenes besagten Kaufvertrages zu verstehen. Zitat:
15.08.2003 Thema: Open-Source-Software / Verbreitung gegen Entgelt erlaubt
Wer Open-Source-Software
vertreibt, darf dafür keine Lizenzgebühren erheben, wohl aber Entgelt für die Datenträger, auf dem sich die Software befindet. Auch für Handbücher und Supportmaterialien kann er Geld verlangen, so das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 9/2003.
Spätestens seit Behörden und Verwaltungen über den Einsatz von Open-Source-Software (OSS) nachdenken, ist die einstige "Hackersoftware" gesellschaftsfähig geworden. Das wesentliche Merkmal der OSS ist der ohne Einschränkung zur Verfügung stehende so genannte "öffentliche" Quellcode. Öffentlich heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass die Software kostenlos verbreitet wird. So ist der Vertrieb zum Beispiel von GNU/Linux zusammen mit Handbüchern, Installationsroutinen und Supportleistungen ein gängiges und ausgesprochen erfolgreiches Geschäftsmodell.
Open-Source-Software wird entweder direkt im Quellcode verbreitet oder aber in kompilierter beziehungsweise umgewandelter Form, wobei der Quellcode zusätzlich zur Verfügung stehen muss. Allen OSS-Lizenzen ist gemeinsam, dass dem Lizenznehmer nicht nur die unbeschränkte Weiterverbreitung der Software, sondern ebenso deren Änderung und Weiterentwicklung ausdrücklich gestattet ist. Die juristischen Spielregeln hierbei sind für Laien nicht immer leicht zu durchschauen. So wirft das OSS-Konzept viele rechtliche Fragen auf, die in der juristischen Fachwelt heftig diskutiert werden.
Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, nennt das IT-Profimagazin iX einige einfache Regeln: Der kostenpflichtige Vertrieb von Open-Source-Produkten ist gestattet, man darf aber keine Lizenzgebühren vom Kunden verlangen. Wer mit Open-Source-Software Eigenentwicklungen erstellt, muss diese nach der General Public License (GPL) wieder frei zugänglich machen. Andernfalls verliert er seine Rechte aus der GPL, was zu einer Unterlassungsklage führen kann.
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__________________ Immer noch alles im Share und über die Suche leicht zu finden. Tippe in die Suche z.B. eMule 50a
Diese Schreibform erzielt die besten Ergebnisse, sowohl im KAD, als auch bei Server. |
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22. February 2004, 11:32
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#2 | V.I.P.
Registriert seit: 07.12.2002
Beiträge: 3.033
| Das Problem daran ist die Begriffsabgrenzung, und dabei wird oftmals einiges durcheinandergewürfelt. Ich probiere mal einen kurzen Abriß, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Der Begriff Open Source ist zunächst nur ein Begriff, der nichts anderes beinhaltet, als das die Quellen eines Stück Software offen zugänglich sind. MEHR NICHT. An diesen Begriff sind KEINE Bedingungen geknüpft, was man mit diesem Code machen darf und was nicht.
Was man mit dem Code machen darf, bestimmt die Lizenz, unter der der Code veröffentlicht wurde. Solche Lizenzen gibt es Dutzende, die bekanntesten sind wohl die GPL (wie bei eMule, dem Linux-Kernel etc.) und die LGPL (viele Programmbibliotheken bei Linux, *BSD-Betriebssystem etc.). Wenn jemand seinen Code veröffentlicht, in als zu Open Source macht, kann er sich eine bestehende Lizent raussuchen oder seine eigene definieren (was allerdings nicht einfach ist, wenn man es rechtlich wasserdicht machen will). Erst diese Lizent legt fest, was mit dem Open Source Code passieren darf und was nicht.
Zur GPL: Es ist nicht verboten, mit GPL-Software Geld zu verdienen, steht sogar explizit drin in der Lizenz. Allerdings muß alles, was aus GPL-Software entstanden ist, ebenfalls wieder GPL-Software sein. Wenn man also GPL-Software wie eMule erweitert und veröffentlicht (als Binary), MUSS man den Quellcode ebenfalls veröffentlichen. Mit diesem Quellcode kann dann jeder wieder alles machen, was die GPL zulässt, ohne das derjenige, der die Modifikation des ursprünglichen Codes durchgeführt hat, das irgendwie einschränken kann.
Suse z.B. verkauft ihre Linux-Distro für Geld, allerdings sind dabei Handbücher, Support usw. mit drin, der Geldbetrag als gerechtfertigt. Es gibt DVD-Player, die DivX-tauglich sind und auf GPL-Software aufbauen. Die kosten auch ne Stange Geld (Hardware etc.), die Hersteller müssen aber den Quellcode ihrer Firmware veröffentlichen.
Beim folgenden bin ich mir nicht 100%ig sicher. Ich GLAUBE, es ist legal, einen eMule-Mod zu programmieren und diesen gegen Geld zu verkaufen. ABER: der Quellcode zu diesem Client MUSS veröffentlich werden, sonst verstößt es gegen die GPL und ist damit illegal. Mit diesem Quellcode könnte dann jeder seinen eigenen Mod kompilieren und diesen verschenken. Also wäre es "nur" Abzocke von Ahnungslosen, die nicht wissen, das man auch kostenlos an die Version rankommt. Wenn man dann natürlich noch an den Kauf der Mod-Version einen kostenlosen Telefonsupport dranhängt, wäre es schon wieder was anderes, weil dann der Geldbetrag ja irgendwie gerechtfertig wäre :o . Aber für sowas gibts ja noch uns, und das völlig kostenlos
Bei der LGPL sieht die Sache anders aus. Open Source Code, der unter der LGPL, darf man in Produkten verwenden, die NICHT Open Source sind, ein Zwang zur Veröffentlichung modifzierter Versionen besteht NICHT. Es halten sich hartnäckige (und relativ glaubwürdige) Gerüchte, das M$ sich z.B. den TCP/IP-Stack von FreeBSD genommen und in Windows integriert hat (seit NT, glaube ich). Das wäre zwar etwas blamabel, wenn man das beweisen könnte, aber durchaus legal.
Lange Rede, kurzer Sinn: Open Source != GPL, aber GPL = Open Source, sprich, der Umkehrschluß gilt nicht Es gibt viele Open Source Lizenzen, man kann mit dem Begriff Open Source nicht pauschal beschreiben, was man mit diesem Quellcode dann machen darf und was nicht, das hängt immer von der jeweiligen Lizenz ab, unter der der Open Source Code steht.
Ich hoffe, ein bißchen Klarheit (oder noch mehr Verwirrung ) gebracht zu haben.
P.S. Falls ich was falsch dargestellt habe, bitte korrigieren. Ich hab mir das jetzt nur schell aus meinem (nicht sehr zuverlässigen) Gedächtnis zusammengesammelt. |
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22. February 2004, 12:56
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#3 | Junior Member
Registriert seit: 31.12.2003 Ort: Leverkusen
Beiträge: 80
| Darf man Open-Source-Software verkaufen ? Details Tatsache ist aber, dass die ihre sources NICHT veröffentlicht haben...wo bleibt dann bitte die unterlassungsklage??? Wäre doch nicht nur in meinem sinne, oder? und die würden endlich mal richtig auf die schnauze fallen! |
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22. February 2004, 13:37
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#4 | V.I.P.
Registriert seit: 07.12.2002
Beiträge: 3.033
| Lösung: Darf man Open-Source-Software verkaufen ? Theoretisch könnte man jeden Leecher-Coder verklagen, der seine Version zwar verbreitet, aber den Quellcode nicht zur Verfügung stellt. Aber wer kommt für den personellen und finanziellen Aufwand auf? Klar, wenn man klagt, bekommt man vielleicht den finanziellen Aufwand ersetzt, aber den personellen (z.B. streßbedingte Magengeschwüre) wohl kaum. Wo kein Kläger, da keine Klage. |
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22. February 2004, 14:42
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#5 | Junior Member
Registriert seit: 31.12.2003 Ort: Leverkusen
Beiträge: 80
| Darf man Open-Source-Software verkaufen ? [gelöst] Gut...das stimmt schon...
..aber mir ist bisher kein mod so weit bekannt, wie dieser besagte. Ich habe auch noch von keinem gehört, der für seinen mod geld nimmt. Und ich gehe mal davon aus, dass gerade wegen den aktionen der letzten wochen, kaum einer gegen eine verfügung gegen diese medienfirma wäre. So können wenigstens die keine unschuldigen/unwissenden mehr "betrügen". Außerdem ist man nach deutschem recht dazu verpflichtet, shareware (haben die ja im endeffekt, da ja nach gewisser zeit geld für die "vollversion" verlangt wird) auch anzugeben. Dazu gehört auch, den leuten im voraus klar zu machen, dass das programm nach einer frist kostenpflichtig ist! Die anderen modder interessiert doch kaum einer....aber nur so kann man dem endlich einen schlussstrich ziehen. Und ich würde den stress und die zeit auf mich nehmen...ist für einen guten zweck und nach sieg vor gericht, wäre ich sogar noch stolz darauf. Wie wäre es mit einer unterschriftenaktion??? Soweit ich weiß, geht dies auch digital und man könnte damit ebenfalls den effekt haben, dass das programm oder die seite aus dem verkehr gezogen werden muss. Niemand ist perfekt...das heißt, dass auch diese medienfirma undichte stellen haben muss, die man angreifen kann. Ich fände das wichtig, dass alle wissen, dass das nur "abzocke" oder zumindest illegal ist, was sie da tun! Open source ist open source |
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22. February 2004, 15:01
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#6 | V.I.P.
Registriert seit: 07.12.2002
Beiträge: 3.033
| Das ist alles schön und richtig, was du sagst. Es steht dir auch frei, dich mit den Machern von eMule in Verbindung zu setzen (die haben ja schließlich eMule unter der GPL veröffentlicht, ergo werden deren Rechte verletzt) und solche rechtlichen Schritte in Angriff nehmen.
Wieso aus einer digitalen Unterschriftenaktion der Schluß entsteht, das das Programm aus dem Verkehr gezogen werden MUSS, ist mir nicht ganz klar. Solche Aktionen funktionieren bei Leuten, die ein öffentliches Ansehen zu waren haben. Aber wie war der Spruch? "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's gänzlich ungeniert." Eine Unterschriftenaktion nützt nur bei Leuten was, denen ihr Ruf noch was wert ist. Irgend welche Abzocker beeindruckt man damit wohl kaum. Aber ich will dich nicht in deinem Tatendrang aufhalten. Mir wäre es auch recht, wenn man etwas effektives machen könnte. |
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22. February 2004, 23:10
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#7 | Junior Member
Registriert seit: 31.12.2003 Ort: Leverkusen
Beiträge: 80
| Hm. Naja, vielleicht habe ich mich vertan. Dachte mir, mit Unterschriften kann man auch was regeln...
Klar, es werden die Rechte der Macher von Emule verletzt...aber auch ihr müsst drunter leiden. Wenn man nur mal die Serverattacken nimmt. Oder auch die ständigen Fragen zu den Emule 1.x-Clients...
Und auch das Netzwerk wird dadurch geschädigt...wo wir dann alle was mitzutragen haben. Man kann es ja sehen, wie man will. Ich finde das mit der Spendenaktion schon klasse...vor allem, wenn man sieht, wieviele der Meinung sind, dass die Medienfirma echt sch*** ist. Ich denke, viele wollen was effektives tun, aber keiner kann wirklich was effektives tun. Selbst wenn der Markenname gelöscht ist, wird sich wohl an den Machenschaften nichts ändern. Und es gibt immer wieder Nachahmer...es wird also sicher nie ein Ende geben. Früher oder später werden solche Programme wohl eh gänzlich in Deutschland verboten sein...da wir hier den Amis immer alles nachmachen müssen (meine Meinung). Wir können jetzt einfach nur das beste hoffen....aber ich habe einfach Wut, wenn solche Leute wie die der Medienfirma, machen dürfen, was sie wollen... |
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23. February 2004, 16:43
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#8 | It's cosmic ...
Registriert seit: 14.01.2003
Beiträge: 3.326
| Ich möchte hier mal ergänzend anmerken, dass dreamlike in seinem post vom 22. Februar 2004 um 12.56 Uhr für den bisherigen Verlauf des threads ohne direkten Zusammenhang Bezug auf den Mod 1.x nimmt, der dieser Tage durch unschönes Verhalten auf sich aufmerksam machte: Zitat:
Zitat von dreamlike Tatsache ist aber, dass die ihre sources NICHT veröffentlicht haben...wo bleibt dann bitte die unterlassungsklage??? Wäre doch nicht nur in meinem sinne, oder? und die würden endlich mal richtig auf die schnauze fallen! | Die meisten wissen zwar, wovon die Rede ist, aber für Leser, die erst jetzt hier einsteigen, fehlte da eine gedankliche Verbindung.
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