Wenn du ein file, das ausser dir niemand im eD2k bisher hat, ins Netzwerk released, dann ist klar, dass du dir des Inhalts bewusst sein musst. (Und da war doch was:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Oder wie war das?
).
Damit dürfte der Fall ähnlich gelagert sein, wie bei dem Urteil diesen FTP Betreiber betreffend, wenn sich das von dir veröffentlichte file als illegale Kopie herausstellt.
Die Nachricht ist deshalb von Relevanz, weil mit diesem Urteil quasi ein
Präzedenzfall geschaffen wurde.
Juristen, korrigiert mich wenn ich etwas falsches sage!