Board-Kneipe 'Laberecke' Hier kannst Du allen ein virtuelles Getränk ausgeben =) In der Kneipe kann man sich über alles und nichts unterhalten... |
7. April 2004, 21:30
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#1 | Junior Member
Registriert seit: 15.01.2004
Beiträge: 34
| Problem: Emule über 128-Bit-Verschlüsselung ? Sicheres P2P ?
Hallo ,
ich weiß jetzt nciht ob das ne dummer Frag ist :
Kann man theoretisch den Emule so modifizieren das er über eine 128-Bit-Verschlüsselung funktioniert.
Hintergrund : Zur Zeit wird ja alles sehr heiß gekocht , bezüglich der MI und vielleicht illeglen Files und das Raubkopierer alle in den Knast sollten etc.
Aber um eins gleich vorweg zu nehmen, ich bin Oldie-Fan und share ja nur legale Mucke aus den 60igern und 70igern . Aber trotzdem will ich nicht das irgendwer weiß was ich saug, geht schließlich niemand was an , was ich am PC treibe .
Wäre dies möglich ?
Könnte man Schlüssel zur Authorisierung vergeben ? Und die nur an Leute verteilt werden die auch einen Upload-Guthaben von mind. 5GB oder so haben ??? Dann würden sich nämlcih , nach Def. der MI auch "Mitarbeiter der MI" strafbar machen die versuchen sich ins System einzuschleusen , da sie vorher unverschlüsselt 5GB uploaden müssten ????
Bitte sagt mal ob das Schwachsinn ist ....
MFG NeoX [edit by Pathfinder: Poll entfernt]
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7. April 2004, 21:52
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#2 | It's cosmic ...
Registriert seit: 14.01.2003
Beiträge: 3.326
| Re: Emule über 128-Bit-Verschlüsselung ? Sicheres P2P ? Zitat:
Zitat von NeoX Wäre dies möglich ?
Könnte man Schlüssel zur Authorisierung vergeben ? Und die nur an Leute verteilt werden die auch einen Upload-Guthaben von mind. 5GB oder so haben ??? Dann würden sich nämlcih , nach Def. der MI auch "Mitarbeiter der MI" strafbar machen die versuchen sich ins System einzuschleusen , da sie vorher unverschlüsselt 5GB uploaden müssten ????
Bitte sagt mal ob das Schwachsinn ist .... | http://www.emule-web.de/board/viewtopic.php?t=7927
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28. April 2004, 20:19
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#3 | Junior Member
Registriert seit: 24.07.2003
Beiträge: 45
| Emule über 128-Bit-Verschlüsselung ? Sicheres P2P ? Details ...nur mal so am rande....
nein, so ist das nicht richtig.
erster fall wäre, die musikindustrie bietet dateien zum download an.
dann würden dies sicher dateien sein, an denen die industrie selbst rechte hat. eigene dateien einstellen wäre an sich nicht strafbar, könnte meiner meinung auch nicht als anstiftung angesehen werden, da zumindest von einem konkludenten, tatbestandsausschließenden einverständnis auszugehen ist, also gar keine rechtswidrige haupttat vorliegt.
damit bräuchte die musikindustrie dann nur noch aufzeichnen wer dann nun was runterläd.
aber was sollte die industrie mit den log-daten anfangen? nichts. von einer klage muss nach solchem vorgehen wohl abgesehen werden, weil meiner ansicht nach ja ein zumindest konkludentes einverständins vorliegt. zu erwägen wäre noch, daß der , der dann runtergeladen hat, ja weiter tauscht, sich somit wieder möglicherweise strafbar macht...aber das ist für private schier unmöglich nachzuverfolgen.
interessant wird es da nur, wenn die musikindustrie versucht bei jemandem zu downloaden. die dürfen sich ja dateien laden, an denen sie selbst rechte haben. klar, oder? somit hätten sie dann jemanden gefunden, der daten online stellt, also ein potentielles klageopfer.
zweiter fall wäre, daß hier die polizei oder die staatsanwaltschaft als agent provocateur fungiert. das ammenmärchen daß die polizei ja keine riesigen mengen an daten in file-sharing-systemen zur verfügung stellen darf, weil sie sich ja damit strafbar machen würde, ist schlicht unzutreffend.
in solchen fällen ist es der öffentlichen gewalt erlaubt einen "lockspitzel" einzusetzen. dh. die polizei stellt öffentlich bestellt einen rechner mit 160GB daten online, zeichnet jeden auf, der davon zieht, gibt die auswertung zum staatsanwalt, der ermittelt, erhebt anklage usw.
das wird so auch schon praktiziert, jedoch erst in hinsicht auf kinder*****s oder ähnliches.
hindernis in der praxis ist immer noch, daß es einen schier enormen aufwand bräuchte, jedem user einzeln ein straf- und von seiten der musikindustrie ein zivilrechtliches verfahren anhänglich zu machen.
alleine das auswerten der ip-logs jedes einzelnen providers und das ermitteln des users würde lange dauern.
aber: man arbeitet bereits an lösungen.
an der strafbarkeit des einzelnen ändert es also nichts, ob man von der polizei oder einem anderen "normalen" user zieht. und auch das argument, daß es ja "alle" machen, geht hier fehl.
in diesem sinne...
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30. April 2004, 12:49
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#4 | Newbie
Registriert seit: 12.04.2004
Beiträge: 28
| Lösung: Emule über 128-Bit-Verschlüsselung ? Sicheres P2P ? Zitat:
zweiter fall wäre, daß hier die polizei oder die staatsanwaltschaft als agent provocateur fungiert. das ammenmärchen daß die polizei ja keine riesigen mengen an daten in file-sharing-systemen zur verfügung stellen darf, weil sie sich ja damit strafbar machen würde, ist schlicht unzutreffend.
in solchen fällen ist es der öffentlichen gewalt erlaubt einen "lockspitzel" einzusetzen. dh. die polizei stellt öffentlich bestellt einen rechner mit 160GB daten online, zeichnet jeden auf, der davon zieht, gibt die auswertung zum staatsanwalt, der ermittelt, erhebt anklage usw.
das wird so auch schon praktiziert, jedoch erst in hinsicht auf kinder*****s oder ähnliches.
| Bist du dir wirklich sicher?
Ich denke das dies als "Anstiftung zu einer Straftat" gewertet wird und somit in Deutschland(!) illegal ist.
In Amerika ist dies allerdings erlaubt und wird dort auch schon angewendet. |
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5. May 2004, 22:08
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#5 | Junior Member
Registriert seit: 24.07.2003
Beiträge: 45
| Emule über 128-Bit-Verschlüsselung ? Sicheres P2P ? [gelöst] ja, da bin ich mir sicher. wenn dich das interessiert geh mal in die juristische bibliothek deines vertrauens und schnapp dir "das große rote buch" mit der magischen aufschrift "schönke-schröder". da kannst du dann nach lust und laune zum agent provocateur nachlesen.
...oder du glaubst es mir einfach
take your choice
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19. May 2004, 12:41
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#6 | Newbie
Registriert seit: 02.05.2004
Beiträge: 8
| Zwischen beiden Sachverhalten besteht ein fundamentaler Unterschied, den Du nicht beachtet hast ...
Stell Dir mal vor, auf der Fußgängerzone Deiner Stadt stehen eines Tages zwei Stände. Weil die Polizei gemütlich durch die Straße streift, wie an jedem anderen Tag auch, kannst Du davon ausgehen, dass beide Stände dort legal stehen. An dem einen Stand, der mit den Logos Dir bekannte Musiklabels beklebt ist, drückt man Dir für lau eine unverkrüppelte CD aus den aktuellen Charts in die Hand. Am anderen Stand promotet eine bekannte Firma die neuesten double Layer DVD-RWs. Um die Produktreife zu demonstrieren, werden die DVDs vor den Augen des potenziellen Kunden in einem handelsüblichen DVD-Brenner gebrannt. Während Du da stehst und mit leuchtenden Augen auf die Schublade des Brenners starrst, so als ob Dein Blick den Brennvorgang beschleunigen könnte, geht Dir durch den Kopf, welche Freude Du daheim wecken wirst mit einer der allerersten double Layer DVD-RWs und wie sich in der Firma die ganze Abteilung um Deinen Schreibtisch scharen wird, um die neue Scheibe zu begutachten. Endlich ist die DVD fertig. Jemand holt sie aus dem Brenner und steckt sie in einer Hülle mit einem äusserst detailreichen Bild einer Biene auf einer Blume. Man überreicht Dir die kostenlose DVD mit den Worten, jemand bei ihnen habe etwas mit den Bienen und den Blumen missverstanden und deshalb sei der Inhalt kinder*****grafisch. Augenblicklich erschlafft Deine Gesichtsmuskulatur. Du drehst Dich um, murmelst dabei etwas wie "nein, Danke" und gehst weg. Zorn droht in Dir aufzusteigen, schließlich hatte man Dich geködert, Deinen Mund wässrig gemacht, um dann etwas zutiefst Verabscheuenswürdiges aufzudecken. Einen Augenblick lang hattest Du Dir überlegt, die DVD doch mitzunehmen und sie in den Giftschrank zu legen, solange dieser Inhalt drauf war. Aber, wann würde sich die Möglichkeit ergeben, den Inhalt zu löschen, wenn die Brenner gerade jetzt auf dem Markt kommen. Die DVD wäre eine Tretmine, die Dich ernsthaft schaden würde, spätestens sobald jemand anderes über sie gestolpert wäre. Und dies könnte schon hinter der nächsten Ecke geschehen, wenn dort Zivilfahnder auf Dich gewartet hätten, weil das Ganze eine "agent provocateur"-Aktion war und die Polizei Dich von dem Augenblick an beobachtet hat, als Du an den Stand getreten bist. Nein, Du hast richtig gehandelt. Du richtest den Kopf hoch, presst den Atmen tief durch den Mund aus, ballst die Hände zu Fäusten und steckst sie in die Taschen - Moment mal, was ist das? In eines Deiner Taschen ertastest Du die Musik-CD aus dem ersten Stand. Eine Riesenfreude steigt in Dir hoch - diese CD darfst Du mit nach Hause nehmen und uneingeschränkt an ihr Spaß haben, denn Musik nicht illegal ist. Niemals. Der Story kurzer Sinn: Wenn jemand sein rechtmäßiges Eigentum kostenlos verteilt, dann ist es in Ordnung, es zu nehmen, solange das Eigentum in sich legal ist. Wenn die Musikindustrie ihre Produkte in einem p2p-Netz anbietet, dann darf jeder p2p-Teilnehmer diese Produkte runterladen und keiner kann ihm daraus einen Strick drehen.
__________________ Weil Mist auf Scheiben keiner haben will, sollen die Verbraucher mit Wucherpreisen, Copy Control und Digital Rights Management (DRM) die Zeche für die Inkompetenz der Content-Industrie zahlen ... |
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20. May 2004, 08:28
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#7 | Junior Member
Registriert seit: 24.07.2003
Beiträge: 45
| also das sollte man wohl ersteinmal entwirren.
zwischen beiden sachverhalten soll also ein fundamentaler unterschied bestehen, den ich nicht beachtet habe. dieser unterschied soll ausprägung finden in der tatsache, daß in einem fall mit dem inhalt gegen ein gesetz verstoßen wird, und im anderen fall nicht. habe ich das klar erfasst?
wenn ja, muss ich dir leider sagen, daß dein blumig ausgestaltetets märchen das thema verfehlt.
es ging im ansatz um die überlegung, ob es strafbar wäre daten bereitzustellen, an denen man selbst eigentum hat. daß dem nicht so wäre habe ich oben bereits dargelegt. das liegt aber an der eigentümerstellung des bereitstellers und der damit verbundenen wirksamen einverständnisnahme, und nicht lediglich daran, daß "musik (oder meinst du die gedanken ;.) )nicht illegal (frei) ist".
ob musik illegal ist, bemisst sich hier an deren inhalt (...zb. die "landser-problematik", oder bei filmen, die kinder*****graphie). hier verkennst du, daß es um das bereitstellen oder das sich verschaffen geht, daß als rechtswidrig quailifiziert sein müsste, um strafe auszulösen. die erlaubnissätze dafür möchte ich hier aus platzgründen nicht abhandeln.
die in der klamme genannten problematiken der landsertexte, oder der kinder*****graphie lösen aber auch schon ohne das rechtswidrige verschaffen oder bereitstellen strafe aus, da hier allein schon der inhalt straftatbestand ist. verstanden?
der agent provocateur erhält also nur einen erlaubnissatz für sein an sonsten tatbestandliches handeln, wobei man hier auch über die vorsatzproblematik ein paar worte verlieren könnte.
der sinn deines postings erschließt sich mir damit immer noch nicht so ganz, aber ich hoffe dir den sachverhalt hier in der weise etwas näher gebracht zu haben.
im übrigen würde es mich verwundern, wenn die musikindustrie all ihre geldwerten güter, für die man im laden brav bezahlen muss, auf der anderen seite in "p2p netzwerken" kostenlos zum download stellt.
auch möchte ich dir nicht zu nahe treten, aber du solltest überlegen dich das nächste mal zumindest in den grundzügen mit der thematik zu beschäftigen, bevor du politisch motivierte gespräche über die bestehende rechtsordnung führst. im eigentumsübergang und der gesammten eigentumsproblematik bei informationen scheinst du nämlich nicht firm zu sein.
in diesem sinne...
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23. May 2004, 21:37
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#8 | Newbie
Registriert seit: 23.05.2004
Beiträge: 4
| Also mir hat es viel Spaß gemacht die Story zu lesen. Sie ist interessant und aufschlußreich. Ich kann nicht sehen, dass Dein Posting etwas entwirrt - eher im Gegenteil. |
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25. May 2004, 14:51
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#9 | Junior Member
Registriert seit: 24.07.2003
Beiträge: 45
| wenn ich in jedem juristischen gutachten hinschreiben würde, daß es spaß gemacht hat den sachverhalt zu lesen und ich dem aufgabensteller für die kurzweilige unterhaltung danken möchte...
zudem ist der unterschied, daß etwas aus seiner qualität heraus tatbestandlich ist, und andererseits der tatbestandlichkeit des verschaffens von "wasauchimmer" recht evident - wie ich finde.
in diesem sinne
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25. May 2004, 17:11
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#10 | It's cosmic ...
Registriert seit: 14.01.2003
Beiträge: 3.326
| Hmm - wir sind hier im einzigen Subforum des gesamten Boards, in dem OT in den threads erlaubt und auch gerne gesehen sind ( Board-Kneipe 'Laberecke' ) - erstmal ging es ja um Verschlüsselung und Sicherheit in P2P Netzen..
Die Diskussion ist von diesem Thema zu einem anderen, verwandten übergegangen.
Aber oder gerade deshalb hat hier dennoch jeder das Recht seine Meinung kundzutun und sollte deshalb nicht (wenn auch nur subtil) angegriffen werden.
Nicht jeder kann der allseits bekannten bis verhassten Umständlichkeit der juristischen Ausdrucksweise folgen..
Ich denke, noi***, das wollte deine Vorrednerin zum Ausdruck bringen.
Ich denke auch, dass die Geschichte erheiternd war - etwas OT allerdings ebenfalls.
Seid lieb und vertragt euch!
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27. May 2004, 15:20
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#11 | Junior Member
Registriert seit: 24.07.2003
Beiträge: 45
| nichts lag mir ferner als hier den fehdehandschuh zu werfen...
es ist wohl schlicht und einfach die begeisterung für meinen beruf mit mir durchgegangen.
nichts für ungut.
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1. June 2004, 17:08
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#12 | Newbie
Registriert seit: 23.05.2004
Beiträge: 4
| Ja, aber dein Ton ist sehr arrogant. Das muss einem Rechtsanwalt doch auffallen. Du argumentierst nicht mit Gegenargumente, aber mit Beleidigungen und Einschüchterung. Und erlaube mir, dass ich weiter ehrlich bin, aber es finde es nicht sehr mutig seine offensichtlichen Taten abzustreiten: Zitat:
Zitat von noi*** nichts lag mir ferner als hier den fehdehandschuh zu werfen...
es ist wohl schlicht und einfach die begeisterung für meinen beruf mit mir durchgegangen. | Dein letzter Satz gefällt mir aber und schließlich hast Du nicht mich aber aiXGen angegriffen. Vielleicht schreibt er noch, warum Deine Sichtweise nicht korrekt ist, oder nicht?
So, jetzt hoffe ich, Du bist mir nicht böse und wir haben keine Probleme mehr und können viel von einander hier lernen
Tschüss |
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5. June 2004, 10:20
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#13 | Junior Member
Registriert seit: 24.07.2003
Beiträge: 45
| wie ich zu meinem leidwesen feststellen muß, besteht hier immer noch klärungsbedarf.
es ging anfänglich um die frage, ob sich die musikindustrie, oder ein träger staatlicher gewalt strafbar machen würde, wenn sie/er daten in ein p2p-netzwerk "einschleust". die antwort musste "nein" lauten - da muss man dann auch kein gegenargument bringen, oder lange an phantastereien herumorakeln, weil es darüber nichts zu diskutieren gibt. das ist einfach gängige rechtslage und vollkommen unumstritten. daran kannst du nichts ändern, und daran kann ich nichts ändern.
und nur weil einem das nicht in den kram passt, und man lieber verklärte geschichten liest, jemandem "anmaßung" vorzuhalten, ist für mich auswuchs eines recht infantilen denkschemas. das wirkt wie im sandkasten den anderen kindern die burg kaputtreten, weil sie einen nicht beim seilspringen haben gewinnen lassen.
und das kann nun - wie das unwissen um die zu diskutierende materie - nicht grundlage einer unterhaltung sein. deshalb beende ich diese leidige thema jetzt, ich bin ihm überdrüssig.
in diesem sinne...einen schönen tag noch.
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13. June 2004, 03:33
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#14 | Advanced Member
Registriert seit: 26.08.2003 Ort: Bonn
Beiträge: 220
| Machts euch doch ganz einfach:
Tauscht nur freies Material wie Map Packs für Spiele, Treiber, Dinge, bei denen ihr der Eigentürmer und Urheber sein...und andere freie Dinge.
Dadurch betreibt ihr P2P auf einem legalen Weg und niemand kann euch was.
Wer illegal irgendwelche Filme oder ähnliches zieht, ist selber schuld...und mit solchen Leuten habe ich auch kein Mitleid, wenn sie erwischt werden.
Gruß
Ltcrusher |
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13. June 2004, 13:57
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#15 | It's cosmic ...
Registriert seit: 14.01.2003
Beiträge: 3.326
| Zitat:
Zitat von noi*** wie ich zu meinem leidwesen feststellen muß, besteht hier immer noch klärungsbedarf.
es ging anfänglich um die frage, ob sich die musikindustrie, oder ein träger staatlicher gewalt strafbar machen würde, wenn sie/er daten in ein p2p-netzwerk "einschleust". | Nein - ursprünglich ging es um "Emule über 128-Bit-Verschlüsselung ? Sicheres P2P ?" - so auch der Name des threads.
Wie schon gesagt, dulden wir hier in diesem Subforum auch OT in den threads, aber so langsam sollten wir dieses OT doch mal ruhen lassen.
Es ist alles gesagt, was gesagt werden musste.
Nur eines sage ich noch mal: Auch die Wahrheit rechtfertigt keinen solch persönlichen Angriff, wie oben geschehen..
Wenn wir Moderatoren hier bei jedem infantilen Verhalten so auf der Palme wären, dann gäbe es nur noch Mord und Totschlag - virtuellen..
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