Allgemeines OffTopic Alles Mögliche, was nicht in andere Kategorien reinpasst. |
19. October 2005, 07:38
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#31 | MODder
Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 5.800
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bei der Idee mit den 10-15€ würden aber alle profitieren:
- der User könnte endlich legal wie blöd seine Leitung glühen lassen
- die Musik/Filmindustrie hätte erheblich Mehreinnahmen
und den normalen CD/DVD Verkauf würde es auch nicht groß beeinflussen, denn wem etwas wirklich gefällt (oder derjenige der zuviel Geld hat/kein Internet hat) wird sich weiterhin die Originale kaufen.
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19. October 2005, 09:18
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#32 | Board Methusalem
Registriert seit: 31.05.2004
Beiträge: 2.800
| Wo soll das "Mehreinnahmen" bringen? Für den Preis einer CD hunderte pro Monat ziehen, plus Filme ohne Ende? Selbst wenn, wovon Du ja auszugehen scheinst, all dieses Zeug absolut nicht brennbar sein sollte rechnet sich das nicht, nicht einmal dann, wenn Audiokopien verboten sind und technisch auch nicht mehr funktionieren. Und ganz nebenbei merke ich wieder einmal an, daß es hier bei weitem nicht nur um Geld geht...
Hier sollen nicht "alle" profitieren, nicht einmal "viele", noch nicht einmal "einige", das wäre ja noch schöner. Wo kämen wir denn da hin...?
Mit amüsierten Grüßen
aalerich
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9. November 2005, 10:06
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#33 | MODder
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035
| Seht euch das mal bitte an: Link
Ist das nicht lachhaft¿ von 600.000 angeblichen downloadern wurden 13.700 (2,28%) mit einer Anzeige gegen Unbekannt bedacht. Lediglich 1.000 (0,167%) downloader bzw. uploader wurden davon mit einer direkten Anzeige bedacht, die gegen die Zahlung von 50(-500€) + Unkosten für Anwälte z.B. (?) zurückgezogen wird...
Also ich lach mich tot! Ein weiterer Schlag der Propaganda Kanone. Aber wie war das noch bei FTP-Welt¿¡ Viel geredet wurde von 100.000 Kunden, die alle angezeigt werden. Anzeigen raus gingen höchstens 50.000 und wieviele dann auch durchgearbeitet worden sind... naja! Nicht zu vergessen die leckere Bockwurst *g* Wurde auch wieder groß von Anzeigen geredet. Zu dumm, dass Punkt1 (seines Zeichens Admin bei BoWu gewesen) nach seiner Befragung durch die Polizei irgendwo Internetzugang fand und verlautbarte, dass es ja garkeine Logs gibt. Nicht vom Board und von Anti-Leech schon erst recht nicht. Es ist doch echt erbärmlich...
Wer kann sich noch dran erinnern¿¡ Kurz vor dem Sommer, wurde ein "großer" "bust" gegen die deutsche Filmreleaser Szene durchgeführt. Flatline wurde hoch genommen. Doch was ist seit dem geschehen¿ Garnichts! Obwohl dies nun etwa so lange her ist, wie die Zeit zwischen dem Unfall des Drogen-Rasers von Rügen und der Verurteilung Selbigens.
Doch am amüsantesten fand ich noch den "bust" in den Staaten. Wo dann kurz nach der Aktion ein Mitglied einer angeblich gebusteten Gruppe verlautete: "Missed someone?!?!?!"
Das mal zum harten Durchgreifen der deutschen Justiz und den Erfolgen von GVU, MPAA und Konsorten.
MFG Stulle
__________________ Here comes the Kaiser Von Shizer! Oufweidersehen. with Hanzel und Gretyl Ja, ich bin Misanthrop! |
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9. November 2005, 10:42
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#34 | Board Methusalem
Registriert seit: 31.05.2004
Beiträge: 2.800
| Nur mal als ganz grundsätzliche Anmerkung: Die Industrie kann nicht viel mehr machen als rumtönen. Beispiel:
In einem 3-Personenhaushalt sind alle drei in der Lage, das Muli grundlegend zu bedienen (Suchen und bestellen). Die IP hat die Industrie, nur, wer hat das abscheuliche Verbrechen begangen? Da von den dreien in der Regel mindestens zwei miteinander verwandt sind müssen die nicht gegen den jeweils anderen aussagen. Sich selbst belasten muß auch niemand. Und der Dritte weiß von nichts... Es gibt keine Möglichkeit zu klären, wer der Täter ist. Einstellung des Verfahrens ist die einzige Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
aalerich
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9. November 2005, 14:58
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#35 | MODder
Registriert seit: 08.04.2004
Beiträge: 7.035
| sehr guter punkt. also liebe raubkopierer, immer mit einer person die die aussage verweigern kann zusammenwohnen! *roflmao*
(nur spaß )
MFG Stulle
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26. November 2005, 09:58
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#36 | MODder
Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 5.800
| Update Zitat: Durchsuchungen nach Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer
Die massenhaft gestellten Strafanzeigen gegen P2P-Tauschbörsennutzer zogen erste drakonische Maßnahmen der Ermittlungsbehörden nach sich. Verschickte die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe zunächst nur Anschreiben an die Verdächtigten, in denen sie mitteilt, dass "ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz" eingeleitet worden sei, fanden jetzt erste Hausdurchsuchungen bei Verdächtigen statt. Anzeige
In einem heise online vorliegenden Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Schwetzingen etwa wird die Maßnahme mit dem Verdacht begründet, der Beschuldigte habe das Computerspiel Earth 2160 "bei einer Tauschbörse im Internet zum Tausch angeboten", obwohl er "nicht in Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis der Rechteinhaberin, nämlich der Firma Zuxxez Entertainment AG" gewesen sei. Eine Durchsuchung und Beschlagnahme sei gerechtfertigt, da mit der "Auffindung von Beweismitteln" zu rechnen sei.
Der Verdächtige hatte allerdings vor der Durchsuchung bereits eine Abmahnung der Karlsruher Kanzlei Schutt-Waetke erhalten, in der er von Zuxxez aufgefordert wurde, die Datei, die der Polizei als Beweismaterial dienen soll, "unverzüglich von dem zum Download für andere Tauschbörsennutzer freigegebenen Ordner Ihres Rechners zu entfernen", was er lange vor der Durchsuchung auch tat. Dennoch beschlagnahmten die Ermittlungsbeamten seinen Rechner. Rechtsanwältin Julia Janson-Czermak, die mehrere der Abmahnungsempfänger vertritt, hält das Vorgehen für "absurd".
Wie in allen derartigen Fällen wurde zuvor vom Schweizer Unternehmen Logistep die IP-Adresse und der Zeitpunkt des Tauschbörsenangebots von Earth 2160 ermittelt. Logistep übermittelt diese Daten in Echtzeit an die Karlsruher Anwaltskanzlei, die wiederum vom Rechteinhaber pauschal für sämtliche derartige Rechtsverstöße mandatiert ist. Die Kanzlei stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt, wartet, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nimmt sofort Akteneinsicht und mahnt den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab. Wie der Fall zeigt, wird die Strafverfolgung erheblich gestört, wenn die Staatsanwaltschaft mehr Zeit benötigt als die zivilrechtlich vorgehende Kanzlei Schutt-Waetke.
Dazu befragt, antwortet Dirk P. Hassinger, Vorstand von Zuxxez: "Wir können nichts dafür, wenn sich die Staatsanwaltschaft bisweilen recht viel Zeit lässt." Hassinger hat kein Problem damit, dass aufgrund der Strafanzeigen Durchsuchungen stattfinden und Rechner beschlagnahmt werden. Durch den Tausch des Spiels im Börsen wie eDonkey entstehe Zuxxez immenser Schaden, den man nur mit diesem Vorgehen eindämmen könne.
Allein bis Oktober 2005 habe die Kanzlei 3700 Abmahnungen an Tauschbörsennutzer verschickt, die Earth 2160 zum Download angeboten haben sollen. Der Tausch des Spiels sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Die deutschen Nutzer kämen ja noch glimpflich davon, sagte Hassinger, und fand drastische Worte: "Wenn Sie in China jemanden anzeigen, kann es sein, dass er gleich an die Wand gestellt wird."
Derweil hat Logistep offenbar neue Kunden für seinen Antipiracy-Service gewinnen können. Für das Frankfurter Musiklabel 3p des Rappers und Produzenten Moses Pelham mahnt die Kanzlei Schutt-Waetke jetzt Nutzer ab, die CD-Rips der Band Glashaus in Tauschbörsen anbieten. Dieses Verhalten dürfte kaum auf der Linie des Verbands der deutschen Phonoverbände IFPI liegen, der einen großen Teil der deutschen Musikindustrie vertritt. Dessen Sprecher Hartmut Spiesecke äußerte sich im Gespräch mit heise online skeptisch zur Strafanzeigenmaschinerie von Logistep.
Eine der Abmahnungen des Pelham-Labels liegt heise online vor. Sie ist nahezu gleichlautend mit der zum Spiel Earth 2160. Die Kanzlei verlangt für die Aufwendungen ihrer Mandantin einen Pauschalbetrag von 250 Euro. Hinzu kommt eine Schadensersatzforderung in Höhe von 50 Euro. Dieser "geringe Pauschalbetrag" bestehe "nicht lediglich in dem Wert des Albums, das Sie hätten kaufen müssen, sondern stellt vielmehr den Wert der ersparten Lizenzgebühr für das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, Verbreitung und Verwertung" dar. Mehrfache Anfragen von heise online beim Label 3p zu den Abmahnungen blieben bisher unbeantwortet.
Zum Aufspüren von Urheberrechtsverstößen durchforstet Logistep mit einer modifizierten Version des Open-Source-Clients Shareaza die P2P-Netze. Findet der Client die urheberrechtlich geschützte Datei des Logistep-Auftraggebers, protokolliert er die Anbieter-IP-Adresse sowie im Falle des beliebten emule den bei der Client-Installation generierten 16-stelligen User-Hash (GUID). Taucht diese GUID in einem anderen Protokoll wieder auf, geht Logistep davon aus, dass es sich um einen "Mehrfachtäter" handelt, was unter anderem eine höhere Abmahngebühr bedeutet. Dies dürfte im Zweifelsfalle allerdings wenig Beweiskraft haben: Die GUID lässt sich fast beliebig manipulieren. Das Löschen einer bestimmten Datei sorgt beispielsweise dafür, dass emule beim nächsten Start eine neue GUID erzeugt.
Der Logistep-Client schickt direkt nach dem Fund der Datei eine E-Mail an den Abusedesk des zur IP-Adresse zugehörigen Providers. Das Schreiben enthält die Bitte, alle Log-Daten zur IP-Adresse ausnahmsweise nicht zu löschen, weil mutmaßlich eine Straftat vorliegt und demnächst die Staatsanwaltschaft nach dem Anschlussinhaber fragen dürfte. Dieses Vorgehen sorgt zunehmend für Unmut bei den Zugangs-Providern, die qua Datenschutzvorschriften eigentlich dazu angehalten sind, genau diese Daten nach Verbindungsende zu löschen. Dem Berliner Flatrate-Anbieter Versatel platzte der Kragen: Per einstweiliger Verfügung ließ man Logistep verbieten, den Abusedesk mit solchen Mails zu bombardieren. Das Schweizer Unternehmen hat bereits Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt. (hob/c't)
| Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/66658
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26. November 2005, 13:37
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#37 | Board Methusalem
Registriert seit: 31.05.2004
Beiträge: 2.800
| Naja, also den Rechner dürfen die gar nicht beschlagnahmen. Sie dürfen Beweise sichern, dafür sind weder das Gehäuse, noch der Prozessor usw. nötig. Festplatten, Disketten (auch "Compact-Disketten" ) usw. ja, mehr aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
aalerich
__________________ _______________________________________________ Der Router ist schuld! |
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26. November 2005, 20:19
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#38 | MODder
Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 5.800
| tja.. lieber aalerich.. die machen sichs aber leicht und nehmen gleich alles mit... oft inklusiv monitor.
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26. November 2005, 20:24
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#39 | Board Methusalem
Registriert seit: 31.05.2004
Beiträge: 2.800
| Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß sie das zumindest bei Erwachsenen (und ein solcher muß meines Wissens nach anwesend sein, wenn etwas beschlagnahmt wird), die sich offensichtlich nicht einschüchtern lassen, gar nicht erst versuchen.
(Nein, es ging nicht um Filesharing.)
Mit freundlichen Grüßen
aalerich
Nachtrag: Vor Jahren gab es dazu auch mal ein Urteil. Der Staat hatte argumentiert, daß der Rechner insgesamt beschlagnahmt werden müsse, weil es die Ermittlungen erheblich verzögern würde, wenn einzelne Festplatten erst in (in der Regel dann nur dafür extra anzuschaffende) STASI-Rechner eingebaut werden müßten. Das Opfer der staatlichen Willkür bekam recht; der Beschuldigte könne nicht gezwungen werden, den Ermittlungsbehörden die zur Aufklärung des Falles nötige Ausrüstung zur Verfügung zu stellen. Und zwar unabhängig davon, ob er damit zu seiner eigenen Be- oder Entlastung beitragen würde.
__________________ _______________________________________________ Der Router ist schuld!
Geändert von aalerich (26. November 2005 um 20:32 Uhr)
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17. December 2005, 23:34
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#40 | Moderator
Registriert seit: 20.11.2004 Ort: IOWA
Beiträge: 886
| AW: Strafanzeigen-Maschine gegen Tauschbörsen-Nutzer Dazu mal das man nicht alles mit uns machen kann. Zitat: Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer
Der Schweizer Dienstleister Logistep darf Internetprovider im Kampf gegen Urheberrechtsverstößen durch Tauschbörsen-Nutzer nicht mehr massenhaft zur Speicherung von Verbindungsdaten anhalten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Flensburg hervor, das sich auf die Haftungsregeln im Teledienstegesetz (TDG) beruft. Demnach sind Zugangsanbieter für fremde Inhalte grundsätzlich nicht verantwortlich und deshalb auch nicht verpflichtet, ihre Kunden zu überwachen oder nach Umständen für eine rechtswidrige Nutzung ihrer Dienste zu suchen. Wird ein Provider über das illegale Treiben von Kunden in Kenntnis gesetzt, gilt er fortan zwar als "Störer" und kann zum Eingreifen verpflichtet sein. Diese Haftung begründet laut der Flensburger Entscheidung aber keine Auskunftsansprüche gegenüber dem Anbieter, sondern allein einen Unterlassungsanspruch. Auf Mithilfe zum Erwirken von Schadensersatz könne nicht abgestellt werden.
"Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" könne von einem Zugangsanbieter verlangt werden, "irgendwelche Daten oder Informationen zu speichern", stellt das Gericht aus dem hohen Norden klar. Der Telekommunikationsanwalt Ernst Georg Berger von der Frankfurter Kanzlei Schalast & Partner, der das Verfahren im Auftrag des Berliner Carriers Versatel führte, spricht daher von einem "richtungsweisenden Urteil". Er geht davon aus, dass sich nun auch zahlreiche andere Provider veranlasst sehen, "sich gegen die Massenmails der Logistep zur Wehr zu setzen".
| Quelle Juristische Niederlage für Strafanzeigen-Maschinerie gegen P2P-Nutzer by Heise.de
Mit freundlichen Grüssen
mav744
__________________ Das Muli ist kein Porsche auch langsam kommt man an das Ziel (Geduld Zahlt sich immer aus)
Geändert von mav744 (17. December 2005 um 23:37 Uhr)
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3. January 2006, 16:01
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#41 | MODder
Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 5.800
| update: Zitat: Massenstrafanzeigen gegen P2P-Nutzer: Bagatellregelung durch die Hintertür
Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat eine Empfehlung zum Umgang mit Massenstrafanzeigen gegen Filesharing-Nutzer ausgesprochen. Bei einer Arbeitstagung der Generalstaatsanwälte Ende November 2005 hatten die Behörden zuvor darüber diskutiert, wie sie künftig mit den zig tausenden Strafanzeigen umgehen sollen, die in Karlsruhe wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverstößen gestellt wurden.
Daraus resultierte eine Empfehlung, die Christine Hügel, Generalstaatsanwältin Karlsruhe, badischen leitenden Oberstaatsanwälten schickte. Das Schreiben liegt heise online vor. Üblicherweise werden solche Empfehlungen auch von nicht direkt adressierten Staatsanwaltschaften umgesetzt. Die Handlungsanweisungen kommen einer von den Ermittlern und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geforderten Bagatellregelung sehr nahe.
Dem Schreiben zufolge sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen. Bei 101 bis 500 Dateien sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen". Erst bei mehr als 500 verschiedenen Dateien "können Ermittlungen durchgeführt werden, unter anderem erscheint eine Durchsuchung verhältnismäßig". Diese Grenzen gelten laut Generalstaatsanwältin nur, wenn beim Beschuldigten keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen.
Diese Regelung bedeutet allerdings für die Strafanzeigenmaschinerie des Schweizer Unternehmens Logistep kaum Sand im Getriebe. Die Firma ist darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann Strafanzeige gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.
In allen heise online vorliegenden Fällen ging es bei den Strafanzeigen bisher um das Angebot einer einzigen Datei. Diesen Beschuldigten dürften der neuen Regelung zufolge also in den meisten Fällen keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr drohen. Da den Staatsanwaltschaften aber empfohlen wird, in jedem Fall die Personalien des Beschuldigten zu ermitteln, erhält die Karlsruher Kanzlei auch weiterhin bei Akteneinsicht die gewünschten Informationen, um zivilrechtlich vorgehen zu können.
| Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/67918
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26. January 2006, 19:53
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#42 | MODder
Registriert seit: 28.03.2003
Beiträge: 5.800
| update: Zitat: Generalstaatsanwaltschaft klagt über ungebremste P2P-Strafanzeigen-Maschine
Die Strafanzeigen-Maschinerie des Unternehmens Logistep überflutet auch weiterhin Staatsanwaltschaften. Gegenüber dpa klagte die Karlsruher Generalstaatsanwältin Christine Hügel, innerhalb eines halben Jahres seien "rund 40.000 Anzeigen wegen illegaler Kopien von Musik, Software und Computerspielen eingelegt worden". Hinter den Anzeigen stehe "stets eine bestimmte Anwaltskanzlei, die die Rechte betroffener Unternehmen wahrnimmt".
Nach den Worten von Hügel sind auch andere Staatsanwaltschaften – etwa in Hamburg und Frankfurt – mit ähnlichen Fällen befasst, allerdings in deutlich geringerem Maße als in Karlsruhe. Im Jahr 2004 habe die Gesamtzahl aller dort aufgenommenen Strafanzeigen 40.000 betragen. Allein das Registrieren der Fälle verursache einen derart großen Aufwand, dass bereits zusätzlich Polizeibeamte dafür eingesetzt würden. 9000 Fälle seien bereits abgearbeitet worden und hätten mit der Einstellung des Verfahrens geendet.
Logistep ist nach eigenem Bekunden darauf spezialisiert, für Rechteinhaber bestimmte Dateien in P2P-Netzwerken aufzuspüren und die IP-Adressen der Dateianbieter zu protokollieren. Die Karlsruher Rechtsanwaltskanzlei Schutt-Waetke stellt sodann massenhaft Strafanzeigen gegen unbekannt. Dann warten die Anwälte, bis die Staatsanwaltschaft den Anschlussinhaber zur IP-Adresse ermittelt hat, nehmen sofort Akteneinsicht und mahnen den mutmaßlichen Rechtsverstoß ab.
Weil die Fälle ohnehin wenig vorhandene Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften binden, hatte Generalstaatsanwältin Hügel im Dezember 2005 eine Empfehlung zur Behandlung derartiger Verfahren abgegeben. Demnach sollen die Staatsanwälte zwar in jedem Fall den Anschlussinhaber ermitteln lassen, der zur in der Anzeige angebenen IP-Adresse gehört. Wenn in der Anzeige aber nicht glaubhaft gemacht wird, dass der mutmaßliche Filesharing-Nutzer zum angegebenen Zeitpunkt mehr als 100 verschiedene urheberrechtlich geschützte Werke zum Tausch angeboten hat, sollen die Staatsanwaltschaften das Verfahren einstellen.
| Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/68882
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