eMule MODs - Allgemein Alles zu den eMule-MODs, die unsere Anforderungen für 'saubere' MODs erfüllen. |
21. June 2004, 16:22
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#16 | V.I.P.
Registriert seit: 07.12.2002
Beiträge: 3.033
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Zitat:
Zitat von Tranio Zitat:
Eigentum? Ärgerlich für eMulefan83, aber sowohl sein MOD als auch alle weiteren Veränderungen sind, wie cosmic girl weiter oben bereits erwähnte, Open Source, unterliegen der GNU General Public License und sind damit kein Eigentum im klassischen Sinne.
| Und die ermächtigt auch zum kommerziellen Einsatz des Codes? | Kurze Antwort: Ja.
Längere Antwort: Die GPL verbietet es nicht, mit Software, die unter der GPL steht, Geld zu verdienen, es geht eher darum, das sich niemand diese Software oder daraus abgeleitete Dinge "zu eigen" machen kann. Praktisches Beispiel sind Router, die natürlich für Geld verkauft werden, diese haben manchmal intern eine Linux-Version (stark abgespeckt und modifiziert) laufen. Das ist völlig legal, solange der Anbieter die verwendete Linuxversion bzw. die Modifikationen offenlegt, sprich den Quellcode zum Download anbietet (oder anders zugänglich macht). In einer der letzten c't war z.B. ein Bericht über so einen Router mit GPL-Software, da haben sich einige Entwickler diese Software geschnappt und aufgebort, dem Router also Dinge beigebracht, die er vom Auslieferungsstatus her nicht konnte. Feine Sache, finde ich.
Nachteil der Geschichte ist natürlich, das sich der Autor der GPL-Software nicht aussuchen kann, was jemand anders mit seinem Quellcode anstellt. Hat alles Vor- und Nachteile |
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21. June 2004, 16:27
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#17 | It's cosmic ...
Registriert seit: 14.01.2003
Beiträge: 3.326
| Wie ist das dann eigentlich im Falle von den Versionen von eselfi*me und Co. ?
Die haben einfach ein wenig am eMule code modifiziert und verlangen dann für eine eigentlich frei erhältliche Software Geld (oder aber, wie es ja genannt wurde: Lizenzgebühr).
Das sollte doch aber zumindest so untersagt sein.
Hier im Falle von SPYmule wird ja wenigstens für die Version des Mods an sich noch kein Geld verlangt.
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21. June 2004, 16:56
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#18 | Junior Member
Registriert seit: 26.01.2004
Beiträge: 94
| Eigentlich dürften die das doch schon alleine nicht wegen dem Open Source machen oder?... Sie haben ja nichts offen gelegt oder dürfen die es deshalb, weil es einen anderen namen benutzen (eMcrypt, mod 1.x) So rein von rechtlicher Seite gesehn. |
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21. June 2004, 17:10
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#19 | V.I.P.
Registriert seit: 07.12.2002
Beiträge: 3.033
| Ob Geld dafür verlangt wird oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle. Wichtig ist eigentlich nur, wenn ich ein Produkt veröffentliche, was auf GPL-Code basiert, muß ich den Quellcode des veröffentlichten Produkts ebenfalls veröffentlichen (und zwar kostenlos). Dann macht es natürlich keinen Sinn, für das Programm selber Geld zu nehmen, da sich jeder den Quellcode kostenlos nehmen und das Programm selber kompilieren kann. Oder einer nimmt sich das Programm und kompiliert es für andere.
Klar illegal ist es, wenn man sich den Code eines GPL-Programmes nimmt, diesen modifziert und das kompilierte Ergebnis veröffentlicht, ohne den Quellcode zu veröffentlichen. Dabei ist es egal, ob das Veröffentlichen des Programmes mit Geld verbunden ist oder nicht.
Da es für den Spymule den Quellcode gibt, ist es von dieser Seite her betrachtet ein legaler Mod (natürlich nur, wenn der Quellcode auch zum Kompilat passt )
Wenn eMCrypt auf eMule basiert, also Quellcodeteile von eMule benutzt (und wenn es nur ein kleines ist), der Quellcode von eMCrypt aber nicht frei zugänglich ist, ist eMCrypt illegal, weil es die Lizenz von eMule verletzt. Punkt. |
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21. June 2004, 17:10
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#20 | Newbie
Registriert seit: 12.04.2004
Beiträge: 28
| Zitat:
Zitat von cosmic girl Wie ist das dann eigentlich im Falle von den Versionen von eselfi*me und Co. ?
Die haben einfach ein wenig am eMule code modifiziert und verlangen dann für eine eigentlich frei erhältliche Software Geld (oder aber, wie es ja genannt wurde: Lizenzgebühr).
Das sollte doch aber zumindest so untersagt sein. | Jopp, ist verboten was die machen. Sie dürften zwar ihr Produkt verkaufen, aber nur wenn sie den Quellcode freigeben -> Das machen sie aber nicht.
Leider haben die ihren Sitz auf den British Virgin Islands.
Wie es da mit den Copyright-Gesetzen steht weiß ich nicht.
Nen Anwalt zu nehmen, der die verklagt wird TEUER, und das kann sich ein nicht-komerzielles Projekt leider nicht leisten. |
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21. June 2004, 17:19
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#21 | It's cosmic ...
Registriert seit: 14.01.2003
Beiträge: 3.326
| x01A4
Genau, das war der Haken dabei.. die Aktion mit freemule ist nur schon wieder eine Weile her, so dass mir die Details nicht mehr so geläufig sind.
(Und da ging es ja primär um den Markenrechtsstreit und nicht um das Verklagen wegen der Vermarktung der Software.)
Danke für die Auffrischung
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21. June 2004, 22:02
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#22 | Senior Member
Registriert seit: 28.09.2003
Beiträge: 388
| Zitat:
Zitat von x01A4 Jopp, ist verboten was die machen. Sie dürften zwar ihr Produkt verkaufen, aber nur wenn sie den Quellcode freigeben -> Das machen sie aber nicht. | Noch ein paar Fragen zur endgültigen Klärung hätte ich dazu: Nach welchem Gesetz ist das denn verboten? Gibt es da eine Art Software-Völkerrecht oder hängt es von den jeweiligen Copyrights der Länder ab? Und wer setzt das Verbot durch? Zitat:
Zitat von x01A4 Nen Anwalt zu nehmen, der die verklagt wird TEUER, und das kann sich ein nicht-komerzielles Projekt leider nicht leisten. | Wenn es tatsächlich ein Verbot gibt, das behördlich geahndet wird (etwa durch strafbewährte Copyrightvorschriften z.B. in Deutschland), müsste man eigentlich nur Anzeige erstatten. Das kostet nichts!
Einen Anwalt bräuchte man ja nur um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Bei GPL-Verletzungen dürfte aber niemand einen (wirklichen) Schaden haben. Eben nur jemand einen Vorteil.
Oder habe ich da jetzt etwas verplant?
__________________ Currently running eMule v.43b Cyrex2001 v4.0 on: |
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21. June 2004, 22:17
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#23 | V.I.P.
Registriert seit: 07.12.2002
Beiträge: 3.033
| Vielleicht hilft ja der Wikipedia-Eintrag weiter, da gibts auch ein paar interessante Links am Ende, insbesondere zu einem Bericht auf heise, wie die GPL durchgesetzt werden kann. http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License |
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21. June 2004, 22:22
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#24 | Newbie
Registriert seit: 12.04.2004
Beiträge: 28
| Ich bin kein Anwalt und habe das Prinzip so verstanden:
In der Gnu GPL stehen die Regeln drin, an die man sich halten muss.
In Länder die diese Regeln akzeptieren (Deutschland, Amerika) kann man verstöße dagegen anzeigen.
Sagt ein Land aber zum Beispiel "Software fällt nicht unter das Copyright Gesetz" akzeptieren sie die GPL nicht als bindende Bedingung und man kann dementsprechent nicht klagen.
Und da 3PO Web-Invest Ltd auf den BVI eingetragen ist, kann man auch nur dort Klage einreichen.
Verbessert mich bitte, das sind auch alles mehr oder weniger Vermutungen
EDIT:
Usul war wieder mal schneller, danke für den Link.
Wenn ich das richtig verstehe, kann man die Firma belangen wenn sie nach Deutschland etwas verkauft. Was in dem Fall 3PO ja gegeben ist.
Oder?
EDIT2:
Hab mich da wohl etwas verlesen, da steht ja im Prinzip nur das die (deutschen) Distributoren sich an die GPL halten müssen.
Aber bei 3PO GIBT es keinen europäischen Distributor, die verkaufen die Software DIREKT von den BVI.
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